Hallo!
Hier mein Problem, bzw. meine Frage da ich im Forum nicht schlauer geworden bin:
Ich möchte meinen Freund heiraten, allerdings zahlt er Unterhalt an seine Exfrau und seine 2 Kinder.
Eigentlich ist meine Frage die, ob ich für seine EX und für die Kinder mitbezahlen muss, wenn wir verheiratet sind?
Wird mein Gehalt mit angerechnet? Bei wieviel Euro würde dann sein Satz liegen? (momentan 890€ laut D'Dorfer Tabelle) Momentan wird es das in einem Ehehähnlichen Verhältnis nicht angerechnet. Ich sehe es nicht ein, für seine EX zu bezahlen...
Für Antworten die mir helfen wär ich sehr dankbar!
Zahle ich als neue Ehefrau an die Ex?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Ich sehe es nicht ein, für seine EX zu bezahlen...
Nachvollziehbar! Frauen sehen grundsätzlich nie ein, für irgend etwas zu zahlen. Warum auch? Schließlich haben sie hier in Deutschland Narrenfreiheit.
Hallo Michi78....
Das ist mal wieder typisch Mann...
Aber ich möchte dich mal sehen, wenn du für den EX deiner Freundin / Frau zahlen müsstest....
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Dass sog. 'Zweitfrauen' in Deutschland Narrenfreiheit haben, wäre mir aber neu.
Gerade WEIL manche Ex-Frauen gern unendlich Geld verlangen und den Hals nicht vollkriegen können, sind die neuen Partnerinnen der Männer die Opfer.
Ein bisschen differenzieren sollte man also schon.
Zurück zum Sachverhalt:
Ein indirektes Mit-Anrechnen Deines Gehaltes, Cinderella, wird wahrscheinlich dann erfolgen, wenn Dein Partner bisher als Mangelfall eingestuft wurde, d.h. er im Moment am sog. Selbstbehalt liegt.
Ansonsten darf es keine Anrechnung Deines Gehalts geben.
Gruß
Hallo Mami 05!
Tja, dann hab ich wohl ein Problem, da er nämlich weniger bezahlen kann, als er muss, damit ihm dieser Selbstbehalt bleibt...
Danke für deine Antwort!
Gruß!
Aufgrund des gemeinsamen Wohnens und Wirtschaftens wird ihm wahrscheinlich der Selbstbehalt gekürzt werden. Das kann ihm jedoch auch schon vor der Heirat bei Eurem Zusammen-Leben passieren.
Gruß
freu dich doch das keine kinder vorhanden sind sonst müsstest du für diese auch noch aufkommen müssen.
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" "
Also bis jetzt bin ich komplett aussen vor, ist also nichts mit angerechnet worden.
Meine Sorge ist ja, dass das so wird, wenn wir heiraten würden...
Bei einer Bekannten wurde nach dem Gehalt gefragt, da sie sehr viel verdient als Beamtin, allerdings ist es nicht mit angerechnet worden...
Bei ihr ist das ähnlich, allerdings gibt es nur ein Kind aus der ersten Ehe ihres Mannes, zudem haben beide selber noch ein Eigenes...
Bin irgendwie immer noch nicht schlauer wie vorher
Hmmm... Ich dachte hier bekommt man mal Antworten, mit denen man was anfangen kann, aber irgendwie kommt ja garnix....
Schade, dann muss ich mich wohl noch woanders umhören....
Cinderella,
es ist doch versucht worden, Antworten zu geben (wenn auch durch verschiedene Kommentare vielleicht nicht gleich ersichtlich).
Es ist in erster Linie wichtig zu wissen, ob Dein Partner ein Mangelfall ist, d.h. ob ihm der Selbstbehalt bleibt und der Unterhalt für die Ex und das Kind entsprechend gemindert wurden.
Gruß
direkt nein...
indirekt schon...
steht aber alles schon da
Also ich habe eigentlich einen Anwalt, der alles an Reserven rauskitzelt
Hier war es so:
Mein Ex läuft auch unter "Mangelfall". Er hatte dann wieder geheiratet und seine neue Frau hat auch voll gearbeitet. Bei mir wurde aber nichts weiter von ihr angerechnet (würde ich auch nicht gut heißen, weil sie ja nix für den Zustand kann)
Obs Dir weiter hilft, weiss ich nicht, aber so war es bei mir
Quote:
Das Bundesverfassungsgericht hat dieser bisherigen Praxis der Familiengerichte ein Ende gesetzt (Beschluß vom 07.10.2003, 1 BvR 246/93
und 1 BvR 2298/94
) und entschieden, daß die Steuervorteile aus der Wiederverheiratung allein der neuen Ehe verbleiben müssen.
Das müsste doch eigentlich im Umkehrschluss bedeuten, daß bei Eingehung einer neuen Ehe das Einkommen des Unterhaltspflichtigen so zu berechnen ist, als wäre er in Steuerklasse I.
tut es auch meri...allerdings nur beim EU und nicht beim KU
träne, darüber scheint es aber noch keine einhellige Rechtsprechung zu geben, jedenfalls finde ich nichts.
Zitat: ....Heiratet der Unterhaltspflichtige wieder, so ist der Steuervorteil aus der Wiederheirat zwar für den Ehegattenunterhalt der geschiedenen Ehefrau dem Unterhaltsrelevanten Einkommen entzogen. Dies gilt aber nicht, für die Berechnung des Unterhalts der Kinder aus der geschiedenen Ehe. Diese haben an der wechselnden Lebensstellung der Eltern teil und dürfen nicht schlechter gestellt werden als Kinder aus der zweiten Ehe...
winkserchen
Korrekt ist, dass der Steuervorteil aus der Ehe nicht über den EU der Ex-ehefrau zugute kommen darf.
Ist der Unterhaltszahler jedoch Mangelfall, so wird nach bisheriger Berechnungsweise der Unterhalt anteilig zwischen Mutter und Kind aufgeteilt, der Unterhaltszahler behält seinen Selbstbehalt. Durch die Heirat (allerdings auch schon durch Zusammenzug) könnte der Selbstbehalt herabgesetzt werden, weil dem Unterhaltszahler geringere Kosten (Miete etc.) entstehen, so dass er mehr Unterhalt zahlen müsste.
Ist der Unterhaltszahler bei bisheriger Unterhaltsberechnung über seinem Selbstbehalt, so ändert sich durch die Heirat (bzw. Zusammenzug) nichts.
Gruß
Quote:
Diese haben an der wechselnden Lebensstellung der Eltern teil und dürfen nicht schlechter gestellt werden als Kinder aus der zweiten Ehe...
Das ist ja auch einleuchtend. Aber aus welchem Urteil oder Gesetzestext ergibt sich, daß das Einkommen des neuen Ehepartners bei der Berechnung herangezogen wird?
Extrembeispiel:
Der neue Ehepartner hat ein wesentlich höheres Einkommen als der Unterhaltspflichtige.
Das würde bedeuten, daß das unterhaltsberechtigte Kind auf einmal nicht mehr weiß, wohin mit dem Geld.- Wie gesagt, Extrembeispiel.
Es dürfte m.E. nicht dazu führen, daß der neue Ehepartner dafür bestraft wird, daß sein Partner Unterhaltspflichtig ist.
es gab schon Urteile meri, da wurden beide Gehälter in einen Topf und dann durch 2 geteilt und davon musste der Vater dann zahlen....
und wir haben seit gestern auch so ein Urteil auf dem Tisch und sind nicht mal verheiratet
Recht haben und Recht kriegen....
ich erlaube mir, träne, zu solcher Berechnungsweise , mein Gesicht zur Faust sich ballend: höchst Unmoralisch.:(
Hallo.
Es ist schon so,das indirekt das Gehalt der neuen Partnerin mit angerechnet werden kann.
Bsp: Ein Vater allein liegt unter seinem Selbstbehalt,d.h.er würde unter 890 € kommen,also zahlt er weniger für das Kind.
Lebt er mit einer Partnerin zusammen,kann beschlossen werden,das er nur noch einen Selbstbehalt von ca.690 € braucht,da sich ja die neue Partnerin an den laufenden Kosten,sprich Miete,Strom usw.beteiligt.
Es kann also,wie schon oft hier erwähnt der Selbstbehalt deines Partners herab gesetzt werden.
Letztendlich kommst du also indirekt mit auf.
Gruß
-----------------
" "
@Träne
Heißt das, dass Du dein Gehalt angeben musstest?
LG
Respecti
müssen muss man das nicht respecti...allerdings darf das Gericht dann schätzen...
winkserchen
@ träne
bevor Du Dich hier in vagen Äußerungen verlierst, die andere Betroffene verunsichern, solltest Du genauere Details
nennen. Insbesondere ist wissenswert, ob Dein Partner Unterhalt in einer Mangelfallberechnung zahlt. Dann nämlich zählt, wie schon wiederholt dargestellt, das Einkommen der Partnerin (mit der er zusammenlebt) indirekt mit, und zwar unabhängig davon, ob verheiratet oder nicht.
Als alter Hase in diesem Forum solltest
Du das doch wissen.
-- Editiert von Mami 05 am 27.07.2006 10:05:23
Quote:
Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG-Bezirk zu erzielen. Sie stellen keine verbindlichen Regeln dar - das verbietet sich schon mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit - und sollen dazu beitragen, angemessene Lösungen zu finden, ohne den Spielraum einzuengen, der erforderlich ist, um den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden.
Es gibt keine einhellige Entscheidung darüber, ob, weshalb,warum in welcher Höhe das Einkommen des Ehepartners miteinbezogen werden kann/soll/muss.
Da ist wohl jede einzelne Entscheidung Rechtsmittelfähig, solange nicht endgültige Klarheit - und das Bundesweit - besteht.
ach Mamilein...es geht hier aber nicht um meinen Fall, welcher dir als noch älterem Hasen bekannt sein sollte...sondern darum ob generell die Möglichkeit besteht...
und das tut sie...
öhmserchen für Dich
@ träne
quote
'und wir haben seit gestern auch so ein Urteil auf dem Tisch und sind nicht mal verheiratet'
unquote
quote
'es geht hier aber nicht um meinen Fall'
unquote
Was lernen wir?
Widersprich nie einer Frau!
Warte, bis sie es selbst tut. :):)
-- Editiert von Mami 05 am 27.07.2006 10:45:14
nunja Mamilein, du liest eben immer noch nur was Du lesen willst...
belassen wir´s dabei...für deine langweiligen Wortklaubereien ist es mir zu warm
weißt jetzt nicht mehr weiter, nicht wahr, tränchen ?
doch Mami, aber wozu Dir erklären, was der geneigte Leser auch so erkennen kann...
dieser Thread ist nicht von mir ergo isses nicht mein Fall...meine persönlichen Lebensumstände nützen demnach hier nix...
ursächlich ging es um die Frage, *können generell Partner am Unterhalt beteiligt werden*
und so generell habe ich geantwortet...
hast das jetzt auch Du verstanden, mein Süsser
träne,
ich bin nicht Dein Süßer!
Laber hier nicht rum!
Generell war bereits geantwortet worden,
und DU brachtest DEINEN Fall hier herein,
machtest darauf aufmerksam, dass DEIN Gehalt mitangerechnet wurde, ohne jedoch erklärende Hintergründe zu nennen, und sorgst damit für Verunsicherung und Verwirrung!
Nur weiter so!
Bin mal gespannt, wann das erste Mal auch von Dir was Konstruktives kommt, nicht nur dummes Gelaber!
Wünsche einen schönen Tag!
Und gute Besserung!
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