Zahlung KU

16. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Laureen1979
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Zahlung KU

Hallo,

ab wann muss der KV Unterhalt für das Kind zahlen:
- ab Geburt des Kindes
- nach Feststellung der Vaterschaft
- oder nachdem er erstmalig von Jugendamt von der "angeblichen" Vaterschaft hört?
Gruß Laureen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo Laureen

Ich entnehme jetzt dem Schreiben, dass das Kind zur Welt kam ohne dass du mit dem KV in einer gemeinsamen Wohnung wohnst?
Dann würde er nämlich so wieso für euch beide aufkommen.

Hat er die Vaterschaft schon anerkannt? Wenn ja müsste er zahlen.

Angebliche Vaterschaft? Dem kann man ja auf den Grund gehen.

LG Schnuffi

-----------------
"Wer einen Fehler begeht und ihn nicht korrigiert, begeht den zweiten!"

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#2
 Von 
Laureen1979
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

ein wenig anders ist die Situation.
Die EX-Freundin meines Freundes hat ein Kind bekommen und hat ihn als Vater angegeben. Wir haben nur 5 Monate nach der Geburt davon erfahren. Auf das Ergebnis des Vaterschaftstest warten wir nun.
Wenn er der Vater sein sollte, wovon wir ausgehen, ab wann muss er zahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)

Ich denke mal von da an wenn geklärt ist dass er der Vater ist.

Ob er dann rückwirkend noch zur Kasse gebeten wird weiß ich nicht.

Aber es melden sich bestimmt noch mehr User.

-----------------
"Wer einen Fehler begeht und ihn nicht korrigiert, begeht den zweiten!"

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#4
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Hallo......
ich denke, in der Sache ist einiges unklar. Wenn die Mutter den Vater bei Geburt beim Jugendamt angegeben hätte, wäre das Jugendamt schon lange auf den Vater zugekommen. Also ist auszugehen, dass die Mutter ihn als Vater nicht angegeben hat. Die Mutter hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, den das Jugendamt ausbezahlt. Ist jetzt von einer Vaterschaftklärung die Rede, wird jetzt erst mal die Vaterschaft geklärt. Die Frage wird sein, ist er überhaupt der Vater des Kindes, wenn ja, kann das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss, sofern der Vater leistungsfähig ist zurückfordern. Unterhalt ist ab der Geburt zu bezahlen, ausserdem kann eine Erstausstattung für das Kind gefordert werden.Ich denke an der Sache ist vieles unklar, also erst mal Vaterschaftsfeststellung, danach werden die Behörden aktiv werden. Auch ist nicht geklärt, ob die Mutter einen Unterhalt für sich fordert. Wie gesagt, erst mal die Vaterschaft klären, dann sieht man weiter.
Mio2344

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