Hallo zusammen,
sorry, ich meine nicht Kindergeld sondern Kindesunterhalt.
bisher hat die Tochter meiner Freundin mit in unserem Haushalt gewohnt, ihr Sohn bei Ihrem Vater. Somit wurden die gegenseitigen Unterhaltszahlungen miteinander verrechnet.
Jetzt will ihre Tochter zu Ihrem Vater ziehen und somit müßte meine Freundin für 2 Kinder Unterhalt zahlen. Sie ist aber arbeitslos, Hartz IV bekommt sie nicht, weil mein Einkommen zu hoch ist.
Wie ist es da mit den Unterhaltszahlungen? Könnte man theoretisch auch an mein Einkommen heran?
Und wie sähe es auch wenn wir heiraten?
Wäre dankbar für eine schnelle Antwort.
mhnorton
-- Editiert von mhnorton am 24.10.2005 20:19:04
-- Editiert von mhnorton am 24.10.2005 20:25:54
Zahlung von Kindergeld
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
theoretisch könnte man an dein Einkommen ran in der Form, dass man ihr ein fiktives Einkommen anrechnet, als sogenannten Haushaltsführungsbonus, den du ihr praktisch zahlen müßtest bzw. den sie für die Haushaltstätigkeit für dich verlangen könnte. Sofern du leistungsfähig bist, wird diese Anrechnung mit Sicherheit auch erfolgen, so dass sie fiktiv über ein Einkommen verfügt. Wie hoch der *Bonus* liegt, ist von OLG-Bezirk zu Bezirk unterschiedlich.
Zudem wird sie verpflichtet werden, sich eine Arbeitsstelle zu suchen, um den Unterhalt für die Kinder sicherzustellen. Wenn ca. 30 Bewerbungen im Monat verlangt werden, ist das keine Seltenheit.
Bewirbt sie sich denn schon laufend? Das macht im Vorfeld schon mal ein gutes Bild.;)
Und jetzt?
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