Zahlung von Trennungsunterhalt an die Frau

6. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
McPenny
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlung von Trennungsunterhalt an die Frau

Ich bin seit 06/07 getrennt lebend von meiner Frau. Scheidung ist von mir eingereicht worden im 09/08. Unsere Kinder (7 und 10) leben bei der Mutter im gemainsamen Einfamilienhaus. Kindersunterhalt zahle ich nach der D'dorfer Tabelle
Meine Frage:
Muss ich trotz des neuen Gesetzes, dass am Anfang des Jahres 08 in Kraft trat Trennungsunterhalt an die Frau zahlen ?
Wenn möglich mit Link zum neuen Gesetz und/ oder Gerichtsurteil.
Vielen Dank für eure Mühe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

existiert ein Titel?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi,

arbeitet deine Frau? Hat sie während eurer Beziehung gearbeitet? Wie werden die Kids versorgt?

Trennungsunterhalt ist in der Regel im Trennungsjahr fällig, um den ehelichen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Er soll verhindern, dass der nicht oder nur geringfügig berufstätige Partner von jetzt auf gleich mittellos wird.

Davon zu unterscheiden ist der nacheheliche Unterhalt. Da greift die "neue" Eigenverantwortung voll. Aber wenn deine Frau in der Ehe nicht gearbeitet hat, wirst du beim Alter eurer Kinder auch kaum sofort eine Teil- oder gar Vollzeittätigkeit erwarten können. Ist auch die Frage, ob das für die Kids nun so toll wäre.

Oder kannst du deren Betreuung übernehmen??

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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