Zahlung von gegnerischem Anwalt

22. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
maushase
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlung von gegnerischem Anwalt

Lebensgefährte ist im letzten Jahr geschieden worden. Unterhaltszahlung laufen immer regelmäßig an Exfrau. Anwalt von Exfrau forderte nach der Scheidung das mein Lebensgefährte bei einem Notar eine Schuldanerkenntnis anfertigen lassen soll. Ansonsten würde er einen Pfändungstitel erwirken. Wie gesagt es wurde und wird immer per Dauerauftrag der Unterhalt an die Exfrau gezahlt. Mein Lebensgefährte hat dann diese Schuldanerkenntnis beim Notar anfertigen lassen und hat auch die Kosten des Notares gezahlt. Nun kam von dem Anwalt der Exfrau eine Rechnung über 602 € für seine Dienstleistung. Ich verstehe nicht wieso mein Lebensgefährte nun auch noch den Anwalt zahlen . Der Auftraggeber ist doch nun mal die Exfrau. Kann mir jemand seine Erfahrung kund geben, der auch in solch einer Lage mal war. Mein Lebensgefährte ist am Ende mit den Nerven.
Besten Dank im vorraus.

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"Lamma Ute"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

auf jeden Fall Widerspruch einlegen!
Eventuell sogar damit drohen, dass man die Anwaltskammer einschaltet.
Falls das nichts bringt, selbst einen Anwalt befragen. Ein Brief von Eurem eigenen Anwalt dürfte billiger sein als die 600 Euro.
Oder tatsächlich die Anwaltskammer einschalten und die Sache prüfen lassen.

Viel Glück!
nachgefragt

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