Zahlungen zurück fordern

29. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb447899-35
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungen zurück fordern

Hallo zusammen,

ich habe da mal ein paar fragen.

Ich habe bis vor 2 Monaten mit der Kindsmutter und unseren 2 Kindern in Ihrem Elternhaus gelebt.
Ich habe das Haus über die jahre renoviert, viel eigenkapital eingebracht ,Januar 2012 einzug.
Und ab 2014 hat sie über Ihren vater dann einen Kredit für eine Sanierung genommen. Das Geld hat vorne und hinten nicht gereicht. Ich habe ausser die Fenster und Heizung alles selbst gemacht .
Aber ich habe die Kreditraten und alle ausgaben Grundgewerbssteuer usw. für das Haus immer beglichen und zusätzlich 25000 euro eigenkapital eingesetzt.

Kann ich anhand der Kontoauszüge und Rechnungen das Geld wieder einklagen oder Fordern?
Es Handelt sich hier um ca. 50000 Euro!!

Über welches Gericht bzw. Gesetz kann ich mein Geld fordern.

Vielen dank im voraus für eure Hilfe.

Lg


-- Editier von fb447899-35 am 29.08.2016 17:25

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Kann ich anhand der Kontoauszüge und Rechnungen das Geld wieder einklagen oder Fordern? Nö. Wie genau gedachten Sie denn zu belegen, daß es sich bei dem Geld um ein Darlehen handelt?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
fb447899-35
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nein anhand das ich das Darlehn bezahlt habe.

Und Rechnungen die für das Haus waren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

anhand das ich das Darlehn bezahlt habe. Ja und? Das kann genausogut eine Schenkung an die Eltern der Freundin gewesen sein. Und deshalb die Frage: Wie gedenken Sie zu beweisen, daß das, gegenüber den Eltern der Freundin, ein Darlehen war? Und wenn Sie das beweisen können, ist ja noch die Frage, warum das Darlehen gerade jetzt fällig sein soll?

-- Editiert von muemmel am 29.08.2016 18:15

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ohne Anwalt wird das wohl eher nichts. Ein Fachanwalt für Familienrecht sollte es sein. Unterkunftskosten für 4,5 Jahre wären sonst ja auch entstanden, die dürfen bei Forderungen gegengerechnet werden.
Sie haben gar nichts schriftlich vereinbart?

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Mich würde so als Einstieg mal interessieren, wie hoch der Mietzins war, den er monatlich für das Haus gezahlt hat.

wirdwerden

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