"Zahnbürsten"-Nachweis für Lebensgemeinschaft?

12. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
timsy
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 15x hilfreich)
"Zahnbürsten"-Nachweis für Lebensgemeinschaft?

Hallo Lebenspartner- Experten!

Ex- Frau fordert nach ca. 20 Jahren Ehe und weiteren 7 Jahren Trennung (inkl. Scheidung vor 5 Jahren) nun Unterhalt per Anwalt (der nix kostet weil sie nur 500.- Euro mtl. Einkommen hat).
2 gemeinsame erwachsene Kinder ausser Haus.
Der Ex- Mann sieht, dass die Ex seit ca. 3 Jahren nen Neuen hat, der sie begleitet auf Familienfeier, vor Gericht etc.
Das Auto, das sie regelmässig benutzt und daheim parkt hat die Nummer seiner Stadt (ca. 100km Abstand zu ihrer Wohnung). "Ihr" Anwalt ist sein Anwalt aus seiner Stadt.
Urlaub machen die beiden gemeinsam.
Der Ex findet alles ok, nur nicht dass er nun sein Einkommen offen legen soll und vielleicht sogar Unterhalt zahlen muss.
Früher gabs den "Zahnbürstennachweis" für Lebensgemeinschaft. Partner- Zahnbürste in der Wohnung bedeutete Lebensgemeinschaft.
Wie kann der Ex darlegen, dass es nen "Neuen" gibt?
Gibts nen ersten Schritt ohne Anwaltskosten?
Danke für eure Tips
Timsy


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-- Editiert timsy am 12.05.2014 15:35

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Timsy,

quote:
Ex- Frau fordert nach ca. 20 Jahren Ehe und weiteren 7 Jahren Trennung (inkl. Scheidung vor 5 Jahren) nun Unterhalt


Wurde bisher Unterhalt gezahlt?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
timsy
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Loddar!

Nein, bisher wurde kein Unterhalt bezahlt.
Er hatte zur Scheidung 2 gemeinsam erarbeitete notarielle Vorschläge erstellen lassen zum Zugewinn und Unterhalt (und er hat die Notarrechnug bezahlt), aber sie hat sichs anders überlegt und jedesmal nicht unterschrieben - ohne Verbesserungswünsche.
Dann hat er vorgeschlagen, Sie soll einen notariellen Vorschlag machen. Sie hat abgelehnt.
Danach hat er aufgegeben.

Grüße!
Timsy


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-- Editiert timsy am 13.05.2014 08:51

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Timsy,

quote:
Er hatte zur Scheidung 2 gemeinsam erarbeitete notarielle Vorschläge erstellen lassen zum Zugewinn und Unterhalt


Was wurde im Scheidungsurteil festgeschrieben?

quote:
Nein, bisher wurde kein Unterhalt bezahlt.


Eigentlich wäre nach so langer Zeit die Unterhaltskette gerissen.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Tag!

Hey Loddar, alles klar?

Ich sehe es auch so, wenn bisher kein Unterhalt gefordert wurde, und in den letzten 5 Jahren eigenständig gewirtschaftet wurde, ist die Unterhaltskette gerissen.

Ich würde jede Forderung nach Unterhalt zurückweisen.

LG nero

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Nero,

schön, dich zu lesen. Und schön, dass wir einer Meinung sind.:)

quote:
Ich würde jede Forderung nach Unterhalt zurückweisen.


Das würde ich auch so handhaben. Vorerst...
Nur... diese Notargeschichten verwirren mich doch etwas.
Scheint was anhängig zu sein. Mein Eindruck.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
timsy
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo!

"Was wurde im Scheidungsurteil festgeschrieben?"
Nichts bezüglich Unterhalt oder Zugewinn. Daher hatte der Anwalt ja damals angeraten, das per Notar zu fixieren, was aber an der Unterschrift der Ex (s.o.) gescheitert ist

"Nein, bisher wurde kein Unterhalt bezahlt.
Eigentlich wäre nach so langer Zeit die Unterhaltskette gerissen."
Unterhalt wurde nicht bezahlt, weil nicht gefordert.
Die Ex war ja erstmal Jahre damit beschäftigt, den Zugewinn zu verplempern. Das ist nun erledigt, daher nun "Armenrecht" für Sie.

Was gibts für Kriterien für solch einen "Unterhaltskettenriss"?
Kann die Ex mit Krankheit den Riss "kitten", so dass er nach Jahren nun doch wieder dran ist?
Welche Rolle spielt ihr Neuer?

Grüße!
Timsy

-- Editiert timsy am 14.05.2014 09:59

-- Editiert timsy am 14.05.2014 10:00

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

Man sollte der Mama mal den Tipp geben, dass sie sich an die Kinder wendet.

Sie müssen Mama unterstützen, wenn ihr Einkommen nicht ausreicht, den Lebensbedarf zu decken. Denn es sind Verwandte ersten Grades was man von einem Exmann nicht sagen kann.

Gerade in Bezug auf Elternunterhalt gibt es inzwischen die erstaunlichsten Urteile, um den Steuerzahler und/oder Sozialträger zu entlasten.

lg

Robert

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-- Editiert Camper2011 am 14.05.2014 10:53

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

quote:
Camper2011 schrieb:
Man sollte der Mama mal den Tipp geben, dass sie sich an die Kinder wendet.


Ihr scheint es ja nicht schlecht zu gehen, mit dem Neuen.

lg
edy


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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)


quote:
Ihr scheint es ja nicht schlecht zu gehen, mit dem Neuen.


@edy

Das abzuwehren ist dann Sache der Kinder. Der TS ist jedenfalls raus aus dem Spiel.

lg

Robert

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
timsy
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo!

Aber die Kinder kommen doch erst ins Spiel, wenn Ihr Lebensunterhalt nicht reicht und sie Harz 4 beantragt, oder?
Sie lebt in Ihrer Eigentumswohnung mietfrei und gibt derzeit 500.-Euro Einkommen (Krankengeld?) an.
Vom Ex Unterhalt wäre nett für sie, weil nicht Hartz 4 - abhängig.
Soweit richtig?
Und wann wird der Neue als Einkommensquelle für die Ex angerechnet?
Grüße!
Timsy

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-- Editiert timsy am 14.05.2014 16:38

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)


Würde sie in einer Mietwohnung wohnen und wirklich alleine für sich aufkommen müssen, wäre sie schon längst ein Fall Für den SGB XII. da momentan offenbar erwerbsunfähig.

Beim SGB XII hätten sich die Arbeiter des Sozialamtes an die Kinder gewandt und nicht an Dich.

Die Unterhaltskette ist gerissen und damit muss sie sich an die Kinder wenden, wenn sie wirklich finanzielle Zuwendung will.

Oder eben an den Neuen. Bestimmt nicht an den Ex.

Ich würde dem Anwalt einen schönen Brief schreiben, dass die Unterhaltskette gerissen ist und sie ihre Forderung doch bitte an die Kinder richten soll.

lg

Robert


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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo timsy,

es gibt verschiedene Formen des nachehelichen Unterhaltes (§§ 1570 ff BGB ).

Es wäre daher zunächst wichtig zu wissen, worauf der Anwalt seine Forderung stützt.

Einfach nach vielen Jahren Unterhalt ohne Grund zu fordern, ist zu einfach.

Der Neue spielt bei der Abwehr zunächst mal keine Rolle, denn das wäre vermutlich das schwächste Argument. Aber man kann es im Hinterkopf behalten.

Die Notargeschichte bereitet mir Kopfzerbrechen. Hierin könnte ein Angebot gesehen werden, welches jetzt angenommen wird, weil vorher keine Bedürftigkeit bestand.

Aber auch dazu enthält Dein text zu wenig Daten und Fakten.

SG

Berry

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Camper, wo kommst Du denn her? Hafturlaub? :grins:

Warum sollen denn hier die Kinder schon zum Elternunterhalt herangezogen werden? Das wäre doch nur dann der Fall, wenn die Frau pflegebedürftig wäre. Von Erwerbsunfähigkeit hat doch niemand etwas geschrieben.

Damit wäre für die Frau auch nicht das SGB XII zuständig sondern das SGB II. Und dann bildet sie mit ihrem neuen eine Bedarfsgmeinschaft. Dann wär auch das Einkommen des neuen LG relevant.

Der TS ist aus der Unterhaltspflicht raus, weil Unterhaltskette gerissen. Die Kinder sind aber noch lange nicht drin, weil Frau nicht erwerbsunfähig sondern einfach nur faul.

Camper, hast Du da keinen Zugang zu juristischer Literatur? :neck:

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@nero

Doch. Aber ich bin, gutachterlich inzwischen festgestellt, seit mehr als 10 Jahren voll erwerbsunfähig. Auch bei mir wurde Krankengeld gezahlt. Auch mir wurde immer nur unterstellt, ich sei zu faul zu arbeiten. Dabei war ich lediglich erwerbsunfähig in allen Berufen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Mir würde es nie einfallen, an meine Exfrau ran zu treten. Die Unterhaltskette ist schon lange gerissen.

Ich würde mich an meine Kinder halten, wenn die Rente nicht ausreicht, um meinen Bedarf zu decken.

Ach ja. Noch was. Ich schreibe gerade aus meiner Erholungsreise in Italien. Kalabrien um genau zu sein.

Von der Haft muss man sich ja schließlich erholen.

lg

Robert







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-- Editiert Camper2011 am 15.05.2014 06:57

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Camper,

quote:
Kalabrien um genau zu sein.


Kalabrien ist toll, war ich auch schon. Tropea?

LG nero

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@nero

Ciro Marina, Camping Punta Alice.

Robert

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2x Hilfreiche Antwort

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