Zahnspange = Sonderbedarf??

6. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
andre00
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 1x hilfreich)
Zahnspange = Sonderbedarf??

Hallo zusammen.
Meine beiden Jungs sind bei mir mitversichert.
(gesetzlich) Leben aber bei meiner Exfrau.
Nun teilte mir diese mit, dass der Zahnarzt sagte, dass die Jungs mal beide eine Spange bräuchten. Also bis jetzt haben Sie gerade mal 2 neue Zähne bekommen und ansonsten noch alle Milchzähne.
Sie sagte mir, dass das so um die 6000.- Euro kosten würde und hat mir gleich die Pistole auf die Brust gedrückt:
Zitat - ich habe keine Lust, 3000.- Euro zu bezahlen und will die Kinder in meine Privatversicherung nehmen. Das Kostet Sie 30.- Euro pro Kind und Pro Monat mehr.
Also entweder ich soll 3000.- Euro zahlen oder 30.- Euro mehr Unterhalt für Sie wegen der Privatversicherung der Kinder.
Ich hab natürlich gleich bei der Krankenkasse angerufen und mich schlau gemacht.
Die sagten mir, dass nur 20% fürs erste Kind und 10% fürs zweite Kind eigenanteil zu leisten Sind und dieser Eigenanteil aber nach abschluß der Behandlung wieder erstattet wird.

Kann meine Exfrau darauf bestehen, die Kinder in die Privatversicherung zu versichern und mir den Beitrag zur hälfte auf den Unterhalt berechnen?
Und wer muss die Eigenleistung vorstrecken?
Weil das Problem ist ja, dass Sie sich kümmern muss um die Behandlung. Bei versäumnissen wird der Eigenanteil ja nicht erstattet und ich würde darauf sitzen bleiben, obwohl ich keinen Einfluss darauf habe.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo, andre00!

Zunächst einmal wäre zu klären, ob es sich bei den anstehenden Zahnspangen tatsächlich um Sonderbedarf handelt?

Liegt der Behandlung ein unvorhersehbares Ereignis zu Grunde?

Wieviele Kids lassen sich heute eine Zahnspange verpassen, obgleich es sich hierbei bestenfalls um kosmetische Korrekturen handelt?

Wie stark ausgeprägt sind die Fehlstellungen und lässt sich daraus die Notwendigkeit einer Behandlung herleiten?

Ist der Preis der Behandlung der Notwendigkeit ensprechend angemessen?

Nach welcher Einkommensgruppe leistest du den KU?

Bis später und einen

lieben Gruß!





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#2
 Von 
Sybille
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Andre,
ich arbeite seit 15 Jahren beim Kieferorthopäden und kann dir bestätigen, dass die GKV eben eine ausreichend wirtschaftliche Behandlung bezahlt. Ähnlich wie wenn du keine Goldkrone willst musst du zuzahlen. Und viele Behandlungen werden gar nicht übernommen, eben nur Kosmetik. Aber willst du das deinen Kindern antun? Wie wär´s dennn mit ner Zusatzversicherung vielleicht ein Kompromiss?
Gruß Sybille

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

@ Sybille

Kann man denn bei gerade mal zwei neuen Zähnen bereits die Notwendigkeit einer Spange vorhersehen???
Man sollte auch bei einer kieferorthopädischen Behandlung auf dem Teppich bleiben...

@ Andre
Wenn die KM die Kinder privat versichern will, soll sie es selber tun. Fordern kann sie es nicht.
Sie hat bestimmt neulich im Fernsehen gesehen, dass Kassenpatienten Patienten 2. Klasse sind sein sollen. Und man will ja schließlich das Beste fürs Kind... ;)



-----------------
"gruß azrael"

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#4
 Von 
Sybille
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Azrael,
ja es kann Kieferfehlstellungen geben, welche bereits frühzeitig erkannt werden, und auch bereits im Milchgebiß behandelt werden sollten.
Wenn manche Sachen früher behandelt würden, könnte mancher auch billiger und einfacher davonkommen.
Gruß Sybille

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#5
 Von 
flocke68
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo zusammen,

bei meinen beiden "Großen" sind ebenfalls gravierende Fehlstellungen festgestellt worden.

Jedoch hat unsere behandelnde Zahnärztin erst einmal abgewunken. Wir sind ständig zur Kontrolle bei ihr, da sich das Gebiß noch enorm verändert und so lange noch so viele Milchzähne vorhanden sind, ist eine "Zahnspange" mitunter und meistens verfrüht. Bei meinem Großen hat sich tatsächlich noch einiges bewegt, schauen wir mal, wie es sich noch entwickelt.

Nur nicht verrückt machen lassen!!!

Versuche doch, mit der Zahnärztin über diesen "Behandlungsbedarf" zu sprechen, falls Du die Möglichkeit hast, schließlich sind es ja auch Deine Kinder.

Gruß Flocke68

-----------------
"um klar zu sehen, genügt oft ein wechsel der blickrichtung"

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#6
 Von 
guest123-2176
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
andre00
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 1x hilfreich)

Dann Dank ich euch mal wie immer für die schnellen Tipps und Antworten. :pc:
Ist immer gut, mehrere Meinungen zu hören.
Gruß Andre

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

>>>"Dann, wenn die Zahnspange medizinisch notwendig ist, hast du einen Eigenanteil von 33Euro 36 Monate lang. Zusätzlich kommt dann noch 20% der Behandlungskosten auf dich zu, die du bei Erfolg rückerstattest bekommst. Ist bei mir alle drei Monate 25 bis 40 Euro."<<<

Wieso 33 Euro Eigenanteil? Meinst du die Speed-Brackets? Die sind ja kein Muss. (Ich bezahle übrigens nur 28 € dafür). Die Behandlungskosten bekommst man ja eh zurück.
Hätte ich für meinen Sohn nicht die Speed-Brackets gewählt hätte ich außer den Behandlungskosten (werden ja zurück erstattet) keine Kosten für die Zahnspange.
Der Vater beteiligt sich übrigens bei mir auch nicht an den Zusatzkosten.

LG Henriette

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2176
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Sybille
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Jeder Kieferorthopäde wird euch eine Extrapaket für euer Kind zugeschnitten anbieten. Und da geht es nicht nur um Speedbrackets. Da gibt es z.B. auch Zusatzdiagnostik und besondere Mundhygienmaßnahmen.Und die Brackets kosten eben auch unterschiedlich, hängt auch vom Hersteller ab. Daher auch die verschieden Preise.
Gruß Sybille

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#11
 Von 
einmoehrchen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 25x hilfreich)

...mal eine Frage nebenbei:
Ist es nicht so, dass die Kinder beim besserversicherten Partner mitversichert werden müssen? Wieso sind die Kinder in der GKV und die Mutter privat?
Mein Mann ist privat versichtert, ich gesetzlich, das gemeinsame Kind auch privat - anders geht das nicht. Verstehe nicht, warum das bei anderen geht??! Oder mache ich da irgendwo einen Denkfehler??

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#12
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

@einmoehrchen:
Ich gehe hier mal davon aus, dass die KM entweder selbstständig ist (und damit nicht pflichtig KV-versichert) oder keinen Job hat und sich daher auch privat versichern kann oder vielleicht Beamte ist.

Bei der Frage danach, ob die Kinder in die GKV eines Partners mitversichert werden dürfen, geht es darum, ob der Privat-versichterte Elternteil über der sog. Beitragsbemessungsgrenze (ich glaube, derzeit 3700, - € brutto/Monat) liegt. Mein Mann ist z.B. Beamter und weil er Beihilfe erhält, hat er das restliche Risiko privat versichert. Die Kinder von ihm sind bei der KM gesetzlich versichert.
Mein Mann liegt nämlich unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.

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#13
 Von 
andre00
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich (Vater der Jungs) bin Selbständig und freiwillig gesetzlich Versichert.
Meine Ex-Frau ist Beamtin und arbeitet halbtags.
Die Jungs sind schon seit Sie auf der Welt sind bei mir Mitversichert.
Als wir uns dann scheiden liesen, haben wir alles so gelassen wie es ist.
Von Beitragsbemessungsgrenze hab ich noch nie etwas gehört.

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