Hallo, ich habe eine denke ich etwas schwierige Fragestellung und hoffe darauf jemanden zu finden, der mir hier weiterhelfen kann.
Es geht um folgendes:
Mein Exmann machte mich im
Frühjahr 2020 darauf aufmerksam dass er scheinbar zu viel Betreuungsunterhalt bezahlt hatte.
Die Kindergartengebühren wurden ab April 19 mtl um 100 eur gesenkt.
Mir ist dies leider nicht aufgefallen (ihm leider auch nicht aus Medien oä) da ich weder einen Brief erhalten hatte noch die Änderung auf meinem Konto bemerkte (regelmäßige Zahlungsein-/ausgänge verfolge ich nicht einzeln nach da ich ja davon ausgehe, dass sie gleichbleibend sind).
Jedenfalls fordert mein Exmann einen Betrag von ca 3500 eur zurück.
Dieser beinhaltet seinen Anteil der zu viel bezahlten Kiga Gebühr seit Senkung - sowie das Verpflegungsgeld für den Zeitraum ab Sept 18 (seitdem geht unser ihn in die Kita), das wir aber von Anfang an in den Unterhalt eingerechnet hatten.
Er hatte quasi laut unserer eigener Berechnung (unsere Einkommen im Verhältnis usw) 96% des Kita Beitrages (der ja aus Betreuungsgebühr und Verpflegungsgebühr besteht) als Betreuungsunterhalt bezahlt.
Einen Titel für den Unterhalt gibt es (noch) nicht, da wir damals auf weitere Kosten verzichten wollten.
Ich habe nun angeboten, ihm 1000 EUR in Raten zurückzuzahlen. Dieses Angebot nimmt er nicht an und besteht auf den vollen Betrag.
a) muss ich den vollen geforderten Betrag zurückzahlen? Kann er dies realistischerweise durchsetzen?
b) er will mich strafrechtlich anzeigen weil ich ihn „arglistig getäuscht hätte". Dies macht mir große Angst; es war nie meine Absicht etwas falsch zu berechnen oder zu übersehen dass die Gebühren gesunken sind.
Habe ich hier ernsthaft etwas zu befürchten?
Vielen Dank
Zu viel bezahlter Betreuungsunterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
Geht es hier um evtl. Mehrbedarf beim Kindesunterhalt?
Gibt es zu eurer Abmachung einen schriftlichen Vertrag?
edy
Mit Betreuungsunterhalt (vgl. § 1615l BGB) hat das Geschilderte nichts zu tun. Der Anteil am Elternbeitrag zur Kita ist ein zusätzlicher Mehrbedarf zum laufenden Kindesunterhalt. Die Verpflegungskosten der Kita sind im laufenden Kindesunterhalt enthalten, soweit der Mindestunterhalt bezahlt wird.
Das wird hier niemand abschließend beurteilen können und auch nicht wollen. Individuelle Rechtsberatung gibt es beim Anwalt. In der Regel scheitern Rückforderungsverlangen am Wegfall der Bereicherung auf Seiten des Unterhaltsgläubigers. Ob das hier auch vorliegt, wenn es um den eigentlich viel niedrigeren Elternbeitrag geht, ist fraglich. Ich kann die Forderung des Vaters nachvollziehen.Zitata) muss ich den vollen geforderten Betrag zurückzahlen? :
Wenn du die Zahlung nicht freiwillig anerkennst und er sie deshalb gerichtlich geltend macht und auch Recht bekommt, dann ja.ZitatKann er dies realistischerweise durchsetzen? :
Ignorantia legis non excusat.Zitatb) er will mich strafrechtlich anzeigen weil ich ihn „arglistig getäuscht hätte". Dies macht mir große Angst; es war nie meine Absicht etwas falsch zu berechnen oder zu übersehen dass die Gebühren gesunken sind. :
Habe ich hier ernsthaft etwas zu befürchten?
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Das Problem ist, dass es sich nicht um den eigentlichen Unterhalt handelt. Der wäre verbraucht und auch nicht zurück zu zahlen. Hier haben wir es aber mit Mehrbedarf zu tun. Und wenn dieser nicht anfällt, dann entsteht ein solcher Anspruch auch gar nicht. Wir haben es hier also mit einem ganz anderen Rechtsgrund für eine Zahlung zu tun und die zusätzliche Belastung der Mutter ist weggefallen.
Wie die Mutter ihre private Buchhaltung managed, das ist unerheblich. Mal ganz ehrlich, mir würden 100 € mehr im Monat schon auffallen. Aber, die Schlamperei der Fragestellerin ist ihr Problem, nicht das des Zahlers.
wirdwerden
Strafrechtlich sehe ich ebenfalls keine Schuld. Gleichwohl konntest auch nur Du anhand Deiner Kontoauszüge oder Überweisungen oder was auch immer bemerken, dass Du weniger an die Kita zu zahlen hast.
Die Überzahlung ist doch nach Deiner eigenen Beschreibung korrekt. Wie kommst Du auf den Gedanken, du könntest dn größten Teil des ohne Rechtsgrund erhaltene Geldes behalten.
GGf. mehr nach Beantwortung von Edys Frage.
Berry
Berry, wenn der Vater unter dem Mindestbetrag Unterhalt gezahlt hat, dann könnte man vielleicht dahin kommen, dass auch die Mehrbedarfszahlungen zum Unterhalt gehören und verbraucht sind, soweit damit der Level des Mindestunterhalts erreicht ist. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass da eine Vereinbarung (einerlei ob schriftlich oder nur mündlich) besteht, welche eine Verpflichtung zur Mehrbedarfszahlung unabhängig davon, ob diese Kosten tatsächlich entstehen, begründet.
wirdwerden
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