Zu wenig Unterhalt ab 18

21. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)
Zu wenig Unterhalt ab 18

Meine Tochter ist gerade 18 geworden. Sie lebt bei mir (ich erhalte das Kindergeld) und besucht ein Gymnasium in Klasse 12. Sie ist hier gemeldet und verbringt ca. 2 Tage pro Woche bei ihrem Vater.
Zuvor zahlte ihr Vater einen Teil des Unterhalts (300€) an mich und einen Teil (100€) an sie selbst.
Zum 18. Geburtstag hat er nun den Unterhalt an mich eingestellt und zahlte 300€ direkt an unsere Tochter (in Summe somit 100€ weniger als zuvor, was vermutlich auch schon nicht genug war).

Wie kann sie die Offenlegung der Einkünfte erreichen, um überhaupt zu erfahren, wie viel ihr zusteht?
Muss meine Tochter einen Anwalt beauftragen, um die vollen Ansprüche geltend zu machen und muss sie selbst dessen Kosten tragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von julieann):
Zum 18. Geburtstag hat er nun den Unterhalt an mich eingestellt und zahlte 300€ direkt an unsere Tochter
Immerhin zahlt er direkt und freiwillig an deine Tochter.
Da sie 18 ist, kann sie von ihm verlangen, dass er sein Einkommen offenlegt, damit sie prüfen kann, ob er seiner U-Pflicht entsprechend zahlt.
Vielleicht braucht man nicht sofort einen Anwalt? Sie ist ja jede Woche bei ihm und mit 18 kann man evtl. mal über solche Dinge sprechen, oder?
Zitat (von julieann):
was vermutlich auch schon nicht genug war
Das wäre dann aber schon längst dein Ding gewesen, das nachzuprüfen...oder prüfen zu lassen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

Deine Tochter kann das selber machen.
Bis 21 kann sie sich aber auch vom Jugendamt helfen lassen.
Die unternehmen dann die notwendigen Schritte für sie.
Allerdings nur "beratend".

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38343 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nur "beratend" und "aktiv werden" ist ja wohl ein kleiner Unterschied.

Aber zur Sache. Ab 18 werden die Karten unterhaltstechnisch neu gemischt. Einmal muss sich die Tochter selbst darum kümmern. Zum anderen wird das Kindergeld nicht nur hälftig, sondern voll auf den Unterhalt angerechnet. Und - Du bist mit im Boot, unterhaltsrechtlich. Es muss also völlig neu gerechnet werden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Aber zur Sache. Ab 18 werden die Karten unterhaltstechnisch neu gemischt. Einmal muss sich die Tochter selbst darum kümmern. Zum anderen wird das Kindergeld nicht nur hälftig, sondern voll auf den Unterhalt angerechnet. Und - Du bist mit im Boot, unterhaltsrechtlich. Es muss also völlig neu gerechnet werden.


Ich kann den Unterhalt nicht errechnen, da er sich weigert, sein Einkommen offenzulegen.
Ich selbst zahle das Kindergeld für meine Tochter in einen Sparvertrag und komme für alle Kosten auf (Reisen, Laptop, Handy, Alltag/Lebensmittel etc.). Ich habe verstanden, dass ich dafür durchaus meinen Anteil des Unterhalts verrechnen kann.
Wie aber können wir ihn denn dazu bringen, überhaupt offenzulegen, was er verdient um das mal auszurechnen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von julieann):
Wie aber können wir ihn denn dazu bringen, überhaupt offenzulegen, was er verdient um das mal auszurechnen?

Wie schon gesagt: Deine Tochter kann zum JA gehen.
Die fordern den Vater (und die Mutter) auf, die notwendigen Unterlagen einzureichen.
Danach rechnen sie eurer Tochter den Unterhalt aus.
"Beratend" bedeutet, dass das JA ab 18 nicht mehr rechtlich gegen den Vater vorgehen kann, das muss die Tochter alleine tun, allerdings auch mit Unterstützung des JA.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von julieann):
Wie aber können wir ihn denn dazu bringen, überhaupt offenzulegen, was er verdient
Wie schon gesagt--- deine Tochter kann das, du nicht mehr. Du hast es verpasst.
Es scheint kein gestörtes Verhältnis zwischen Vater und Tochter zu herrschen, also könnte sie ihren Vater mal fragen. Je nach Antwort kann sie dann weiter ausholen und sagen, dass sie das vom Amt oder vom Anwalt machen lässt.
DAS genügt doch vorerst.

Was du alles tust--- ist jetzt nicht die Frage, wenn es doch um den Unterhalt vom Vater geht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Wie schon gesagt: Deine Tochter kann zum JA gehen.
Die fordern den Vater (und die Mutter) auf, die notwendigen Unterlagen einzureichen.
Danach rechnen sie eurer Tochter den Unterhalt aus.
"Beratend" bedeutet, dass das JA ab 18 nicht mehr rechtlich gegen den Vater vorgehen kann, das muss die Tochter alleine tun, allerdings auch mit Unterstützung des JA.


Und das Jugendamt berät nach der Erfahrung vieler, nur einseitig, also zum Nachteil des Unterhaltspflichtigen, weshalb dieser sowieso einen Anwalt benötigt um zu prüfen, was die wieder falsch gerechnet haben (es ist wie es ist). Und dann wird das Jugendamt vermutlich dem Kind empfehlen, ebenfalls einen Anwalt aufzusuchen und die Beratung nicht fortführen (wie auch bei mir und anderen die ich kenne).

Also versuchen kann man es, es kostet nichts.

Ansonsten: Kind hat beide Elternteile aufzufordern und gegenseitig die Nachweise für Einkünfte, Vermögen (insb. wichtig ob die Elternteile Wohneigentum haben) zu verteilen. Dann kann der Bedarf ermittelt werden und beide Elternteile können ihre Quote berechnen.

Wohnvorteil muss angerechnet werden, das Kind ist noch privilegiert.

Dann kommt es auch noch darauf an, ob weitere Unterhaltsverpflichtungen bestehen, aufgrund des Selbstbehalts, etc.

Das Kindergeld wird natürlich auch noch voll vom Bedarf abgezogen. Wie Mutter dann das Geld was sie dem Kind schuldet mit Kost und Loge verrechnet, muss sie dann mit dem Kind klären. Für die Berechnung des Unterhalts ist es irrelevant, was sie für das Kind schon zahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie schon gesagt--- deine Tochter kann das, du nicht mehr. Du hast es verpasst.
Es scheint kein gestörtes Verhältnis zwischen Vater und Tochter zu herrschen, also könnte sie ihren Vater mal fragen. Je nach Antwort kann sie dann weiter ausholen und sagen, dass sie das vom Amt oder vom Anwalt machen lässt.
DAS genügt doch vorerst.

Was du alles tust--- ist jetzt nicht die Frage, wenn es doch um den Unterhalt vom Vater geht.


Das sagt sich ganz leicht. Sie ist gerade mal 18 und ihr Verhältnis ist nicht gestört, das war mir natürlich immer wichtig. Ich habe diese Unterhaltsgeschichten von ihr fern gehalten und mich gekümmert. Und dass sie jetzt allein zum Jugendamt bzw. Anwalt loszieht, ist eben auch utopisch, da bin natürlich ich vorrangig dran. Natürlich kann sie auch mit weniger Unterhalt von ihm leben - das können wir uns halt leisten. Darauf spekuliert er ja und das ist nicht richtig.
Ihr Vater sagt eben, er ist nicht einverstanden, dass ich meinen Anteil mit ihrem "bei/von uns Leben" verrechne und wenn er mehr zahlen soll, muss sie ab jetzt "ganz" bei uns wohnen (er meint, dass sie nicht mehr zu ihm kommen soll). Oder anders gesagt: Er erpresst mich. Weil er denkt, dass ich jetzt "Ruhe" gebe, wenn er überhaupt etwas zahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von julieann):
Und dass sie jetzt allein zum Jugendamt bzw. Anwalt loszieht, ist eben auch utopisch,

Anwalt ok, aber Jugendamt ist doch was ganz harmloses.
Das muss sie langsam mal lernen.
Bald muss sie zum Bafög-Amt, dort geht dann das selbe Spielchen wieder los.
Sorry, aber das ist nicht utopisch, sondern Alltag für Hunderttausende Jugendliche.
So wird man erwachsen.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von julieann):
Ihr Vater sagt eben, er ist nicht einverstanden, dass ich meinen Anteil mit ihrem "bei/von uns Leben" verrechne


Das ist ja auch nicht richtig. Für die Unterhaltsberechnung zählt das gemeinsame Einkommen und Vermögen. Wie du das mit dem Kind nachher wieder verrechnest, ist deine Sache.

Ich habe sowas ähnliches mit meiner Tochter durch. Sie wurde aber genötigt erst zum Jugendamt und als die nicht mehr wollten, zum Anwalt zu gehen. Der war auch sehr aggressiv, hat aber nichts ausrichten können. Kind müsste klagen, kommt nicht, weil Kind aber auch nicht bedürftig ist.

Auch wenn es weh tut: Sei froh dass überhaupt etwas gezahlt wird, ohne dass etwas berechnet werden konnte.

Du hattest 18 Jahre lang Zeit dich mit dem Unterhaltsrecht auseinander zu setzen und das Kind entsprechend vorzubereiten. Das gehört dazu, genauso wie den Umgang mit Geld zu lernen.

Dann wäre es für das Kind vielleicht heute einfacher, diesen Weg zu bestreiten.

-- Editiert von Toxic_GER am 21.04.2022 18:31

-- Editiert von Toxic_GER am 21.04.2022 18:32

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von julieann):
Natürlich kann sie auch mit weniger Unterhalt von ihm leben -

Naja, die 100 € sind aber die Konsequenz daraus, dass er alleine Barunterhalt leistet. Da darf er eben das komplette KG abziehen und nicht nur das Hälftige.

Ich empfinde es immer als ein wenig befremdlich, wenn man versucht Kinder von "Unterhaltsangelegenheiten" fernzuhalten. Es gehört ja zum Erwachsenwerden mit Geld umzugehen.

Packe einfach deine Unterlagen, deine Tochter mancht einen Termin beim JA und dann begleitest du sie dorthin und sie bittet darum, dass sie vom JA unterstützt wird. Entweder sie geben ihr Hinweise was sie tun muss oder sie schreiben den KV an und biotten um seine Unterlagen und stellen ihm deine zur Verfügung, damit alle für sich rechnen können

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Drücke ich mich so missverständlich aus?

Wenn das Vater-Tochter-Verhältnis nicht gestört ist und die Tochter 2x pro Woche beim Vater ist und der Vater ihr gleich selbst ab 18 den Unterhalt überweist--- was hindert die Tochter daran, ihren Vater mal zu fragen, warum er ihr jetzt 300,- zahlt? Sie würde das nicht so recht verstehen...
Ich habe nicht geschrieben, dass sie schnurstracks selbst zum Anwalt/JA rennen sollte. Du kannst beim JA sowieso nichts wollen.

Nun gib deiner Tochter doch bitte mal etwas mehr Luft und Selbstvertrauen und Versuchsballons beim Vater.
Vielleicht zahlt er IHR ganz freiwillig auch mehr, wenn sie richtig nachfragt...

Dass er dir nichts sagt, schreibt, offenlegt, ist deine Schuld. Die Schuld von früher. Ist jetzt erledigt.
Er kann dich nicht mehr erpressen. DU bist raus.

Deine 18jährige jetzt am Zug. Sie kann das lernen. Könnte/Sollte/Müsste zum Abi gehören... woher kommt Geld für mich und wie viel und von wem

Vielleicht aber kann er tatsächlich nicht mehr zahlen und verrechnet die 2 Tage bei ihm in Geldeswert.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Ich finde, dass 300,- € Unterhalt plus 204,- € Kindergeld für ein Schulkind als Taschengeld nicht gerade wenig sind. Dafür, dass der Unterhalt nicht einmal berechnet werden konnte und im Falle dessen, dass die Mutter ebenfalls Zahlungspflichtig ist, der Anteil des Vaters durchaus niedriger sein könnte, auch überzogen, überhaupt ein Fass aufzumachen.

Kind soll eben nun lernen wie es geht, aber ich gehe davon aus, dass es mit der jetzigen Zahlung gar nicht so schlecht ist.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Naja, die 100 € sind aber die Konsequenz daraus, dass er alleine Barunterhalt leistet. Da darf er eben das komplette KG abziehen und nicht nur das Hälftige.


Nein, das ist nicht die Konsequenz. Das würde stimmen, wenn er bisher genug gezahlt hätte. Er hat aber immer gerade so viel gezahlt, dass ich die Füße still halte und (mir) damit gedroht, den Umgang mit ihr einzustellen, wenn ich mehr "verlange".
Laut Tabelle schätze ich seinen Unterhaltsanteil auf >500€.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Ich finde, dass 300,- € Unterhalt plus 204,- € Kindergeld für ein Schulkind als Taschengeld nicht gerade wenig sind. Dafür, dass der Unterhalt nicht einmal berechnet werden konnte und im Falle dessen, dass die Mutter ebenfalls Zahlungspflichtig ist, der Anteil des Vaters durchaus niedriger sein könnte, auch überzogen, überhaupt ein Fass aufzumachen.

Kind soll eben nun lernen wie es geht, aber ich gehe davon aus, dass es mit der jetzigen Zahlung gar nicht so schlecht ist.


Inwiefern ist es gerecht, dass er nicht zahlen soll, weil ich auch gut verdiene? Er hat ja das Geld.
Ich wäre auch zufrieden, wenn er den Rest für sie anlegt, tut er aber nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von julieann):
Nein, das ist nicht die Konsequenz. Das würde stimmen, wenn er bisher genug gezahlt hätte. Er hat aber immer gerade so viel gezahlt, dass ich die Füße still halte und (mir) damit gedroht, den Umgang mit ihr einzustellen, wenn ich mehr "verlange".
Laut Tabelle schätze ich seinen Unterhaltsanteil auf >500€.


Wenn das so ist, warum gibt es keinen Unterhaltstitel? Wäre doch leicht gewesen. Außerdem geschätzt ist nicht wissen.

Zitat (von julieann):
Inwiefern ist es gerecht, dass er nicht zahlen soll, weil ich auch gut verdiene? Er hat ja das Geld.
Ich wäre auch zufrieden, wenn er den Rest für sie anlegt, tut er aber nicht.


Gerade wenn du auch gut verdienst, solltest du den Ball flach halten und dich erst einmal erkundigen, wie der Unterhalt ab Volljährigkeit überhaupt berechnet wird. Das kann nämlich für dich zum Nachteil werden.

Habt ihr beide jeweils Wohneigentum was mietfrei bewohnt wird? Denn dann wird das auch noch zum Einkommen gerechnet. Du musst es einfach akzeptieren: Jetzt kann nur noch das Kind tätig werden und du musst damit lieben, wenn du einfach alles unfair findest.

Tipp: Das Unterhaltsrecht war nie fair und wird es nie sein und ist überwiegend zum Nachteil der Unterhaltsverpflichteten ausgelegt. Gut, dass die Karten ab Volljährigkeit neu gemischt werden, damit auch die andere Seite mal mitbekommt, wie das so ist.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Gerade wenn du auch gut verdienst, solltest du den Ball flach halten und dich erst einmal erkundigen, wie der Unterhalt ab Volljährigkeit überhaupt berechnet wird. Das kann nämlich für dich zum Nachteil werden.

Habt ihr beide jeweils Wohneigentum was mietfrei bewohnt wird? Denn dann wird das auch noch zum Einkommen gerechnet. Du musst es einfach akzeptieren: Jetzt kann nur noch das Kind tätig werden und du musst damit lieben, wenn du einfach alles unfair findest.


Er hat eine Eigentumswohnung (in der er lebt), ich nicht.
Ich weiß nicht zu 100%, was er verdient, kann es aber realistisch auf mind. mein Gehalt schätzen.

Ich weiß, dass nur meine Tochter selbst das einfordern kann, die Frage war ja, wie. Ich bin ja bereit, mein Gehalt offenzulegen und das berechnen zu lassen. Ich habe ja nachgelesen, wie es errechnet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Bald muss sie zum Bafög-Amt, dort geht dann das selbe Spielchen wieder los.

Was soll sie denn beim Bafög Amt?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von julieann):
Ich weiß, dass nur meine Tochter selbst das einfordern kann, die Frage war ja, wie. Ich bin ja bereit, mein Gehalt offenzulegen und das berechnen zu lassen. Ich habe ja nachgelesen, wie es errechnet wird.


Also wirst du ja schon wissen wie die Quote ist und die Höhe kennen, welche jeder Elternteil dem Kind zu zahlen hätte. Wie wären denn die Zahlen demnach für dich und für ihn, damit man mal die Dimensionen des Streitwerts ermitteln kann? Ohne natürlich irgendwelche Abzüge von Geldern, die du dem Kind freiwillig zahlst.

Natürlich berechnet vom bereinigten Nettoeinkommen.

Wie das Kind seinen Unterhaltsanspruch prüfen lässt, wurde dir hier schon mehrfach mitgeteilt.
Die Frage ist, ob es das Kind ist, was hier mehr Geld will, oder die Mutter will, dass das Kind mehr Geld bekommt.

Denn die Antwort auf diese Frage ermöglicht eine reale Einschätzung, ob es überhaupt weiterhin sinnvoll ist, das Thema aktiv zu behandeln.

Zitat (von julieann):
Was soll sie denn beim Bafög Amt?

Wird sie ggf. hingehen, sollte sie nach dem Abitur studieren wollen. Denn wenn sie studieren möchte, muss sie vorrangig Bafög beantragen, bevor sie Unterhalt verlangen kann. Und das Bafäg Amt wird dann schon prüfen, ob die Eltern Unterhalt zahlen müssten oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38343 Beiträge, 13980x hilfreich)

Julie, Du hast das System immer noch nicht mal im Ansatz verstanden. Ich versuche es noch mal in kleinen Schritten.

1. Die Tochter ist volljährig. Dies bedeutet, dass sie sich allein um ihren Krempel kümmern muss. Es interessiert auch überhaupt nicht, ob Du mit einer Vermögensanlage oder sonst was einverstanden bist. Ab Volljährigkeit ist der Unterhalt dem Kind zu zahlen. Wie Du das mit dem Kind dann regelst (Kostgeld), geht den Vater nichts an.

2. Es ist bei Erreichten der Volljährigkeit neu zu rechnen. Und zwar unter Berücksichtigung BEIDER Einkommen der Eltern. Das ist die Basis für alles weitere. So, wenn der jeweilige Anteil der Elternteile am Unterhalt feststeht, dann kann das Kind Vereinbarungen treffen bzw. die Eltern haben ein Wahlrecht, ob sie diesen finanziellen Anteil eben in Naturalien (Hotel Mama) leisten oder wie auch sonst. Aber vorgeschaltet ist immer eine saubere Rechnung. Denn ohne dieselbe kann man eben überhaupt nichts festlegen.

3. Über das Kindergeld ist schon alles gesagt.

4. Niemand weiß im Augenblick, ob der Vater zu wenig bezahlt, ob Deine Leistung zu gering ist. Das zu klären ist die Aufgabe der Tochter.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von julieann):
Und dass sie jetzt allein zum Jugendamt bzw. Anwalt loszieht, ist eben auch utopisch, da bin natürlich ich vorrangig dran.

Nein.
"Mami" ist nicht vorrangig dran, "Mami" ist nicht mal nachrangig dran.
Mit 18 ist "Mami" raus.
Ab Volljährigkeit muss sie das alleine machen, da kann "Mami" rein gar nichts mehr machen, Verträge, Weisungen, etc. die "Mami" tätigt sind mangels Rechtswirksamkeit nichtig.
"Mami" kann hier nur helfend, beratend zur Seite steht, Töchterlein muss dann unter Umständen gegenüber den Behörden etc. die Erlaubnis erklären, das diese der "Mami" überhaupt was sagen dürfen.



Zitat (von julieann):
Ich habe diese Unterhaltsgeschichten von ihr fern gehalten und mich gekümmert.

Das "Mami" das Töchterlein nicht richtig auf das Leben nach dem 18. Geburtstag vorbereitet hat, hat rechtlich keinerlei Relevanz.



Zitat (von julieann):
Wie kann sie die Offenlegung der Einkünfte erreichen, um überhaupt zu erfahren, wie viel ihr zusteht?

Als erstes mal, in dem sie diesen Wunsch dem Vater mitteilt.

Wenn das nicht fruchtet, stellt man auf gerichtsfest um:
– keine Bitten oder Wünsche, sondern klare Ansagen / Forderungen die auch rechtlich haltbar sind
– mit Zustellnachweis
– sofern Fristen ins Spiel kommen, sollten diese nach Datum sein und angemessen (in der Regel 14 Tage)

Danach wäre dann zu überlegen, ob man einen (Fach-)anwalt zu Hilfe nimmt.

Am Ende könnte der Weg dann über das Gericht führen.



Zitat (von lyra82):
Wie aber können wir ihn denn dazu bringen, überhaupt offenzulegen, was er verdient um das mal auszurechnen?

Durch Fragen in der richtigen Reihenfolge, siehe oben.



Zitat (von julieann):
Ihr Vater sagt eben, er ist nicht einverstanden, dass ich meinen Anteil mit ihrem "bei/von uns Leben" verrechne

Er hat zwar auch gewisse Rechte, aber wir dann am Ende abgerechnet wird, entscheidet nicht er.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nein.
"Mami" ist nicht vorrangig dran, "Mami" ist nicht mal nachrangig dran.
Mit 18 ist "Mami" raus.
Ab Volljährigkeit muss sie das alleine machen, da kann "Mami" rein gar nichts mehr machen, Verträge, Weisungen, etc. die "Mami" tätigt sind mangels Rechtswirksamkeit nichtig.
"Mami" kann hier nur helfend, beratend zur Seite steht, Töchterlein muss dann unter Umständen gegenüber den Behörden etc. die Erlaubnis erklären, das diese der "Mami" überhaupt was sagen dürfen.


Wow, ich finde es wirklich hart, wie ich angegangen werde.
Hättet ihr alle euren minderjährigen Kindern erzählt, dass der andere Elternteil gern nur Sunshinedaddy ist oder vor ihnen Unterhaltsstreitereien ausgebreitet? Ich habe nie schlecht über ihren Vater geredet und darum ist es für sie fremd, ihn auf Unterhalt zu verklagen mit gerade 18. Ich kenne auch in meinem Umfeld niemanden, der das 18jährigen zumutet oder diese von heute auf morgen ins kalte Wasser des Erwachsenseins schmeißt. Natürlich erkläre ich Dinge wie Verträge/Versicherungen etc. und gehe diese Dinge mit ihr an. Aber ich finde es ganz normal, dass dies schrittweise erfolgt und sie mich auch um Hilfe bittet.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von julieann):
Wow, ich finde es wirklich hart, wie ich angegangen werde.

Wieso angegangen?
Es ist die (unangenehme) juristische Realität.
Juristen lassen nur in der Regel das ganze Flauschi-Flauschi und den Zuckerguß weg ...



Zitat (von julieann):
Hättet ihr alle euren minderjährigen Kindern erzählt, dass der andere Elternteil gern nur Sunshinedaddy ist

Ja, ich schon.
Auch Minderjährige haben Rechte, auch das Recht auf Wahrheit.
Dann ist der Aufprall in der Realität weit weniger hart



Zitat (von julieann):
vor ihnen Unterhaltsstreitereien ausgebreitet?

In angemessenem Umfang mit Sicherheit



Zitat (von julieann):
Ich kenne auch in meinem Umfeld niemanden, der das 18jährigen zumutet

Irrelevant, denn dummerweise macht genau das der Gesetzgeber. Bonusfreie Zone sozusagen.
23:59:59 ist man noch mehr oder weniger unmündiger Minderjähriger, ab 0:00 ist man voll verantwortlich und darf sich ganz legal die Kante geben bis zur Besinnungslosigkeit.



Zitat (von julieann):
oder diese von heute auf morgen ins kalte Wasser des Erwachsenseins schmeißt.

Stimmt, das sollte man besser so früh wie möglich in angemessen Schritten machen, damit man spätestens mit 18 gerüstet ist, wenn über einem die kalte Flut des realen Erwachsenseins mitleidslos hereinbricht.



Zitat (von julieann):
und sie mich auch um Hilfe bittet.

Das ist ja auch absolut sinnvoll wenn man das "Mami-Navi" nutzt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Du kannst immerhin erst Mal schätzen, was er überhaupt (natürlich nur an die Tochter) zahlen MÜSSTE.
Dazu brauchst du das bereinigte Nettoeinkommen von dir und von ihm. Nehmen wir als erste Näherung an, das sei gleich.
Wenn das addiert unter 4700€ monatlich liegt, seid ihr in Stufe 8 der Düsseldorfer Tabelle und das Kind hat Anspruch auf 820€, was auch ungefähr der Anspruch wäre wenn sie allein wohnen würde. Abzug von 219€ Kindergeld macht dann eine Förderung von 300,50€ gegen den Vater. 300 zählt er, wegen 50ct lohnt der Stress doch nicht!

Will sagen: du überschätzt eventuell gewaltig, wie viel der Vaterzahlen müsste! Es ist ja sehr löblich dass du das Kindergeld für die Tochter sparst, aber das ist deine Entscheidung, es kann zum Unterhalt eingesetzt werden! Und wenn du von der Tochter kein Kostgeld verlangst sondern den Beitrag des Vaters als ihr Taschengeld siehst - tja, dann musst du halt damit leben, nur den von dir zu zahlenden Betrag (in der Beispielrechnung ebenfalls 300€) für die Versorgung der Tochter zu erhalten. Das ist NICHT das Problem des Vaters!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Wenn das addiert unter 4700€ monatlich liegt, seid ihr in Stufe 8 der Düsseldorfer Tabelle und das Kind hat Anspruch auf 820€, was auch ungefähr der Anspruch wäre wenn sie allein wohnen würde.

Das addierte Einkommen liegt mit Sicherheit über 6000€.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 69x hilfreich)

Zitat (von julieann):
Das addierte Einkommen liegt mit Sicherheit über 6000€.


Einkommensgruppe 12 der aktuellen Düsseldorfer Tabelle (6.200 bis 7.000)

1.002 Bedarf
./.219 Kindergeld
= 783 Unterhalt
je 391,50 Vater+Mutter (bei ungefähr gleich hohem Einkommen

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Jupp, dann muss der Vater etwas mehr zahlen, sofern das Kind(!) das von ihm fordert.
Wenn er den Kontakt dann abbricht, ist das halt so.
Hauptproblem der Mutter ist hier aber wohl, dass das Kind den väterlichen Unterhalt als Taschengeld ansieht und nichts abgibt. Das muss sie mit d m Kind klären, so oder so: auch wenn der Vater 400€ zahlen würde, ginge das ja erst Mal ans Kind

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Hauptproblem der Mutter ist hier aber wohl, dass das Kind den väterlichen Unterhalt als Taschengeld ansieht und nichts abgibt. Das muss sie mit d m Kind klären, so oder so: auch wenn der Vater 400€ zahlen würde, ginge das ja erst Mal ans Kind


Damit habe ich kein Problem. Das Geld soll sie behalten und sparen (das tut sie auch) bzw. davon für sich bestimmte Ausgaben decken. Mir ist nur wichtig, dass das Geld auch bei ihr ankommt.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von julieann):
Das würde stimmen, wenn er bisher genug gezahlt hätte.
Möchtest du es hart und fett lesen? Sorry.
DU BIST JETZT RAUS. FRÜHER WAR FRÜHER.

Zitat (von julieann):
darum ist es für sie fremd, ihn auf Unterhalt zu verklagen mit gerade 18.
Gern nochmal: JETZT MUSS UND BRAUCHT SIE NICHT KLAGEN.
Vielleicht muss sie niemals klagen und niemals zum JA.

Zuerst versucht Tochter mit Vater zu klären, warum er X zahlt. Ganz friedlich und interessiert.

Zitat (von julieann):
Ich weiß, dass nur meine Tochter selbst das einfordern kann, die Frage war ja, wie.
Das wurde mehrfach beantwortet.

Wenn sie demnächst vielleicht nicht zum BAföG-Amt muss, ist sie trotzdem 18 und es wird etliche andere Umstände geben, wo sie selbst entscheiden muss und auch selbst unterschreiben muss.
Niemand verlangt, dass du sie ins kalte Wasser schubst, wenn du hilfreich hinter ihr stehst. :augenroll:

Du weißt nichts, er legte bisher nichts offen--- aber addiert 6.000,- das weißt du mit Sicherheit.

Was ist los mit dir? :???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von julieann):
Das würde stimmen, wenn er bisher genug gezahlt hätte.
Möchtest du es hart und fett lesen? Sorry.
DU BIST JETZT RAUS. FRÜHER WAR FRÜHER.


Ich habe das schon alles verstanden, keine Sorge. Anscheinend seht ihr es aber als Problem an, wenn ICH mich über die Lage informiere, auch wenn natürlich alle "offiziellen" Schritte nur von ihr selbst eingeleitet werden können.

Zitat (von Anami):

Du weißt nichts, er legte bisher nichts offen--- aber addiert 6.000,- das weißt du mit Sicherheit.

Was ist los mit dir?


Was ist daran unverständlich? Ich kenne mein eigenes Gehalt, ich kenne seine Arbeitsstelle, weiß, was dort gezahlt wird und wo er (ungefähr) steht. Und er hat auch vor dem 18. nie bestritten, dass er nach Tabelle noch mehr zahlen hätte müssen, somit kann man auch daraus Rückschlüsse ziehen.


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.648 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12