Hallo in die Runde,
Ich habe einige Fragen zum Zugewinn nach der Scheidung.
Die Scheidung erfolgte im September 2018 nach 17 Jahren Ehe. Wahrend der Ehe machten die Kinder und ich schon einiges mit. Von Drogenkonsum, Kündigung wg sexueller Belästigung bis hin zum Fremdgehen inkl. Geschlechtskrankheiten war alles dabei. Deshalb war ich auch froh, dass ich den Absprung schaffte und die Scheidung endlich durch war.
Wahrend der Ehe haben wir ein Haus gebaut - das Darlehen lief auf uns beide - allerdings stand er alleine im Grundbuch, da an dem Tag die Kinder krank waren. Seit dem letzten Jahr schreibe ich ihn immer wieder an um eine Klärung herbeizuführen was den Zugewinn betrifft. Jetzt habe ich erfahren, dass er das Haus verkauft hat. Er hat es wohl ausgeräumt und z.b. die Spielzeuge der Kinder angeblich einfach entsorgt - vorher wollte er sie nur rausgeben, wenn die Kinder persönlich kommen, die aber keinen Kontakt zum Vater wollten.
Wie sieht es mit dem Zugewinn aus ?
Damals bin ich gegangen mit einem Esstisch mit Stühlen, dem Kinderzimmer meiner Tochter und persönlichen Dingen - sonst nichts.
Was gehört noch alles in den Zugewinn ?
LG
Frieda
Zugewinn Haus usw
7. März 2021
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Frage vom 7. März 2021 | 12:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinn Haus usw
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#1
Antwort vom 7. März 2021 | 14:31
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
Achtung !! der Zugewinn unterliegt einer 3 Jährigen Verjährungsfrist ( ab rechtskräftiger Scheidung ).
Verjährung dürfte also am 1.1.2020 eintreten.
Welchen Wert hatte das Haus bei Verkauf?
Wie hoch war der Restkredit ?
edy
-- Editiert von edy am 07.03.2021 14:31
#2
Antwort vom 7. März 2021 | 14:54
Von
Status: Richter (8481 Beiträge, 4629x hilfreich)
Zitatallerdings stand er alleine im Grundbuch, da an dem Tag die Kinder krank waren. :
... und das hat man einfach so hingenommen? Es wäre kein Problem gewesen, den notariellen Kaufvertrag nachzugenehmigen.
Zitat:Was gehört noch alles in den Zugewinn ?
Vereinfacht ausgedrückt: der Zugewinn berechnet sich aus dem Endvermögen minus Anfangsvermögen jedes Ehegatten. Die Differenz ist auszugleichen.
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#3
Antwort vom 7. März 2021 | 15:10
Von
Status: Unbeschreiblich (37493 Beiträge, 6270x hilfreich)
Vermutlich kommst du ohne anwaltliche Hilfe nicht voran.
Verjährung ist noch nicht eingetreten.
Habt ihr bei der Scheidung keinen Zugewinnausgleich *behandelt*? Was hat dein Anwalt dir vor September 2018 dazu gesagt?
#4
Antwort vom 7. März 2021 | 16:07
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
sorry Schreibfehler, sollte 2022 heißen.
ZitatVerjährung dürfte also am 1.1.2020 eintreten. :
edy
#5
Antwort vom 7. März 2021 | 19:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Habt ihr bei der Scheidung keinen Zugewinnausgleich *behandelt*? Was hat dein Anwalt dir vor September 2018 dazu gesagt?
Nein, ich war da glaub ich nicht gut vertreten. Am Scheidungstage selber tauchte auch ein Anwalt auf aus einer Partnerkanzlei den ich zuvor noch nicht gesehen hatte. Ich war halt auch nach allem was über Jahre passiert ist froh dass es vorbei ist ... Ich habe auch tatsächlich bis letztes Jahr trotzdem arg dran zu knabbern gehabt ...
#6
Antwort vom 7. März 2021 | 21:23
Von
Status: Richter (8481 Beiträge, 4629x hilfreich)
ZitatNein, ich war da glaub ich nicht gut vertreten. Am Scheidungstage selber tauchte auch ein Anwalt auf aus einer Partnerkanzlei den ich zuvor noch nicht gesehen hatte. :
Bei einer "normalen" Scheidung wird nur der Versorgungsausgleich geregelt. Alles Andere nur auf Antrag (Kosten!).
Der Zugewinnausgleich kann auch nach der Scheidung erfolgen. Dieser verjährt erst drei Jahre nach Scheidung.
#7
Antwort vom 8. März 2021 | 13:20
Von
Status: Unbeschreiblich (37493 Beiträge, 6270x hilfreich)
Aber in den Unterlagen dürfte alles auch für den *fremden* RA zu lesen gewesen sein. Du wolltest ein schnelles Ende.Zitatich war da glaub ich nicht gut vertreten. :
Du solltest jetzt die Sache mit anwaltlicher Hilfe angehen, so lange noch nichts verjährt ist.
Anwälte gehen das sachlich an und knabbern nicht.
Briefeschreiben an den Ex bringt hier nichts voran.
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