Hallo,
Kann mir jemand sagen, ob ich einen Rechenfehler habe ?
Bereits vor der Ehe nehmen der Mann und die Frau einen Kredit für eine Immobilie auf. Grundbuch: Nur die Frau, Darlehensnehmer. Beide. Somit bringt die Ehefrau die Immobilie mit in die Ehe, sollte zum Anfangsvermögen zählen.
Zugewinn berechnet sich also wie folgt, wenn man mal "Kleinkram" unberücksichtigt läßt, der bei Anfangs- und Endvermögen in gleicher Höher besteht:
Anfangsvermögen Ehefrau:
Immobilie 140.000
Gemeinsames Darlehen: - 140.000
1/2 Anteil: - 70.000
Summe: 70.000 Euro
Anfangsvermögen Ehemann:
Gemeinsames Darlehen: - 140.000
1/2 Anteil: - 70.000
Summe: - 70.000 Euro
Im Trennungsjahr verkauft die Ehefrau die Immobilie und tilgt damit die Verbindlichkeiten zu 100%
Endvermögen Ehefrau:
Immobilie: 0 Euro
Darlehen: 0 Euro
Summe: 0 Euro
Endvermögen Ehemann:
Darlehen: 0 Euro
Summe: 0 Euro
Somit ergibt sich bei dem Ehemann ein Abbau der Schulden in Höhe von 70.000 Euro. Die Ehefrau hat durch den Immobilienverkauf einen rechnerischen Zugewinn von - 70.000, welcher in der Zugewinnberechnung auf 0 gesetzt, wird, da negative Beträge hier nicht möglich sind.
Ausgleichsanspruch des Ehemanns an die Ehefrau: 1/2 x 70.000 = 35.000 Euro ???
Wäre das so richtig gerechnet ???
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Zugewinn - Immobilie Anfangsvermögen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo IPAD,
Beim Zugewinn kann nur ausgeglichen werden wenn noch genug
"Masse" vorhanden ist.
Dann würde auch ein negatives Anfangsvermögen berücksichtigt werden.
Wenn am Ende aber nichts mehr da ist, gibt es nichts zu
verteilen.
Wenn der Verkauf der Immobilie nur die Schulden decken
konnte, hatte sie für den Zugewinn keinen Wert.
lg
edy
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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""
-- Editiert edy am 17.11.2011 15:21
Danke.wo kann man dies nachlesen ? Gibt ein Urteil oder so ?
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Hallo IPAD,
entweder unter google :Zugewinn 2011
oder hier:
http://www.grosse-wilde-bonn.de/rechtstipp/zugewinnausgleich_2010.htm
Ich bin auch nur Laie,habe mich aber mit der Materie in
eigener Sache befasst.
Ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt/Notar würde
ich empfehlen.
lg
edy
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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""
Der Anwalt wurde von mir ja bereits befragt, auch er sah es erst als rechtsunsicher an, speziell in meinem Fall. Wir hatten nur 2 Tage dies zu prüfen und wahrscheinlich die falschen Stichworte bei google eingegeben. Das mit der Begrenzung durch die Masse war mir und auch meinem Anwalt nicht klar, aber wir standen auch sehr unter Zeitdruck. Jetzt ist eine Regelung gefunden wurden und der Zugewinn wird hier nun zusätzlich / zur Sicherheit noch andersweitig ausgehebelt.
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