Hallo,
Zugewinn wurde von der Gegenseite ausgerechnet,ist auch o.k.
Zahle meiner Noch-Frau seit 1.12.08 Trennungsunterhalt.
Zustellung des Scheidungsantrag war der 29.9.09 ( also Stichtag für Endvermögen).
Nun schreibt Ihr RA.
Die mtl.Zahlungen von 500€ sind ebenfalls nicht auf die Zugewinnzahlung anzurechnen,weil
wir für ihre Frau Trennungsunterhalt ab 1.12.08 geltend gemacht haben und die Zahlungen daher als Trennungsunterhalt qualifizieren müssen.
Ist dies richtig so?
lg
edy