Zugewinn Trennungsunterhalt

9. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Zugewinn Trennungsunterhalt

Hallo,

Zugewinn wurde von der Gegenseite ausgerechnet,ist auch o.k.

Zahle meiner Noch-Frau seit 1.12.08 Trennungsunterhalt.

Zustellung des Scheidungsantrag war der 29.9.09 ( also Stichtag für Endvermögen).

Nun schreibt Ihr RA.

Die mtl.Zahlungen von 500€ sind ebenfalls nicht auf die Zugewinnzahlung anzurechnen,weil
wir für ihre Frau Trennungsunterhalt ab 1.12.08 geltend gemacht haben und die Zahlungen daher als Trennungsunterhalt qualifizieren müssen.




Ist dies richtig so?

lg
edy

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo ede!

Ich gehe davon aus, dass die 500,00 EUR aufgrund deines regulären Einkommens berechnet bzw. gefordert wurden. Und dann ist das so in Ordnung, da du die Unterhaltszahlungen aus deinem Einkommen bestreiten musstest und nicht aus dem Vermögen.

Grüße, Borion

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Borion ,
danke für deine Antwort.

Beim nochmaligen durchlesen hat's bei mir "klick" gemacht.


ich glaube der RA meint was anderes.
Habe meiner Frau TU 500€/mtl überwiesen.
Gleichzeitig habe ich ihr in unregelmässigen Abständen 500€ Zahlungen
für Zugewinn geleistet ( in bar gegen Quittung, Vermerk Zugewinn).
Diese Quittungen ( Kopien) habe ich dem RA zugeschickt.

lg
edy

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