Zugewinn - Wohnung nutzt er nicht, verkaufen will er nicht, vermieten auch nicht?

18. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
erika254
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinn - Wohnung nutzt er nicht, verkaufen will er nicht, vermieten auch nicht?

Hallo an alle Generften und um ihr Recht kämfenden,
doch wie man sagt: Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen. Aber Gerechtigkeit sollte an 1. Stelle stehen, leben und leben lassen.
Mein Ex ist nach seiner Kur einfach nicht mehr in unser gemeinsames Haus eingezogen sondern läßt sich von seinen Freundinnen, bei Beendung der Beziehung dann von seiner Oma versorgen und bekommt inoffizell noch Taschengeld.
Ein knappes Jahr vor seinem Auszug haben wir gemeinsam eine Wohnung auf Kredit gekauft. Das Hausdarlehn war zu diesem Zeitpunkt abgezahlt und die Hypothek wurde wieder im Haus eingetragen, da kostengünstigste Variante.
Bei Auszug sicherte er uns, allerdings nur mündlich zu wir (EX + Tochter) seien abgesichert und er zahlt den Kredit alleine (da er Wohnung unbedingt für sich wollte)und fängt von Null an.Die Wohnung nutzt er nicht, verkaufen will er nicht, vermieten auch nicht. Kredit hat er bis Mai alleine gezahlt.
Unterhaltsrechtlich kommt keiner für den Anderen auf.
Soviel zur Einleitung
Nun verlangt er Zugewinn sowie eine Vermögensliste obwohl er meine Verhältnisse kennt und all seine Zugeständnisse bedeuten heute nichts mehr.
Wir hatten beide kein Anfangsvermögen, haben das Haus kurz nach Heirat(1989)günstig erworben, natürlich mit jetziger Wertsteigerung (jedoch vorhandenem Sanierungsbedarf).
Die Wohnung wurde aus Zwangsversteigerung erworben und das Dahrlehn wurde als Wertsteigerung verwendet. Es gibt ein Gutachten für die Whg.welches zum Kaufzeitpunkt ca. 2 Jahre alt war (jetzt bereits 4,5 J.alt) - der Verkehrswert wurde auf Grund von Bauschäden der Wohnung erstellt.(Kaufpreis war Hälfte des Verkehrswertes, Kredit liegt genau mittig - 35T€/75T€/50T€)
Ich erhalte keinen Unterhalt auch nicht meine Tochter, da er Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht.(ca.5 Mo nach Trennung)
Wie wird nun der Zugewinn ermittelt, ich komme damit nicht recht klar?
Bitte fragt wenn etwas unverständlich geschrieben ist!
Hoffe ihr nehmt euch Zeit es zu lesen.

Besten dank über Anregungen und Tipps

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Erika,

eigentlich ganz einfach:

Da ihr beide kein Anfangsvermögen hattet, ist alles, was ihr gemeinsam in Ehezeiten erwirtschaftet habt, Zugewinn.

Ich gehe davon aus, dass ihr beide hälftig im Grundbuch stehende Eigentümer der Immobilien seid?
Dann müsst ihr den Wert dieser feststellen (lassen) und abzgl. der Schulden, teilen.

Wäre bei der Wohnung Verkehrswert(wenn sie veräußert würde, Verkaufswert) abzgl. Schulden 75 000 - 50 000 = 25 000€. Das Haus würde wohl komplett in den Zugewinn fießen.
Derjenige, der das übernehmen würde, müsste den anderen in der Tat auszahlen.

Wer wohnt im Haus? Du und eure Tochter?
Wie alt ist sie?
Wie hoch ist die EM-Rente?

Grüßle









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" Grüßle - Schwesterchen"

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#2
 Von 
erika254
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
erst mal danke fürdeine promte Antwort.
Mein Ex hat sich die Wohnung nebst Schlüssel gleich unter den Nagel gerissen.
Erhält hierauf die Eigenheimzulage auch noch mit meinem Bonus und der der Tochter.
Haus bewohnen derzeigt wir (ich und Tochter im sep. 18 und dann in Ausbnildung mit Bafög, also keinen eigenen Verdienst).
Vater zahlt keinen Unterhalt, auch keinen Trennungs-UH oder Nachehelichen, worauf ich eh verzichtet hätte, um Ruhe zu finden.
Er bezieht 810 € EU Rente, zzgl. Pflegestufe zzgl. Firmenrente, aber gibt keine weitere Auskunft ausser seine 810 €.
Wir sollen Haus verkaufen und er will die Wohnung behalten.
Nun sage ich, warum soll das Gericht nicht die Wohnung einem Anderen zuweisen (mir).
Geht dass, auch wenn jeder bereits eigene Schlüssel hat (Ich Haus / Er Wohnung).
Er wollte sogar eine Nutzungsentschädigung von mir,da er seinen Anteil im Haus nicht nutzen kann, den er freiwillig aufgegeben hat und unsere Wohnung alleine nutzt (oder auch nicht)welche 115 m² hat und das Haus von 2 Pers. mit 125m². Das ist Unterhaltsrechlich doch eh zu groß, denn dafür hat er nix übrig, aber auch egal.

LG

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" "

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Erika,

ein bisschen wirr, das Ganze, gelle....:)

Ich fang mal an zu sortieren:

quote:
Haus bewohnen derzeigt wir (ich und Tochter im sep. 18 und dann in Ausbnildung mit Bafög, also keinen eigenen Verdienst).


Dann ist dein Mann natürlich zu Unterhalt verpflichtet. Mit 810€ EM-Rente könnten da, wenn überhaupt, 40€ fließen.
Ab Volljährigkeit sind BEIDE Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet, steht das Kind in Ausbildung, liegt der Selbstbehalt bei 1100€.

quote:
Wir sollen Haus verkaufen und er will die Wohnung behalten.


So ganz von der Hand zu weisen ist das nicht...
Oder kannst du deinen Mann auszahlen, wenn du das Haus übernimmst?

quote:
Nun sage ich, warum soll das Gericht nicht die Wohnung einem Anderen zuweisen (mir).


Natürlich könntest du dir die Ehewohnung zuweisen lassen, ebenso wie dein Mann.
Mit allen Konsequenzen...

quote:
Vater zahlt keinen Unterhalt, auch keinen Trennungs-UH oder Nachehelichen, worauf ich eh verzichtet hätte, um Ruhe zu finden.


Mit 810€ Einkommen ist dein Mann nicht leistungsfähig, u.U. musst du, wenn du höheres Einkommen hast, Unterhalt an deinen Mann zahlen.

quote:
Er wollte sogar eine Nutzungsentschädigung von mir,da er seinen Anteil im Haus nicht nutzen kann


Steht ihm zu, ja.
Genauso, wie dir Nutzungsentschädigung deiner von ihm genutzten Wohnungshälfte zustehen würde.
Allerdings wärst du dann auch zur Hälfte an den Darlehensverbindlichkeiten beteiligt.

Grüßle

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