Zugewinn - was passiert bei Scheidung? Bekomme ich auch einen Anteil vom Haus?

8. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Souki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinn - was passiert bei Scheidung? Bekomme ich auch einen Anteil vom Haus?

Hallo!

Frage:

meine mann und ich haben wir vor kurzem geheiratet(Semptember) Kein Ehevertrag, während der Ehe kauft sich meine mann eine Haus(November), wir hatten noch getrennte Wohnung gehabt, seit Janaur leben wir zusammen im neuen Haus was meine Ehemann gekauft hat, er ist allein im Grundbuch eingetragen und hatt allein den Darlehenvertrag unterschrieben und zahlt auch allein den Kredit ab vom seinem Konto, ich bin Hausfrau,habe kein verdienst, was passiert bei Scheidung bekommt ich auch eine Anteil vom Haus oder gar nicht ?
das Haus ist während der Ehe gekauft worden, gilt hier der zugewinn?
ich will auch anteil an disem Haus haben? wie mache das am besten, damit ich wenigsten 10% bekomme, ohne Ärger mit meine Mann zubekommen.
Danke im Vorraus für Antworten.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
johenny
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

... das hört sich aber sehr merkwürdig an!

Habt Ihr im September 2004 aus Liebe geheiratet, Dein Mann hat sich im November alleineein eigenes Nest gebaut, ab Januar "darfst" Du Ihm als Hausmutti das Nest und Ihn pflegen und reinehalten ? So ganz glücklich scheinst Du ja nicht zu sein, nach 4 Monaten Ehe? Liebt er Dich? Liebst Du ihn? Rede mit Ihm , warum kannst Du nicht mit ins Grundbuch (es muss ja nicht zur Hälfte sein , da geht jeder von Euch festgelegte Bruchteil - z.Bsp auch 1/10), oder setzt einen Notarvertrag auf.

Grundsätzlich denke ich aber , das alles, was im Ehezeitraum angeschafft wurde unter Zugewinn fällt. Also Du im Falle der Trennung auch berücksichtigt werden könntest. Auch als Hausfrau - denn Du hast ihm in dieser Zeit den Rücken frei gehalten , das er so viel arbeiten kann und das Geld für das Haus erwirtschaften kann. Du managst ja in der Zwischenzeit das Heim. Das ist ja schliesslich auch eine Art Wertsteigerung. Im Ernstfall wird es aber einen guten Anwalt brauchen ...

Gruß
johenny

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#2
 Von 
johenny
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

P.S.:

gehe doch mal ins Diskussionsforum zum Thema "Baurecht/Liegenschaftsrecht" auf 123recht - da steht dazu auch ne ganze Menge ...

Gruß
Johenny

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Nenenene,
du hast KEIN Recht auf einen Teil des Hauses!!! Aus welchem Grunde auch? Weil du ihn geheiratet hast?
Ne, Mädele: Bei einer potenziellen Scheidung steht dir lediglich der Zugewinn - d.h.: der hälftige Wertzuwachs des Hauses - zu.
Und um da etwas herauszuholen, musst du dich schon noch n bisserl gedulden bei der momentanen Lage der Immobilienpreise.

Na, man muss halt eben auch was tun für sein Geld gelle !!??

@johenny,
Baurecht und Liegenschaftsrecht hat hiermit herzlich wenig zu tun.

-- Editiert von teufelin am 09.01.2005 01:12:10

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#4
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

@ Souki: Wieso hast Du ihn geheiratet? Aus Liebe? Und sprichst so kurz nach der Heirat von sowas??? Oder aus finanziellen Gründen???

Sorry, aber da geht mir die Hutschnur hoch...was sind das für Gedanken kurz nach einer Heirat?

Er arbeitet, hat für das Haus bezahlt..und möchtest Deinen Anteil im Falle einer Scheidung wissen bzw. geltend machen.-klar kannste ihn bitten, Dir einen Teil/Anteil des Hauses zu überschreiben als Absicherung(??) -schade, daß Dein Mann hier nicht mitliest-er würde sich bestimmt so seine Gedanken machen....

-----------------
"Um Wunder zu erleben muss man an sie glauben"

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#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

"Um Wunder zu erleben, musst du nur lang genug in diesem Forum lesen!"

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#6
 Von 
Souki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

ich bekomme 15% vom sein Gehalt als Taschengeld für mich...meine mann ist schon korrekt!!
ich mache mir gedanken wenn die Ehe schief geht, wir haben uns zum erstmal gestritten (die Ehe ist noch in Ordnung), wollte wissen ob ich oberhaupt was bekomme falls wir uns Scheidung.

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#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Wow! Nach dem ersten Streit macht man sich schon Gedanken, wie es nach der Scheidung um die finanzielle Lage ausschaut!? Naja - soll nicht mein Problem sein.
Um auszuschliessen, dass du später mal ohne was dastehst, würde ich persönlich dir raten, zu arbeiten. Das ist die beste und sicherste Vorsorge, die du treffen kannst. Wenn du keine gemeinsamen Kinder betreust und die Ehe nicht grad 15 Jahre gedauert hat, könnte es nämlich sein, dass du keinerlei Ansprüche auf Unterhalt hast und der Wert des Hauses wird sich in 2 Jahren auch nicht grad verdoppelt haben. Ohne entsprechenden Ehevertrag wirst du dann leer ausgehen.

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#8
 Von 
uti
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Freundin lebt z,Zt, im Trennungsjahr und leider geht es auch da heiß her. Sie leben in Gütergemeinschaft und haben ein Haus ind dem sie leben. Von ihrem Vater hat sie vor ca. 10 Jahren in mehrerenBeträgen zusammen ca. 220.000 DM zur Abzahlung der Immobilie bekommen. Dies was als Erbteil zu verstehen, was auch ihre beiden Schwestern in ähnlicher Form erhalten haben. Wird bei einer Scheidung dieser Teil herausgerechnete und ihr zugeschreiben, da ja dieser Betrag von ihrem Vater kam. Dies ist einzeln belegt und eine Sonderzahlung ging direkt an die Versicherung.
Während der Ehe kaufte ihr Mann ein Wohnung inErfurt als Abschreibungsmodell, von deren Existenz sie erst seit 2 Jahren weiß.Sie steht dafür weder im Grundbuch noch hat sie das Darlehen mitunterschrieben. Haftet sie dafür ebenfalls, da ja die Wohnung wahrscheinlich nicht verkäuflich ist.

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#9
 Von 
Souki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo!

Beitrag von uti:

sie steht nicht grundbuch und Darlehen nicht mitunterschrieben? warum haftet sie dafür?
ich denke die leute den darlehen unterschrieben haben haften? wenn ich im grundbuch stehe und den Darlehenvertrag nicht unterschrieben habe, heißt das , ich hafte für den Darlehen wenn nicht getilgt wird?

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#10
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo zusammen,
Die Grundbucheintragung hat nichts (direkt) mit der Haftung zu tun. Es sei denn, es kommt zur Zwangsversteigerung - dann muss man eben die potentiellen Verluste hinnehmen, die entstanden sind.
Hat man die Darlehensverträge mit unterschrieben, ist man logischerweise auch haftbar.

@uti,
sind die 220.000 EU nachweisbar ein Geschenk vom Vater, verbleiben ihr diese auch. Lediglich der Wertzuwachs ( ind diesem Falle evtl. Zinsen etc... ) wird zum Zugewinn gerechnet.
Ist das Geld schon in die Immobilie geflossen, wird es recht schwierig, hier Ansprüche geltend zu machen. Unmöglich ist dies aber nicht, wenn alles nachweisbar ist. Dazu gibt es auch entsprechende Urteile, die ich momentan grad nicht greifbar habe.
Mit der ETW in Erfurt hat die Frau nichts zu tun. Das ist sein Bier.

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#11
 Von 
uti
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo an alle,
danke für dieAntworten. Muß nochmals auf das Geld zurückkommen. Es ist natürlich schon längst in die Immobilie geflossen. Als Nachweis gibt es außer einer Aufstellung aber noch die Zeugenaussage der Schwester, dass das Geld als Erbe des Vaters anzusehen ist.Würde das helfen? Beim Zugewinn müßte es doch möglich sein, dass der Anteil vom eigenen Vater auch der Tochter zugerechnet wird??
Was die Eigentumswohnung betrifft - so hat ein Anwalt gesagt - müßte der Verlust beim Verkauf mit dem Zugewinn verrechnet werden.Ich fände das total ungerecht, da er diese eigenmächtig ohne Wissen der Ehefrau gekauft hat. Könnt ihr mir nochmals eine Auskunft geben?
Danke und liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

"Um Wunder zu erleben, musst du nur lang genug in diesem Forum lesen!"

Der war gut, teufelin *fbg*

und so langsam glaub ich das auch;-)

Ich finde es nur erschreckend, daß es -auch im Familienrecht-fast immer nur ums Geld geht.

Gerade bei diesem Thread-nach kurzer Ehe und dem ersten Streit gleich an Scheidung denken , daß übersteigt leider meinen Horizont; vermutlich, weil ich eine Ehe immer noch aus herrkömmlichen altmodischen Aspekten sehe und mag meine auch schiefgegangen sein, so haben wir uns mal geliebt und ich wäre damals nie auf solche Gedanken gekommen. Streit gibt es in jeder Partnerschaft-Menschen sind nunmal unterschiedlich und wenn es sich im gesunden Rahmen bewegt, sag ich immer-eine Beziehung ganz ohne Meinungsverschiedenheiten oder Streit ist eine tote Beziehung.

aber ich will ja nicht vom Thema Finanzen abdriften....*eg*

-----------------
"Um Wunder zu erleben muss man an sie glauben"

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#13
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

N Abend uti,
Ja, der Verlust aus dem Verkauf der ETW wird mit dem Zugewinn verrechnet. Soooo ungerecht ist das aber wieder nicht, denn es ist SEIN Zugewinn. Er hat zwar die Verluste ohne Wissen seiner Frau gemacht - diese werden aber mit SEINEN Gewinnen verrechnet. Wo gehobelt wird, fallen eben auch Späne!
In diesem Sinne.....

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