Zugewinn bei Scheidung

29. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
fantomashh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinn bei Scheidung


Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Ich war zwei Jahre verheiratet. Und habe seit Februar das Trennungsjahr.

Ein Jahr vor der Ehe habe ich ein Einlage bei einer Firma von 1500 Euro gemacht, während der Ehe nochmal 2500 Euro eingezahlt welche aber von meinem Dispo bezahlt wurden. Diese Einlage wird mit 9,5 % verzinst und kann sich noch multiplizieren. Aber erst zur mitte nächsten Jahres. Also nach der Scheidung.

Meine Frage ist, hat meine (noch) Frau Anspuch und wenn ja welchen,auf diese Einlage. Das Konto lief schon immer nur auf meinen Namen.

Vielen Dank im voraus

LG


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fantomashh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Antwort wäre nett.... vielen dank :) )

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo fantomashh,

quote:
Aber erst zur mitte nächsten Jahres. Also nach der Scheidung.


Optimist! :)

Für die Zugewinnrechnung ist allerdings ohnehin das Datum des Scheidungsantrages Stichtag, daher spielt es keine Rolle, wie lange es dann tatsächlich bis zur rechtskräftigen Scheidung dauert. ;)

Die Einlagen, die du vor der Eheschließung getätigt hast, fallen in dein Anfangsvermögen und werden daher von deinem Endvermögen wieder abgezogen.

Der Wertzuwachs, der sich bis zum Tag des Scheidungsantrages während der Ehe ergeben hat, wird allerdings in deinen Zugewinn fallen.

Etwaig noch bestehende Schulden wären einer eventuellen Steigerung gegen zu rechnen.

Für ausführliche Informationen zum Thema Zugwinn schau auch mal hier (klick)


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo fantomashh,

ergänzend zu @Hasels Antwort:

Grundsätzlich hat sie einen Anspruch, aber ...

Dispozinsen gegen Gewinnerwartung von 9,5%?
Da dürfte nicht allzu viel bei rumkommen?!

Ihr streitet euch um X00€? :augenroll:

Wenn euer Scheidungsantrag gestellt wird haben wir mal wieder neues Recht.

Lies bitte hier!
Gilt, falls zuvor nichts anderes vereinbart wurde.

Lieben Gruß




-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fantomashh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


Hallo, ertsmal danke für die antworten...

Die Gewinnereartung ist eine andere.. <das Geld wird sich in den nächsten Jahren vervielfachen, es wird halt nur bis dahin mit 9,5% verzinst. Ansonsten wäre es wohl nicht logisch, das stimmt wohl ;)

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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