Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich war zwei Jahre verheiratet. Und habe seit Februar das Trennungsjahr.
Ein Jahr vor der Ehe habe ich ein Einlage bei einer Firma von 1500 Euro gemacht, während der Ehe nochmal 2500 Euro eingezahlt welche aber von meinem Dispo bezahlt wurden. Diese Einlage wird mit 9,5 % verzinst und kann sich noch multiplizieren. Aber erst zur mitte nächsten Jahres. Also nach der Scheidung.
Meine Frage ist, hat meine (noch) Frau Anspuch und wenn ja welchen,auf diese Einlage. Das Konto lief schon immer nur auf meinen Namen.
Vielen Dank im voraus
LG
Zugewinn bei Scheidung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Antwort wäre nett.... vielen dank )
Hallo fantomashh,
quote:
Aber erst zur mitte nächsten Jahres. Also nach der Scheidung.
Optimist!
Für die Zugewinnrechnung ist allerdings ohnehin das Datum des Scheidungsantrages Stichtag, daher spielt es keine Rolle, wie lange es dann tatsächlich bis zur rechtskräftigen Scheidung dauert.
Die Einlagen, die du vor der Eheschließung getätigt hast, fallen in dein Anfangsvermögen und werden daher von deinem Endvermögen wieder abgezogen.
Der Wertzuwachs, der sich bis zum Tag des Scheidungsantrages während der Ehe ergeben hat, wird allerdings in deinen Zugewinn fallen.
Etwaig noch bestehende Schulden wären einer eventuellen Steigerung gegen zu rechnen.
Für ausführliche Informationen zum Thema Zugwinn schau auch mal hier (klick)
Grüße
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo fantomashh,
ergänzend zu @Hasels Antwort:
Grundsätzlich hat sie einen Anspruch, aber ...
Dispozinsen gegen Gewinnerwartung von 9,5%?
Da dürfte nicht allzu viel bei rumkommen?!
Ihr streitet euch um X00€?
Wenn euer Scheidungsantrag gestellt wird haben wir mal wieder neues Recht.
Lies bitte hier!
Gilt, falls zuvor nichts anderes vereinbart wurde.
Lieben Gruß
-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"
Hallo, ertsmal danke für die antworten...
Die Gewinnereartung ist eine andere.. <das Geld wird sich in den nächsten Jahren vervielfachen, es wird halt nur bis dahin mit 9,5% verzinst. Ansonsten wäre es wohl nicht logisch, das stimmt wohl
Liebe Grüße
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
16 Antworten
-
12 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
15 Antworten