Hallo!
Folgendes Problem:
Meine Frau und ich leben seit Sep. 2010 getrennt voneinander. Scheidung wurde von mir ca. ein Jahr später eingereicht.
Nun zur Sachlage.
Meiner Frau wurde ca. 2007 ein 2-Familienhaus von ihrer Mutter überschrieben mit Niesbrauchsrecht der Mutter.
Meine Frage:
Wie wird hier der Zugewinn (Wertsteigerung des Hauses) berechnet?
Gilt der damalige Kaufpreis als Basiswert oder wird dieser erst ab beginn der Überschreibung berechnet. Wenn ja, wie wird der Wert berechnet?
Wer bestimmt den Wert des Hauses bei Übertragung und heute?
Auf Antworten würede ich mich sehr freuen!
Zugewinn bei Übertragung von Haus
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nicht nur dass der Nießbrauch bei der Berechnung des
Immobilienwertes abgezogen wird, meines Erachtens gehört das Haus Ihrer Ex allein. Geschenke gehören nicht zum Zugewinn.
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Hallo,
zum Zugewinn gehört die Wertsteigerung des Hauses seit 2007. Dies wird sich wohl nur per gutachten bestimmen lassen.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank für die rasanten Antworten! :-)
Das das Haus meiner Frau gehört ist mir schon klar gewesen.
Mir geht es um die (evtl.) Wertsteigerung.
Hierzu vielen Dank an amaco!
Hat jemand eine Ahnung wie dies von Statten geht...solch eine Wertbestimmung des Hauses? Muss hierzu ein vereidigter Sachverständer den Wert X am Tage der Überschreibung sowie den Wert Y am Tage der Scheidungseinreichung ermitteln?
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Hallo,
das hatte ich mit dem Gutachten gemeint. Das ganze wird mit Sicherheit auf einen Streit hinauslaufen. Das erhöht die Gerichts- und Anwaltskosten der Scheidung enorm. Ihr solltet euch dringend vorher einigen um die Kosten dafür zu sparen. Über so eine Scheidung freut sich jeder Anwalt, hier gibts was zu verdienen.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Hallo hokip,
Bist du der Meinung das Haus hätte in den Jahren 2007-2012
eine besondere Wertsteigerung gehabt?
Die normale Wertfeststellung kann durch eine sogenannte Indexierung ermittelt werden.
Da gibt es Tabellen.
Beispiel: (nur zur Erklärung,keine echten Werte).
Index Stand für Immobilien Im Jahre 2000 = 100%
Index Stand 2012 116%.
Wenn ein Haus 2000 einen Wert von 100000€ hatte, dann war
der Wert 2003 evtl.103% also 103000€.
Dies ist für jedes Jahr in der Tabelle ablesbar.
Ebenso könnten Prämienzahlung für die Brandversicherung
hinweise geben.
Bei einem Zugewinnausgleich kann man natürlich nicht einzelne Posten (hier das Haus) betrachten,sondern nur das
ganze Vermögen.
Schenkungen und Erbe kommen beim Zugewinnausgleich ins Anfangsvermögen.
Stichtage sind Tag der Eheschließung und der Tag an dem
die Scheidungseinreichung dem anderen Partner zugestellt
wird.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
-- Editiert edy am 29.03.2012 18:07
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