Zugewinn bei Übertragung von Haus

29. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
hokip
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinn bei Übertragung von Haus

Hallo!

Folgendes Problem:
Meine Frau und ich leben seit Sep. 2010 getrennt voneinander. Scheidung wurde von mir ca. ein Jahr später eingereicht.

Nun zur Sachlage.
Meiner Frau wurde ca. 2007 ein 2-Familienhaus von ihrer Mutter überschrieben mit Niesbrauchsrecht der Mutter.

Meine Frage:
Wie wird hier der Zugewinn (Wertsteigerung des Hauses) berechnet?
Gilt der damalige Kaufpreis als Basiswert oder wird dieser erst ab beginn der Überschreibung berechnet. Wenn ja, wie wird der Wert berechnet?
Wer bestimmt den Wert des Hauses bei Übertragung und heute?

Auf Antworten würede ich mich sehr freuen!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Nicht nur dass der Nießbrauch bei der Berechnung des
Immobilienwertes abgezogen wird, meines Erachtens gehört das Haus Ihrer Ex allein. Geschenke gehören nicht zum Zugewinn.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
zum Zugewinn gehört die Wertsteigerung des Hauses seit 2007. Dies wird sich wohl nur per gutachten bestimmen lassen.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hokip
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die rasanten Antworten! :-)

Das das Haus meiner Frau gehört ist mir schon klar gewesen.
Mir geht es um die (evtl.) Wertsteigerung.
Hierzu vielen Dank an amaco!

Hat jemand eine Ahnung wie dies von Statten geht...solch eine Wertbestimmung des Hauses? Muss hierzu ein vereidigter Sachverständer den Wert X am Tage der Überschreibung sowie den Wert Y am Tage der Scheidungseinreichung ermitteln?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
das hatte ich mit dem Gutachten gemeint. Das ganze wird mit Sicherheit auf einen Streit hinauslaufen. Das erhöht die Gerichts- und Anwaltskosten der Scheidung enorm. Ihr solltet euch dringend vorher einigen um die Kosten dafür zu sparen. Über so eine Scheidung freut sich jeder Anwalt, hier gibts was zu verdienen.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo hokip,

Bist du der Meinung das Haus hätte in den Jahren 2007-2012
eine besondere Wertsteigerung gehabt?

Die normale Wertfeststellung kann durch eine sogenannte Indexierung ermittelt werden.

Da gibt es Tabellen.

Beispiel: (nur zur Erklärung,keine echten Werte).

Index Stand für Immobilien Im Jahre 2000 = 100%

Index Stand 2012 116%.

Wenn ein Haus 2000 einen Wert von 100000€ hatte, dann war
der Wert 2003 evtl.103% also 103000€.

Dies ist für jedes Jahr in der Tabelle ablesbar.

Ebenso könnten Prämienzahlung für die Brandversicherung
hinweise geben.

Bei einem Zugewinnausgleich kann man natürlich nicht einzelne Posten (hier das Haus) betrachten,sondern nur das
ganze Vermögen.

Schenkungen und Erbe kommen beim Zugewinnausgleich ins Anfangsvermögen.

Stichtage sind Tag der Eheschließung und der Tag an dem
die Scheidungseinreichung dem anderen Partner zugestellt
wird.

lg
edy




-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 29.03.2012 18:07

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.361 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen