^Zugewinn bei getrennten Konten

16. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.10.2008 20:18:47
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 15x hilfreich)
^Zugewinn bei getrennten Konten

Hallo,
ich diskutiere derzeit mit meinem Kollegen, der nicht meiner Meinung ist, dass es bei getrennten Konten, Sparbüchern etc. sowie bei "die Möbel hat sie gekauft" und "für das Haus samt Schulden komme ich auf, es läuft auf meinen Namen und gehört mir" der Zugewinn "ganz normal" berechnet wird, sofern kein Ehevertrag o.ä. vorhanden ist.
Er ist der Meinung, dass durch die Trennung der Finanzen alles geregelt ist und dass keiner der beiden Anspruch auf das Hag und GUt des anderen hat.
Ich will hier keine Diskussion anregen, sondern nur wissen, ob in einem solchen Fall der Zugewinn wie üblich berechnet wird (es sei denn sie einigen sich und nehmen einen gemeinsamen Anwalt etc. mal ausgeschlossen).

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49129 Beiträge, 17295x hilfreich)

Wenn er nur getrennte Konten usw. hat, dann reicht das nicht. Das, was der Kollege hier beabsichtigt, kann er nur durch die notarielle Beurkundung eines Ehevertrages erreichen, in dem die Gütertrennung festgelegt ist.

Während der Ehe ist es aber tatsächlich so, dass durch die genannte Maßnahme das Vermögen getrennt ist und nicht einfach ein Ehegatte Anspruch auf das Vermögen des anderen Ehegatten hat.

Sollte es jedoch zur Trennung kommen, findet ein Zugewinnausgleich statt, wenn keine Gütertrennung vereinbart wurde. Getrennte Konten ändern daran nichts.

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#2
 Von 
guest-12318.10.2008 20:18:47
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 15x hilfreich)

@hh

Vielen Dank für die Auskunft! Genau so habe ich es auch gesehen und werde nun dem Kollegen den Gang zum Notar vorschlagen! ;-)

0x Hilfreiche Antwort

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