Hallo,
muss mein EX (Scheidung läuft) mich aus dem in der Ehe gemeinsam angeschafften Haus ausbezahlen. Wir haben gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft)? Auf dem Haus sind ca. 300.000,- Euro Schulden, der Verkehrswert dürfte aber die gleiche Höhe haben.
Danke schonmal für qualifizierte Antworten....
P.S. Das Haus (ca 450 qm Wohnfläche) wird vom EX bewohnt und die Kinder (3) sind bei mir in einer 65 qm Wohnung..
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-- Editiert am 26.07.2011 09:36
-- Editiert am 26.07.2011 09:37
Zugewinn - in der Ehe gemeinsam angeschafftes Haus - muss er mich auszahlen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Tja, was ist denn da auszubezahlen, wenn die Kredite dem Wert entsprechen?
wirdwerden
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Gutewn Morgen!
Was soll denn dann ausgezahlt werden?
Wenn ihr beide Eigentümer des Hauses seid, müsste Dein Ex lediglich eine Entschädigung für die Nutzung Deiner Hälfte zahlen. Vorausgesetzt Du zahlst auch die Hälfte der monatlichen Belastung.
Wer steht denn im Grundbuch?
LG nero
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@ nero: da haben wir wohl gleichzeitig geschrieben, und auch den gleichen Gedanken gehabt. Die weitere Frage ist natürlich, ob die Banken mitmachen. Also einen möglichen Schuldner entlassen aus der Pflicht.
wirdwerden
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Im Grundbuch steht mein EX als alleiniger Eigentümer! Den Darlehensvertrag habe ich mit unterschrieben. Ich wuirde damals überrumpelt....das soll aber keine Entschuldigung für meine Naivität sein (Ich habe das jetzt erst bemerkt, dass er Alleineigentümer ist....habe ihm damals vertraut. Die Bank hat ein Tilgungsaussetzungsdarlehen in Höhe von 300.000,00 Euro gemacht - die Tilgung ist 1% und geht in einen Bausparvertrag. Mein EX ist 54 Jahre alt und das Darlehen läuft noch ca. 30 - 35 Jahre!
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Ich wiederhole meine Frage: was soll ausgezahlt werden? Ist doch kein Zugewinn da, so wie das aussieht.
wirdwerden
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Er will das Haus behalten und die Darlehensraten vom Einkommen abziehen und dadurch den Kindesunterhalt kürzen....geht das?
Und ich stehe da und habe nichts! Kein Miteigentum am Haus - lediglich für die Schulden kann ich mit aufkommen. Das kann doch nicht so sein, oder ?
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Muss das Haus dann nicht verkauft werden?
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Hallo,
die komplette Darlehnsrate wird er nicht einkommensbereinigend ansetzten können. Im Rahne der sekundären Altersvorsorge könnte aber ein Betrag in Höhe von bis zu 4% vom Brutto-EK in Abzug gebracht werden. Vorausgesetzt, der Mindestunterhalt wird dadurch nicht gefährdet.
LG nero
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Und warum sollte das Haus verkauft werden? Was willst Du konkret haben? Auf die Beschränkung der Anrechenbarkeit hat @ nero schon hingewiesen.
wirdwerden
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@wirdwerden
Es geht nicht darum was ich will, sondern wie das geregelt ist!
Ich habe es satt, nur ausgenutzt zu werden!
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quote:
Ich habe es satt, nur ausgenutzt zu werden!
Wenn die Bank mitspielt.....hat man 300.000,-EUR weniger an Schulden. Ist doch auch etwas, nicht wahr?
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Nun ja, das was Du schreibst bringt weder Dich, noch die, die Dir helfen wollen, weiter.
"Zugewinn" heißt, dass während der Ehe etwas dazugewonnen worden ist. Und das ist nicht der Fall, wenn dem, was dazugewonnen worden ist, eine entsprechende Schuldenlast gegenüber steht. In Deinem Fall, wenn Schulden und Haus in etwa denselben Wert haben, könnte es sogar günstiger sein für Dich, wenn Du nicht Miteigentümerin bist. Also, Du nicht für Grundsteuern, Versicherungen, und was noch so alles laufend anfällt mit in der Haftung bist. Und das ist ja eine ganze Menge. Ich kenne Fälle, da haben die Ehefrauen geflucht, dass sie mit im Eigentum stehen, eben deshalb.
Und wie es geregelt ist, das hat Dir hier nicht nur meine Wenigkeit geschrieben, sondern auch andere haben das so eingeschätzt. Ganz platt gesagt: wo nix gemeinsam erwirtschaftet ist, da ist auch nix zu holen. Abtrag auf das Darlehen ist nur sehr eingeschränkt beim Unterhalt zu berücksichtigen. Auch das ist dargelegt worden.
Was mir sinnvoll erschiene, ist, dass Ihr versucht, Euch gegenüber den Banken aus dem Schuldenverhältnis raus zu bekommen. Werden die wahrscheinlich nicht zustimmen. Wenn das nicht geht, dann, dass er Dich im Innenverhältnis freistellt. Und, wenn er die Kreditraten dann nicht zahlt, dann kannst Du immer noch ein Gerichtsurteil erstreiten und die Zwangsvollstreckung in das Haus betreiben. Das Gerichtsurteil ist dann entbehrlich, wenn Ihr eine notarielle beglaubigte Vereinbarung trefft, in der er sich für den Fall der Nichtzahlung ohne Gerichtsverfahren der Zwangsvollstreckung unterwirft.
Das wäre ein realistischer gangbarer Weg.
wirdwerden
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...danke für die Antwort.
Ich will auch kein Geld aus dem verschuldeten Haus "rausschlagen"....ich möchte noch eins wissen:
Angenommen der EX hat ein Netto Einkommen von ca. 3.500,00 Euro und die Hausrate ist 1.600 Euro. Kann er 3.500 - 1.600 = 1.900,- Werden dann 1.900,00 Euro zur Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt? Nein, oder? Die Ausführung mit den 4% vom Brutto als sekundäre Altersvorsorge ersccheint mir etwas logischer, oder sehe ich das falsch?
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Jetzt sind wir wieder bei der Einzelfallberatung, die wir hier nicht machen. Such einen Anwalt auf.
wirdwerden
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kann mir denn jemand das mit der "Sekundären Altersvorsorge" und bis zu 4% vom Bruttoeinkommen erklären, oder sagen wo ich etwas darüber nachlesenkann?
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Das findest Du im www-net.
wirdwerden
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Hallo eifel2008,
Selbst wenn er die Schulden vom Einkommen abziehen könnte
(was nicht geht) hätte er einen Wohnvorteil von 450 mal m2/Miete die vorher sein Einkommen erhöhen würden.
lg
edy
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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""
-- Editiert am 26.07.2011 12:33
HAllo,
@ eifel
ich denke die von Dir angeführten 1.600€ übersteigen deutlich die 4%.
Wenn ich das Netto von 3.500€ zurückrechne, müsste das Jahresbrutto bei etwa 65.000€ liegen. Bei StKl. 3
Auf den Monat runtergerechnet könnte er dann etwa 200-250€ für die sekundäre Altersvorsorge ansetzen.
Sehr grob überschlagen.
LG nero
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