Wertes Forum,
ich habe folgende/s Frage / Problem: Ich bin vor 5 Jahren geschieden worden mit der Vereinbarung, den Zugewinn nach der Scheidung zu klären. Vor dieser Entscheidung habe ich sehr realistisch die "Gefahren" kalkuliert. Obwohl etliche Zugewinnpositionen auf beiden Seiten (wir sind beide selbständig) spekulativ und individuell auslegbar sind (Beweismangel, Bewertungsfragen), bin ich auch heute noch nach immer wieder durchgegangenen Kalkulationen davon überzeugt, daß im schlechtesten Fall für mich der Zugewinnausgleich für beide 0 ist. Im besten Fall würde ich einen nennenswerten fünfstelligen Betrag von meiner Ex-Frau erhalten. Ich habe, man möge mich gern für dumm halten, grundsätzlich kein Interesse, Forderungen gegen meine Ex-Frau zu erklagen. Sie als Klägerin wiederum bastelt sich gemeinsam mit ihrem Anwalt unrealistische Forderungen in Höhe eines erheblichen fünfstelligen Betrages aus. Der Ausgang des Betragverfahrens ist also vollkommen ungewiß.
Nun meine Frage: Wie muß ich meine Antragsstrategie vor Gericht gestalten, damit ich im für mich schlechtesten Ergebnis zwar keinen Zugewinnausgleich erhalte, jedoch keine verfahrenskosten habe!? Ein Vergleich käme für mich nur dann in Frage, wenn er soviel Zugewinnausgleich bringt, daß ich davon meine Verfahrenskosten begleichen kann.
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Gruß JayC
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Wie soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht lese was ich schreibe!? "
Zugewinn nach Scheidung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Hallo Reike,
einige Klarstellungen und Anworten:
Ich habe seit meiner Scheidung einen Anwalt. Dieser arbeitet sehr sachlich, was mir sehr gefällt.
Das Zugewinnverfahren wurde bereits einige Monate nach der Scheidung in Form einer fragwürdigen Auskunftsklage meiner Ex-Frau über Dinge, die bereits bekannt sind oder über die ich keine Auskünfte erteilen muss, eingeleitet. Die Auskunftsklage und deren Berufung haben bis dato gedauert und wurden von der Gegenseite mit einer unvergleichlichen Rechtserkenntnisunfähigkeit bestritten und verloren. Die langsame Justiz sorgt zusätzlich für sehr ausgedehnte Verfahrenszeiträume.
Nun steht das Betragsverfahren an und damit die "Prügelei" über die von mir bereits erwähnten nicht beweisbaren und interpretierbaren Vermögensbestandteile.
Grundsätzlich sehe ich diesem "Gemetzel" recht gelassen entgegen. Ich befürchte nur, daß der agressive Stil der Gegenseite mit unwahren Anfangsvermögenswerten (unwahre Schenkungen ohne Beweise/Belege von bereits vor der Scheidung verstorbenen Personen, etc.) meine "bescheidene" Position und Ziele zu meinem Nachteil werden können.
Deshalb überlege ich unabhängig von meinem Anwalt, wie wir die Sache strategisch anpacken können, wenn man überhaupt von Strategie sprechen kann.
Konkrete Frage: Woran orientieren sich die jeweiligen Anwaltskosten, wenn die anwälte es nicht verhindern können, daß beide Seiten sich auf einen gegeseitigen Zugewinnausgleich von 0 Euro verständigen?
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Gruß JayC
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--- editiert vom Admin
Hallo Reike,
was sollen in dem Beispiel die 100.000 Euro sein: Der Zugewinnausgleich, den die klagende Seite fordert und einklagt?
In der Auskunftsklage-Phase sind ja solchen konkreten Forderungen nicht definiert worden > ist das anstehende Betragsverfahren der Zeitpunkt, zu dem geforderte Beträge den Streitwert definieren?
Muß ich als Beklagter überhaupt einen Betrag nennen?
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Gruß JayC
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--- editiert vom Admin
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