Zugewinn nach Trennung

23. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Kugelblitz2010
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)
Zugewinn nach Trennung

Hallo, ich besitze zusammen mit meiner Schwester eine Eigentumswohnung. Mein Vater hat bis zu seinem Tod in der Wohnung gelebt (Nießbrauch). Nun planen meine Schwester und ich die Eigentumswohnung zu verkaufen.

Nun zu meinem Problem: ich lebe seit geraumer Zeit von meiner Frau getrennt, sind aber nicht geschieden. Eheschließung war Ende Juli 2004. Trennung erfolgte zwei Jahre später. Der Kauf der Wohnung erfolgte im März 2004, also drei Monate vor Eheschließung mit entsprechender notarieller Beurkundung, dass die Wohnung zu gleichen Teilen meiner Schwester und mir gehört.

Frage: Steht meiner Frau ein Teilbetrag aus dem Erlös des bevorstehenden Wohnungsverkaufes zu?

Danke im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Kugelblitz2010 ,

Dir ist klar das du deine Noch-Frau weiterhin Renten-
anwartschafts Punkte erarbeitest ?

Wenn dir die Wohnung zur Hälfte gehört, und ein Zugewinn

entstanden ist ( Endwert der halben Wohnung minus
Anfangswert der halben Wohnung)musst du diesen Zugewinn zur Hälfte mit deiner Frau teilen.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kugelblitz2010
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, danke für die schnelle Antwort.
Zu erstem: ist mir klar.
Zu zweitem: der Zugewinn ist also der Betrag zwischen Erwerb der Wohnung und Verkauf der Wohnung, korrekt? Bekomme ich z.B. ein Plus von 20.000 €, dann gehören meiner Frau 10.000 €. Habe ich das richtig verstanden?
Gruß.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Kugelblitz2010,

richtig verstanden.

Man kann aber beim Zugewinn nicht nur das Haus betrachten.

In die Berechnung fließen:

Endvermögen Frau minus
Anfangsvermögen Frau

Endvermögen Mann minus
Anfangsvermögen Mann

Anfangsvermögen z.B. Lebensversicherung,Bargeld, Bauspar,
usw.

lg
edy

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durch."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kugelblitz2010
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Okay. In meinem Falle dann eben auch das Erbe von meinem Vater.
Erspartes etc., was ich ja auch mit meiner Schwester teile

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