Ich habe 2021 mein Elternhaus (in meinem Besitz seit 1987) super erfolgreich verkauft für 550.000,-- EUR und mit dem Geld in 2021 eine neue Eigentumswohnung gekauft. Die Wohnung habe ich je zur Hälfte auf mich und meinen Mann schreiben lassen. Das Elternhaus wurde in 2007 offiziell auf 270.000,-- geschätzt, kurz darauf habe ich rund 100.000,-- in das Haus gesteckt. Mein Mann hat zu Beginn unserer Heirat in 2008 "nichts" besessen, kam quasi ohne Vermögen in die Ehe. In 2014 erbte mein Mann von seiner Mutter das Elternhaus. Dieses Haus hat mein Mann in 2022 für 600.000,-- verkauft. Außerdem hatten wir noch ca. 75.000,-- Gespartes. Von dem Geld wurde ein neues Auto für meinen Mann gekauft (60.000,--) und für mich auch ein Auto (30.000,--). Ca. 185.000,-- sind vom Hausverkauf meines Mannes mit in die Wohnung für den Ausbau/hochwertige Einbaumöbel durch den Schreiner geflossen.
Es kriselt nun seit einiger Zeit in unserer Ehe und mir ist nun bewusst, dass ich wohl ziemlich alt aussehe bei einer wirklichen Trennung, da ich leichtsinnigerweise die Wohnung auf uns beide habe schreiben lassen, welche ich 1:1 von dem Verkauf bezahlt habe.
Ich habe u.a. Vor 5 Jahren von Voll- auf Teilzeit reduziert und vor kurzem einen Altersteilzeit-Vertrag unterzeichnet. In 2029 kann ich dann vorzeitig mit 63 Rente beantragen mit 14,4 % Abschlägen.
Kann mir irgend jemand sagen, wie sich das alles auswirkt? Was würde wem tatsächlich zustehen? Ich hab wirklich Angst, hoffe natürlich, dass wir unsere Krise wieder hinbekommen.
Zugewinn nach Trennung/Scheidung
5. April 2025
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Frage vom 5. April 2025 | 19:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 5. April 2025 | 19:28
Von
Status: Unbeschreiblich (36862 Beiträge, 6212x hilfreich)
Ich kann keinen Grund für Angst finden.ZitatIch hab wirklich Angst, :
Hast du schon mal grundsätzliches gelesen, bevor es um Euro gehen könnte?
https://www.scheidung.de/zugewinngemeinschaft.html
#2
Antwort vom 5. April 2025 | 22:07
Von
Status: Lehrling (1791 Beiträge, 223x hilfreich)
ZitatEs kriselt nun seit einiger Zeit in unserer Ehe und mir ist nun bewusst, dass ich wohl ziemlich alt aussehe bei einer wirklichen Trennung, da ich leichtsinnigerweise die Wohnung auf uns beide habe schreiben lassen, welche ich 1:1 von dem Verkauf bezahlt habe. :
Gut möglich.
Bei Trennung/Scheidung steht deinem Mann 50% des Wertes der gemeinsamen Immobilie zu.
ZitatIch habe u.a. Vor 5 Jahren von Voll- auf Teilzeit reduziert und vor kurzem einen Altersteilzeit-Vertrag unterzeichnet. In 2029 kann ich dann vorzeitig mit 63 Rente beantragen mit 14,4 % Abschlägen. :
Irrelevant.
ZitatIch kann keinen Grund für Angst finden. :
Hast du schon mal grundsätzliches gelesen, bevor es um Euro gehen könnte?
https://www.scheidung.de/zugewinngemeinschaft.html
Es geht hier nicht um den Zugewinn.
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#3
Antwort vom 6. April 2025 | 12:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Es geht hier sehr wohl um den Zugewinn. Laut meinen Angaben im Beitrag hat mein Mann inzwischen ordentlich Zugewinn gemacht. Bei Heirat quasi null, dann im Laufe der Jahre Haus geerbt, verkauft für 600000, die Hälfte der Wohnung von mir überschrieben bekommen.....
#4
Antwort vom 6. April 2025 | 16:17
Von
Status: Unbeschreiblich (36862 Beiträge, 6212x hilfreich)
Und wovor hast du nun Angst, weils mal kriselt?ZitatEs geht hier sehr wohl um den Zugewinn. :
#5
Antwort vom 6. April 2025 | 17:35
Von
Status: Junior-Partner (5777 Beiträge, 2550x hilfreich)
ZitatLaut meinen Angaben im Beitrag hat mein Mann inzwischen ordentlich Zugewinn gemacht. :
Ich sehe auf den ersten Blick wesentlich mehr Zugewinn bei dir als bei deinem Mann.
Aber wieso interessiert dich das? Ihr habt beide ein halbes Haus und reichlich Geld. Wenn es wirklich zur Scheidung kommt, wird man die Aufteilung detailliert berechnen müssen. Da bleibt aber für jeden von euch immer noch genug übrig.
Zitatda ich leichtsinnigerweise die Wohnung auf uns beide habe schreiben lassen, welche ich 1:1 von dem Verkauf bezahlt habe. :
Ob du ihm die Hälfte nun schon im Vorhinein geschenkt hast oder sie im Nachhinein beim Zugewinn berücksichtig wird, macht im Endergebnis vermutlich keinen großen Unterschied.
Der einzige Unterschied ist, dass ihr euch jetzt über die Verwertung des Hauses einigen müsst, ansonsten müsstest du vermutlich nur ihn auszahlen.
#6
Antwort vom 7. April 2025 | 11:48
Von
Status: Gelehrter (11962 Beiträge, 4424x hilfreich)
Edit...
-- Editiert von User am 7. April 2025 11:49
#7
Antwort vom 7. April 2025 | 12:50
Von
Status: Richter (8453 Beiträge, 4619x hilfreich)
ZitatOb du ihm die Hälfte nun schon im Vorhinein geschenkt hast oder sie im Nachhinein beim Zugewinn berücksichtig wird, macht im Endergebnis vermutlich keinen großen Unterschied. :
Das macht sogar einen großen Unterschied. Zugewinnausgleich bedeutet ja nicht, dass der Ehepartner die Hälfte des Hauses erhalten würde.
Wenn ein Ehegatte Alleineigentümer einer Immobilie ist, wird nur eine etwaige Erhöhung des Werts ausgeglichen.
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