Zugewinn privilegiertes Vermögen zweite Ehe

26. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Rilke57
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinn privilegiertes Vermögen zweite Ehe

Frau A und Herr B lassen sich scheiden. 
Bei Scheidung sind alle Vermögenswerte und Immobilien auf den Namen von Frau A eingetragen. Bei Scheidung erfolgt noch keine Vermögensaufteilung. 
Herr B heiratet nach der Scheidung erneut Frau C.
Danach einigt er sich mit Frau A, er bekommt jetzt nun ein Haus als Vermögensausgleich auf seinen Namen überschrieben.
Bezugnehmend auf die neue zweite Ehe mit Frau C ist nun die Frage, ob dieses Haus, welches ja erst nach Eheschließung mit Frau C im Grundbuchamt auf Herrn B übertragen wurde nun zum privilegierten Vermögen zählt oder zum Zugewinn seiner neuen Ehe?
Kann Herr B ohne Zustimmung von Frau C das Haus an seine Tochter jetzt verschenken oder seiner Tochter einen Einsitz geben oder nicht?
Falls das Haus zum Zugewinn gehört, was passiert nach dem Tod von Herrn B? Kann er dann nur die Hälfte des Hauses vererben, da nach dem Zugewinn die eine Hälfte bereits seiner neuen Frau C gehört?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die Vermögenswerte waren ja schon vor der erneuten Eheschließung da, waren nur noch nicht aufgeteilt. Deshalb gehören diese in das Anfangsvermögen des Ehemannes. Lediglich Wertsteigerungen fallen in den in der zweiten Ehe erwirtschafteten Zugewinn. Folglich kann der Ehemann eigentlich auch alleine über das Haus verfügen. Allerdings sind da Grenzen gesetzt. Wenn das Haus das einzige nennenswerte Vermögen in dieser Ehe ist, dann darf sich der Mann trotz Alleineigentum nicht ohne Zustimmung der Ehefrau davon trennen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Bezugnehmend auf die neue zweite Ehe mit Frau C ist nun die Frage, ob dieses Haus, welches ja erst nach Eheschließung mit Frau C im Grundbuchamt auf Herrn B übertragen wurde nun zum privilegierten Vermögen zählt oder zum Zugewinn seiner neuen Ehe?
Meiner Meinung nach wäre es fair, wenn das Haus als Anfangsvermögen (privilegiertes Vermögen) berücksichtigt wird. Es kam zwar eigentlich "zu spät", aber gehört ja noch noch irgendwie zu der alten Ehe. Und wo jetzt das Haus ist, da hatte der Ehemann doch vorher (vermutlich) einen Anspruch auf das Haus bzw. auf entsprechende Vermögenswerte (Geld).

ABER: Diese Frage stellt sich doch erst beim nächsten Zugewinnausgleich, also bei einer Scheidung von Frau C.

Zitat:
Kann Herr B ohne Zustimmung von Frau C das Haus an seine Tochter jetzt verschenken oder seiner Tochter einen Einsitz geben oder nicht?
Meiner Meinung nach ist es wichtig, diese Frage ganz getrennt von der ersten Frage zu berücksichtigen. Die erste Frage stellt sich so wirklich ja (wie gesagt) erst bei einer erneuten Scheidung.

Ob "pivililegiertes Vermögen" oder nicht: Da nur der Mann im Grundbuch steht, ist auch nur er Eigentümer. Deswegen kann er auch grundsätzlich mit seinem Alleineigentum machen, was er will. Das würde selbst für Vermögenswerte gelten, die (ganz unstreitig) erst während der neuen Ehe hinzukommen.

Aber wie schon gesagt wurde, gibt es wichtige Ausnahmen hiervon. Das betrifft vor allem Fälle, in denen eine Ehe besteht. Für den Mann ist es sicherer, sich die Zustimmung der jetzigen Ehefrau zu holen, bevor er das Haus an seine Tochter verschenkt.

Wenn der Ehemann es ganz genau wissen will (und er einen Streit befürchtet), dann müsste er sich bei einem Anwalt beraten lassen. Angesichts des hohen Wertes des Hauses könnte das viel Geld kosten, aber aus dem gleichen Grund auch sehr empfehlenswert zu sein.

Zitat:
Falls das Haus zum Zugewinn gehört, was passiert nach dem Tod von Herrn B?
Das hängt davon ab, welche weiteren Erben der Mann noch hat, welche Güterregelung für die neue Ehe besteht (vermutlich Zugewinngemeinschaft) und vor allem was er in seinem Testament dazu stehen hat. In dem Testament kann der Mann so gut wie alles regeln. Nur könnte nach seinem Tod das Testament angegriffen werden. Das gilt vor allem für den Fall, dass das Testament so gestaltet ist, dass einer der Erben ganz leer ausgehen soll (oder er viel zu wenig bekommt).

Zitat:
Kann er dann nur die Hälfte des Hauses vererben, da nach dem Zugewinn die eine Hälfte bereits seiner neuen Frau C gehört?
Jein. Zu unterscheiden ist zwischen dem Haus als Sache (oder eigentlich dem Grundstück) und dem Wert des Hauses (bzw. des Grundstücks).

Von dem Wert des Hauses würde die aktuelle Ehefrau zwangläufig mit profitieren. Da der verstorbene Ehemann insgesamt wohlhabender war als ohne Haus, soll die zurückgelassene Witwe natürlich auch etwa mehr (Geld!) bekommen.

Unabhängig davon kann der Mann vielleicht dennoch eine Regelung für sein Testament finden, dass das Haus (als Sache!) allein an die Tochter geht. Dann sollte er aber vielleicht dafür sorgen, dass die Ehefrau, die von dem Haus nichts bekommt, dafür von dem übrigen Erbe etwas mehr bekommt, also vor allem Geld.

Die Einzelheiten können kompliziert werden. Wenn der Mann will, dass sein Testament wirksam ist und nicht erfolgreich angefochten werden kann, dann sollte er sich dazu bei einem Rechtsanwalt für Erbrecht (oder einem Notar) beraten lassen. Da geht es immerhin um viel Geld und eine "wasserdichte" Regelung könnte der Tochter viel Ärger ersparen.

Die Frage passt insgesamt besser ins Erbrecht als ins Familienrecht, obwohl natürlich auch familienrechtliche Fragen eine Rolle spielen.

-- Editiert von User am 26. August 2022 17:11

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Zuckerberg, die Werte sind doch schon vor der zweiten Eheschließung da gewesen. Insofern sehe ich da kein Problem.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47629 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von Rille57):
Falls das Haus zum Zugewinn gehört, was passiert nach dem Tod von Herrn B? Kann er dann nur die Hälfte des Hauses vererben, da nach dem Zugewinn die eine Hälfte bereits seiner neuen Frau C gehört?


Selbst wenn das Haus kein privilegiertes Vermögen wäre, würde es der Frau nicht zur Hälfte gehören. Während der Ehe gilt auch beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft die Vermögenstrennung.

Ein Zugewinnausgleich erfolgt nur bei einer Scheidung, nicht jedoch im Rahmen einer Erbschaft und ist auch nur ein Geldanspruch, jedoch kein Anspruch auf Eigentumsanteile am Haus. Bei gesetzlicher Erbfolge erbt die Frau 50%, bestehend aus 25% echter Erbschaft und 25% pauschalen Zugewinnausgleich.

Nur wenn die Frau testamentarisch vollständig enterbt wird, dann kann sie den tatsächlichen Zugewinnausgleich geltend machen.

2x Hilfreiche Antwort

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