Zugewinn und Schulden

20. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Lisa-F
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinn und Schulden

Hallo,

eigentlich haften meines Wissens Eheleute für alleine aufgenommene Schulden alleine.

Aber haftet der Noch-Ehepartner nicht de facto auch mit, da die Schulden zugewinnrelevant sind?

Wie sieht es mit neuen Schulden und Darlehen im Trennungsjahr aus? Ein Ehepartner könnte doch Darlehen für Konsum ausgeben und im Zugewinn anrechnen lassen? Oder hängt es dann davon ab, wie verhältnismäßig die Schulden waren? Muss der Schuldner konkret die Verwendung darlegen?
VG Lisa

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Lisa-F):
eigentlich haften meines Wissens Eheleute für alleine aufgenommene Schulden alleine.


Grundsätzlich ja. Aber ... vor allem bei Konsumkredite während der Ehezeit kann der andere Ehepartner unter Umständen doch in Haftung genommen werden, weil geltend gemacht wird, dass er oder sie der Kreditaufnahme zugestimmt hat.

Zitat (von Lisa-F):
Aber haftet der Noch-Ehepartner nicht de facto auch mit, da die Schulden zugewinnrelevant sind?


Grundsätzlich ja. Aber, wenn etwa die Ehefrau Schulden macht, um die Kohle der Oma zu übereignen, (die es dann für die Ehefrau bunkert, bis die Scheidung vorbei ist), dann kann man das anfechten.

Zitat (von Lisa-F):
Wie sieht es mit neuen Schulden und Darlehen im Trennungsjahr aus? Ein Ehepartner könnte doch Darlehen für Konsum ausgeben und im Zugewinn anrechnen lassen?


Stichtag für den Zugewinnausgleich ist das Datum der Zustellung des Scheidungsanttrags.

Im übrigen kann man über die Verwendung des Vermögens Auskunft verlangen. So wie das früher mal funktioniert hat, dass der bankrotte Bauunternehmer alles der Ehefrau überträgt und dann nix mehr hat, das geht heute (so einfach) nicht mehr.

Um dir einen konkreten Rat zu geben: informiere dich, welche Konten und Vermögenspositionen dein noch-Ehepartner hat und besorge dir (solange das noch geht) aktuelle Kontoauszüge. Gleiches gilt für Kopien von Steuerbescheiden und Gehaltsabrechnungen. Und die Dokumente bewahrst du an einem sicheren Ort auf. Weil solche Unterlagen manchmal die Tendenz haben, sich auf misteriöse Weise zu verflüchtigen. :)



-- Editiert von Marcus2009 am 20.01.2020 12:51

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

man schaut sich auch die finanzielle Lage zum Zeitpunkt der Trennung an.

Sind da "unangemessene Bewegungen" getätigt worden,wird man dies berücksichtigen.

Man kann auch einen vorgezogenen Zugewinnausgleich verlangen,wenn der Verdacht einer Entreicherung besteht.

edy

-- Editiert von edy am 20.01.2020 18:54

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

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