Zugewinn wegen Haus bei Scheidung

27. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
lalelu99
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)
Zugewinn wegen Haus bei Scheidung

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Situation:

Ein Ehepaar trennt sich und verkauft daher das gemeinsame Haus. Das Geld wird geteilt. Er kauft sich ein anderes Haus und führt hier einige Renovierungsarbeiten durch, die den Wert des Hauses steigern. Sie dagegen mietet woanders eine Wohnung. Angenommen die beiden würden sich scheiden lassen. Beim Zugewinnausgleich würde dann der gesteigerte Wert des renovierten Hauses berücksichtig werden, nicht wahr?

Hierzu zwei Fragen:
- wie wird der durch Renovierungen gesteigerte Wert des Hauses festgelegt?
- wenn die Frau weniger hat als der Mann, was anzunehmen ist, da sie ihr durch den Verkauf des gemeinsamen Hauses entstandenes Vermögen verbraucht, hat sie Anspruch auf die Zahlung eines Ausgleichs bei der Scheidung. Kann sie also von dem Mann die Auszahlung eines bestimmten Betrages verlangen? Wenn ja, was wäre wenn der Mann kein Geld hätte, da sein Vermögen sozusagen ausschließlich aus dem Haus besteht?

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und die Fragen sind nicht dumm. Bin leider ein Laie. Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten.

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-- Editiert am 27.11.2009 01:28

-- Editiert am 27.11.2009 01:29

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Beim Zugewinnausgleich würde dann der gesteigerte Wert des renovierten Hauses berücksichtig werden, nicht wahr?


Nur das reine Endvermögen. Wenn das nur aus dem Haus besteht, ja.

quote:
- wie wird der durch Renovierungen gesteigerte Wert des Hauses festgelegt?


Mit einem Gutachten, sofern keine Einigkeit besteht.

quote:
Kann sie also von dem Mann die Auszahlung eines bestimmten Betrages verlangen?


Ja. Nennt sich Zugewinn-Ausgleich. :) Endvermögen minus Anfangsvermögen. Stichtag Scheidungsantrag und Eheschließung. Derjenige mit der höheren Differenz muss hälftig ausgleichen.

quote:
Wenn ja, was wäre wenn der Mann kein Geld hätte, da sein Vermögen sozusagen ausschließlich aus dem Haus besteht?


Dann würde das Haus dran glauben müssen. Dies aber mit dem Verkaufswert und nicht mit dem Verkehrswert. Kann ein gewaltiger Unterschied sein.

Ach, Anwalts- und Gerichtskosten wären heftig, eine gütliche Einigung die beste Lösung.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lalelu99
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

vielen Dank für die hilfreichen Antworten, Loddar

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1x Hilfreiche Antwort

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