Zugewinnausgleich-Hilfe bei der Berechnung

23. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
kulashaker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinnausgleich-Hilfe bei der Berechnung

Hallo zusammen,

ich stehe kurz vor einer Scheidung von meiner Frau und ich habe einige offene Fragen bei der Berechnung des möglichen Zugewinnausgleichs, der in meiner Konstellation nicht ganz einfach ist:

Hier sind die wichtigsten Eckdaten:
- Überschreibung des Hauses meiner Eltern an mich und meinen Bruder in 2009, Verkehrswert im Kaufvertrag mit 190T€
- Heirat: 2010
- Kauf der einen Hälfte (50%) des Hauses von meinem Bruder für 130T€ durch meine Frau in 2012. Wir beide stehen als Eigentümer im Grundbuch
- Kauf einer Eigentumswohnung für 79T€ in 2012 durch mich, im Grundbuch bin nur ich eingetragen. Diese vermiete ich an meine Eltern
- Gemeinsames Darlehen über 130T€
- Weiteres Darlehen (nur ich bin Kreditnehmer) über 79T€
- Eingetragene Grundschuld: 210T€ für das Haus

Meine Zuwendungen/Schenkungen etc.
- 50T€ Kredit von meinem Bruder an mich in 2012
- 20T€ Geldleistungen für Renovierung durch meine Eltern an uns für das Haus in 2012
- 30T€ Gelderbe einer verstorbenen Bekannten an mich von meinem Vater in 2017

Meine Frau hat nur 20T€ an Bargeld in die Ehe reingebracht in 2010. Sonst keine Zuwendungen oder Schenkungen.

Das Haus hat zurzeit einen Verkehrswert von 430T€ und die Wohnung 200T€.

1. Wie hoch ist mein Anfangsvermögen? Welcher Verkehrswert wird für die Hälfte des Hauses in 2009 angenommen? Nur 85T€ oder der "wahre" Verkehrswert? Meine Eltern haben damals bewusst einen niedrigen Verkehrswert im Kaufvertrag angegeben, um Steuern und Notargebühren zu sparen.

2. Habe ich einen Anspruch auf die andere Hälfte des Hauses, die meine Frau in 2012 von meinen Bruder erworben hat bzw. geht dies in den Zugewinn (3/4 Anspruch durch mich und 1/4 meine Frau)?

3. Wie hoch ist das Endvermögen von meiner Frau und mir bei den oben angegebenen heutigen Verkehrswerten?

4. Was lohnt sich mehr: Eine Auszahlung an meine Frau oder ein Hausverkauf durch uns Beide für 430T€? Wie würde sich der Zugewinnausgleichsrechnung verhalten, wenn ich meine Frau auszahlen würde: Also 215T€ vom Erlös des Hauses.
Meine Überlegung wäre das Haus zu behalten und später für mehr zu verkaufen, da ein Gutachter sicherlich den jetzigen Verkehrswert weniger einschätzen würde als den Marktwert.

5. Verstehe ich das richtig, dass zunächst einmal der Zugewinnausgleich berechnet wird und dann dieses Ergebnis mit dem 50%-igen Erlös des Hausverkaufs (in meinem Fall: 430T€/2=215T€) saldiert wird?

Besten Dank an Alle, die mir hier weiterhelfen!!

VG

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17 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2365x hilfreich)

Hallo,

Liste doch einfach mal auf was jeder am Hochzeitstag an Werten hatte?

dann was jedem geschenkt wurde?

Und was jeder zum "Scheidungsdatum" hat?

gibt es noch zurück zuzahlende Kredite ?

edy

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#2
 Von 
kulashaker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

stimmt, ich habe die Restkredite vergessen zu erwähnen:

Ich: 95T€
Frau: 45T€

Mein Problem ist weniger das Zusammenrechnen der einzelnen Positionen als den Ansatz der Höhe des Verkehrswertes meines Hauses vor der Ehe in 2010 (sh. Frage 1) sowie die Implikationen auf den Zugewinn bei einer möglichen Ausgleichszahlung an meine Frau.

BG

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2365x hilfreich)

Hallo,

#

Zitat (von kulashaker):
als den Ansatz der Höhe des Verkehrswertes meines Hauses vor der Ehe in 2010


Eine grobe Richtung könnte der Vergleich des Baupreis Index ergeben.

https://www.helberg.info/versicherungen/versicherungssparten/gebaudeversicherung/wert-1914-wert-heute-der-baupreisindex/

Übrigens: der Zugewinn muss nicht mit dem Scheidungstermin geklärt sein. Es gibt eine Frist von 3 Jahren,ab rechtskräftiger Scheidung.

Man kann also den Zugewinn von der Scheidung abtrennen. Oder man einigt sich halt einvernähmlich.



edy



-- Editiert von edy am 24.01.2020 10:03

-- Editiert von edy am 24.01.2020 10:04

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#4
 Von 
kulashaker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Link!

Aber nochmal meine konkrete Frage:

Mein Haus war in 2010 ca. 340T€ wert. Meine Eltern haben es aber mir und meinem Bruder mit einem
im Kaufvertrag angegebenen Verkehrswert von 190T€ übertragen.

Welchen Wert muss ich nun für das Anfangsvermögen angeben?

BG

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2365x hilfreich)

Hallo,

Den Wert das Hauses von 2010 = 340 000€.

Der Wert eines Gegenstandes wird doch nicht weniger, wenn du zum Schnäppchen-Preis kaufst.

Den Kaufvertrag musst du nicht vorlegen.

edy

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Lass das bei den Werten einen Profi machen und an die Berücksichtigung des Inflationsausgleich denken.
Anwälte vergessen sowas recht gern, weil es ein großer Arbitsaufwand ist.

Berry

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#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2365x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Sir Berry):
Anwälte vergessen sowas recht gern, weil es ein großer Arbitsaufwand ist


die sollten das Programm von "Deubner" benutzen.

edy

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#8
 Von 
kulashaker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank für die Infos!

Mal eine Frage wegen einer möglichen Ausgleichszahlung, an meine Frau, wenn ich mein Haus nicht verkaufe:

Wenn nun das Haus bei 430T€ taxiert wird, hat meine Frau einen hälftigen Anspruch von 215T€. Anschließend wird ein Zugewinnanspruch saldiert.

Diese dann finale Zahlung geht an meine Frau. Nehmen wir an, 215T€ minus 70T€ Zugewinnanspruch meinerseits. Also im Ergebnis 145T€.
Dieser Betrag erhöht das Endvermögen meiner Frau. Und mein Endvermôgen wird um die Hälfte des Hauses (+215T€) erhöht.
Welches Endvermögen hat nun meine Frau. Nur die Ausgleichszahlung (bei angenommenen keinen weiteren Zuwendunden etc)?

BG

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#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2365x hilfreich)

Hallo kulashaker,

Ich glaube du hast die Zugewinnberechnung noch nicht verstanden.


Zitat (von kulashaker):

Dieser Betrag erhöht das Endvermögen meiner Frau. Und mein Endvermôgen wird um die Hälfte des Hauses (+215T€) erhöht.
Welches Endvermögen hat nun meine Frau. Nur die Ausgleichszahlung (bei angenommenen keinen weiteren Zuwendunden etc)?



Wenn die Frau nur die Hälfte des Hauses hat,also kein Geld auf den Konten,keine Lebensversicherungen usw. dann ist ihr Endvermögen 215000€ .

edy

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#10
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2365x hilfreich)

Hallo,

die Zugewinberechnung wird für j e d e n Partner durchgeführt.

J e d e r hat ein :

Endvermögen u n d ein Anfangsvermögen.

Gibt es einen Unterschied der evtl. Zugewinne, wird dieser vom Partner mit dem höheren Zugewinn,

an den Partner mit niedrigeren Zugewinn zur Hälfte ausgeglichen.

edy

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#11
 Von 
kulashaker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi edy,

mir ist das Grundkonstrukt schon bewusst und dass das Delta zwischen den entsprechenden Zugewinnen dann hälftig an den Anderen geht.

Es gibt aber oft den Hinweis, dass
sich ein Ehepartner das Haus vor oder bei Scheidung überschreiben lassen und den anderen auszahlen. Das stellt in der Regel Zugewinn dar, der sich auf den Zugewinnausgleich auswirken kann.

Daher nochmal die Frage: Welches Endvermögen hätten meine Frau und ich, wenn ich sie mit ca. 145T€ auszahlen würde. Würde dann bei meinem Endvermögen die Hälfte des Hauses plus die Auszahlung hinzugerechnet und bei ihr nur die Auszahlung?

BG

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#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von kulashaker):
Würde dann bei meinem Endvermögen die Hälfte des Hauses plus die Auszahlung hinzugerechnet und bei ihr nur die Auszahlung?


Nein.

Berry

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#13
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2365x hilfreich)

Hallo,

Der Ausgleich erfolgt doch nach der Berechnung.

Endvermögen usw. sind Bestandteile der Berechnung.

Die Ausgleichszahlung ist das Ergebnis. Das kommt nirgendwo mehr in ein Endvermögen.

Meinst du vielleicht:

Sind beide zu gleichen Teilen im GB eingetragen bekommt jeder den Wert des halben Hauses, plus

ein evtl. Ausgleich vom Partner mit dem höheren Zugewinn.

edy



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#14
 Von 
kulashaker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

@edy: Genau den Fall meine ich! Wir beide sind im GB eingetragen. Meine Idee wäre die folgende: Ein Gutachter taxiert den Wert meistens sehr konservativ, in dem Falle max. auf 430T€. Ich zahle meine Frau zur Hälfte des Hauses "fiktiv" aus abzgl. des Zugewinnanspruchs meinerseits. Anschließend würde ich das Hause später für 480T€ bis 500T€ verkaufen!

VG

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#15
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2365x hilfreich)

Hallo,

wie ihr euch einigt ist euer Problem.

Sie könnte ein Gegengutachten fordern.

Evtl. sind Vorfälligkeitszinsen zu zahlen usw.

edy

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#16
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7990 Beiträge, 4495x hilfreich)

Zitat (von kulashaker):
Ein Gutachter taxiert den Wert meistens sehr konservativ, in dem Falle max. auf 430T€.

Wie kommst du darauf?
Zitat:
Ich zahle meine Frau zur Hälfte des Hauses "fiktiv" aus abzgl. des Zugewinnanspruchs meinerseits. Anschließend würde ich das Hause später für 480T€ bis 500T€ verkaufen![7QUOTE]
Ganz schlau :schock: Allerdings könnte die Frau dann nachfordern (je nachdem wie lang die Zeitspanne bis zum Verkauf ist).

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#17
 Von 
kulashaker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun, weil mir bereits ein Gutachten vorliegt und ich im Bekanntenkreis ähnliche Fälle beobachtet habe.

Wieso soll sie was nachfordern können, wenn die Ausgleichszahlung und der Grundbuchaustrag notariell beurkundet werden?

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