Hallo. Wie ist es mit dem Zugewinn in der Ehe nun geregelt? Ich lese im Netz zwei verschiedene Aussagen.
1. Kein Zugewinn mehr nach Antrag auf Scheidung.
2. Kein zugewinnausgleich mehr nach Scheidung.
Als Fallbespiel:
Die Scheidung ist beantragt. Es läuft die Berechnung des Versorgungsausgleichs. Jetzt gewinnt eine der Parteien im Lotto oder gründet ein Unternehmen. Hat die andere Partei in dem Fall nun Anspruch auf Ausgleich oder nicht?
Danke Euch
Zugewinnausgleich Stichtag
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Der Berechnungszeitraum für den Zugewinn beginnt mit der Eheschließung und endet mit der Rechtshängigkeit der Scheidung. Der Anspruch kann bis drei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden.
wirdwerden
Also Punkt 1? Diese drei Jahren beziehen sich aber trotzdem nur auf den Zeitraum Eheschließung-scheidungsantrag zugestellt?
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Ja, allerdings geht es nicht um den Zeitpunkt des Antrages auf Zustellung der Scheidung, sondern um den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidung. Hatte ich doch ausdrücklich geschrieben.
wirdwerden
Ist die Zustellung des Scheidungsantrages nicht automatisch der Beginn der Scheidung?
Dann ist das Verfahren anhängig, aber nicht rechtshängig. Und eine Scheidung erfolgt auf den Punkt genau, nämlich mit Ausspruch derselben am Ende des Verfahrens durch Ausspruch des Richters. Und das Verfahren durchläuft eben verschiedene Stadien.
wirdwerden
Was heisst das genau nun in einer normalen Sprache? Muss ich nun teilen bevor die Scheidung durch ist oder nicht? Im Internet gibt es dazu eben verschiedene Aussagen.
Was heisst das genau nun in einer normalen Sprache? Muss ich nun teilen bevor die Scheidung durch ist oder nicht? Im Internet gibt es dazu eben verschiedene Aussagen.
ZitatMuss ich nun teilen bevor die Scheidung durch ist oder nicht? :
https://www.focus.de/finanzen/recht/lottogewinn-im-trennungsjahr-sechs-richtige-aber-die-falsche-frau_id_3449903.html
§ 1384 BGB
-- Editiert von User am 3. August 2024 14:58
Du musst dann rechnen lassen und teilen, wenn es die Ex wünscht. Oder wenn Du es wünschst. Oder wenn Ihr beide es wünscht. Zugewinnausgleich muss nicht zwingend im Scheidungsverfahren geregelt werden; er muss überhaupt nicht geregelt werden.
wirdwerden
Also ich habe alle meine Lotto-Sechser in Absprache mit dem Scheidungsrichter so getimet, dass die Ziehungen jeweils nach Zustellung meiner Scheidungsanträge an die jeweilige Ex erfolgten. Deshalb hat keine Ex von den Millionen etwas abbekommen (1384 BGB).
Ich glaube, wir reden an einander vorbei. Wie im Paragraphen 1384, den Hunter freundlicherweise geschrieben hat, steht,
Wird die Ehe geschieden, so tritt für die Berechnung des Zugewinns und für die Höhe der Ausgleichsforderung an die Stelle der Beendigung des Güterstandes der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags.
Nach meinem Verständnis, ist das der Punkt, an dem der Scheidungsantrag vom Partner A an Partner B durch das Gericht zugestellt wurde. Was in dem Lottofall übrigens nicht der Fall war. Nach der Zustellung erlischt also die Pflicht, das Vermögen, welches nach diesem Zeitpunkt angesammelt wurde, zu teilen.
Meine Frage war/ist, ob es A: so stimmt? B: ob die Person B trotzdem rechtliche Möglichkeiten hat, auf dieses Vermögen Anspruch zu erheben? Oder C: der Andpruch endet definitiv erst nach der Scheidung selbst und Person A sollte nicht Lotto spielen oder Unternehmen gründen, Auto kaufen etc. bis die Scheidung definitiv vollendet wurde.
ZitatNach der Zustellung erlischt also die Pflicht, das Vermögen, welches nach diesem Zeitpunkt angesammelt wurde, zu teilen. :
Jepp
Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags = Zustellung an den Ehegatten
-- Editiert von User am 3. August 2024 17:43
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