Hallo liebes Forum!
Meine Noch(-frau) möchte jetzt den Zugewinnausgleich....ist ja ihr Recht, auch wenn der Anwalt dann den Reibach macht.
Frage1:
Wäre es nicht besser sich aussergerichtlich zu einigen, oder ist es nun zu spät, nachdemm sich ihr RA eingeschaltet hat?
Weiter möchte sie nachehelichen Unterhalt. Zu den Verhältnissen:
Ich verdiene bereinigt ca. 2300€, zahle 162€ Riester und eine Unfallversicherung(54€).
Sie hat 2 qualifizierte Berufe, von 09/07 - 3/08 eine Fortbildung gemacht und zusätzlich seit ihrer Arbeitslosigkeit(2002) einen 400€ Job.
Sie ist 42J.,gesund und wir sind kinderlos.
Wie sind ihre Chancen den Unterhalt zu bekommen. Denn Zugewinn aufteilen, Anwaltskosten etc und dann noch Altersversorgung spielen, das sehe ich irgendwo nicht ein.
LG
Nomi
Zugewinnausgleich / Unterhalt
21. April 2008
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Frage vom 21. April 2008 | 20:43
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 2x hilfreich)
Zugewinnausgleich / Unterhalt
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