Hallo,
Partner A und B verdienen gleich viel.
Jedenfalls in den ersten Jahren der Ehe.
Beide führen getrennte Konten.
Alle gemeinsamen Kosten werden je zur Hälfte bezahlt.
Der Restbetrag welcher nicht zum Leben gebraucht wird, wird von jedem selbstständig ausgegeben und verwaltet.
Partner A investiert diesen Restbetrag in Schuhe, Handtaschen, Schmuck und Klamotten.
Partner B spart das Geld auf einem separaten Konto.
Jetzt kommt die Scheidung.
Partner A hat in den EheJahren vor der Geburt des Kindes nichts gespart und B hat in dieser Zeit 5.000€ gespart, weil er nicht in Schuhe und Klamotten investiert hat.
Muß B jetzt die Hälfte abgeben, obwohl beide gleich verdient haben?
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Zugewinnausgleich? Hälfte abgeben, obwohl beide gleich verdient haben?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo sky,
quote:
Muß B jetzt die Hälfte abgeben, obwohl beide gleich verdient haben?
Wenn die 5000€ Zugewinn von B sind, dann ist zu teilen.
Hatte B am Hochzeitstag 0€ ?
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Weder A noch B hatten am Hochzeitstag "Null".
Wieso?
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Hallo sky,
du solltest mal folgendem Link nachgehen, und
aufmerksam lesen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinngemeinschaft
Weitere Antworten dann gerne.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Ist der Zugewinnausgleich zwingend bei einer Scheidung oder können beide darauf verzichten?
Dürfte kompliziert werden:
A hat Haus, ca. 250.000€ und Aktien ca. 20.000€ Tageskurs (Kaufpreis war 40.000€, also 20.000€ Buchverlust) zu Beginn der Ehe => Zugewinn: evtl. aus Wertanstieg der Immobilie und Grundstück
B hat Aktien, ca. 60.000€ Tageskurs (Kaufpreis war 80.000€, also 20.000€ Buchverlust) zu Beginn der Ehe => Zugewinn: 30.000€ im Vgl. zum Tageskurs durch Wertsteigerung der Aktien, bzw. 10.000€ im Vergleich zum ursprünglichen Kaufpreis der Aktien, also 80TSD auf 90TSD.
Damals waren alle Aktien ziemlich im Keller. Zählt da jeweils der Kaufpreis oder jeweils der Tageskurs des Depots?
Ein Wertgewinn der Immobilie und des Grundstücks ist zwar anzunehmen, da Immobilien derzeit wegen der Eurokrise gestiegen sind, müsste aber erstmal nachgewiesen werden.
Am liebsten würde ich beiderseits drauf verzichten.
Zumal auch ein Kind im Spiel ist.
Gruß
sky
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Bei diesem Vermögen würde ich vor dem Notar eine "scheidungsvereinfachende Vereinbarung" treffen.
Das spart erhebliche Anwaltskosten.
Gibt es deshalb Sreit, sind mindestens 30 % weg.
Wertpapiere werden mit dem Ausgabepreis angerechnet.
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>Gibt es deshalb Sreit, sind mindestens 30 % weg.
...weg an wen? den anwalt?
>Wertpapiere werden mit dem Ausgabepreis angerechnet.
...dann hätte ja B wenig zu befürchten, von 80tsd auf 90 tsd ist ja nicht soviel.
Muß es denn überhaupt Scheidungsthema sein oder nur wenn einer von beiden das einfordert?
Oder ist der Zugewinnausgleich zwingend im Scheidungsverfahren?
Ich denke, dass beide keinen Streß bei der Scheidung wollen. Auch nicht wegen 2-3Tsd. Euro.
Gruß
sky
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Hallo,
ich dachte die Vermögensfragen wären in deinem anderen Thread weitestgehend geklärt gewesen. Zugewinn ist Endvermögen-Anfangsvermögen. Nur während der Ehe hinzu gewonnenes Vermögen (Z.B. die besagten €5000) fällt in den Zugewinn. Sollte es im Scheidungsverfahren Vermögensfragen zu regeln geben, so erhöht das für beide Parteien die Anwalts- und Gerichtskosten. Wenn ich mich recht erinnere gehörten Aktien und Immo zum Anfangsvermögen und somit gibt es nicht viel zu teilen, evtl. Wertsteigerung der Immo (inzwischen wohl nicht mehr im igentum der Ex, oder?)
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
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