Zugewinnausgleich bei geerbtem Haus

28. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Mauersberger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinnausgleich bei geerbtem Haus

Sehr geehrte Damen und Herren

Meine Frau und ich haben uns 1999 kennengelernt und 2007 geheiratet.
Zum Beginn unserer Beziehung/Ehe hatte ich ca. 30.000 Euro, meiner Frau gehörte als Erbengemeinschaft die Hälfte eines Hauses mit Grundstück.

Im Jahr 2014 verstarb mein Schwiegervater und meine Frau wurde Alleinerbin des Hauses mit Grundstück, welches wir seitdem bewohnen. Den Wert haben wir damals auf ca. 130.000 Euro geschätzt. Das Haus wurde seitdem nicht saniert.

Aktuell trennen wir uns. An Barvermögen ist nichts mehr da, Schulden und Hauskredit von ca. 30.000 Euro sind noch offen.

Meine Frau verkauft aktuell das Grundstück und das Haus für 170.000 Euro.

Meine Frage: steht mit bei einer Scheidung ein Zugewinnausgleich zu, obwohl das Haus/Grundstück ein Erbe ist?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

steht mit bei einer Scheidung ein Zugewinnausgleich zu, obwohl das Haus/Grundstück ein Erbe ist? Ja.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Das Haus hat eine Wertsteigerung von ca. 40 000€ (aber es sind noch ca. 30000 € Kredit offen).

Ich denke deine Noch-Frau hat keinen Zugewinn gemacht, sie muss m.E. nichts ausgleichen.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8013 Beiträge, 4497x hilfreich)

Bei Zugewinnausgleich wird der Zugewinn von jedem Ehegatten ermittelt (Endvermögen minus Anfangsvermögen), wobei das Erbe zum Anfangsvermögen der Ehefrau zählt. Die Differenz wird ausgeglichen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
und Hauskredit von ca. 30.000 Euro sind noch offen.


Woher stammt denn der Hauskredit, wenn an einem geerbten Haus nichts gemacht wurde.

Zitat:
Den Wert haben wir damals auf ca. 130.000 Euro geschätzt.


Dieser Wert gilt als Anfangsvermögen Deiner Frau. Der Wert wird jedoch noch inflationsbereinigt. Die Preissteigerung von 2014-2020 betrug 6,3%, so dass sich ein Anfangsvermögen von etwa 138.300€ ergibt.

Bei einem Verkaufserlös von 170.000€ würde sich somit ein Zugewinn von 31.700€ ergeben, also ein Zugewinnausgleich in Höhe von 15.850€.

Sollte das Hausdarlehen in Höhe von 30.000€ alleine auf Deine Frau laufen, schrumpft das wieder 1.700€ Zugewinn oder 850€ Zugewinnausgleich zusammen.

Sollten die Darlehen auf beide Namen laufen, so beträgt der Zugewinn Deiner Frau 16.700€, was zu einem Zugewinnausgleich von 8.350€ führt, jedoch hättest Du dann zusätzlich noch 15.000€ Schulden.

Insgesamt wird das also mehr oder weniger ein Nullsummenspiel.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mauersberger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
der Hauskredit stammt von dem Vater meiner Frau welcher verstorben ist. Mit dem Erbe hat sie auch seine Verbindlichkeiten übernommen, welche wir dann bei der Bank bedient haben - leider nicht komplett. Die Restschuld an die Bank wird aus dem Hausverkauf bedient. Die anderen Schulden ergeben sich z. B. aus Autofinanzierungen (Frau und Tochter) sowie Verbraucherkrediten (z. B. Amazon, Dispo u.a.).

Vielen Dank für die Antorten an alle Mitforisten!

0x Hilfreiche Antwort

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