Zugewinnausgleich - über Anwalt eine Auskunft zum Zugewinn beantragt. Wer trägt die Kosten?

31. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
reuter01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Zugewinnausgleich - über Anwalt eine Auskunft zum Zugewinn beantragt. Wer trägt die Kosten?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine kurze Frage.
Meine EX Frau hat über ihren Anwalt eine Auskunft zum Zugewinn bei meiner Anwältin beantragt. Meine Anwältin meint, dass es auf 0 hinaus läuft. Meine Frage: wer trägt die Kosten? Bei der Sparkasse sind 200€ an Gebühren fällig geworden und die Anwältin arbeitet ja auch nicht umsonst.
Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

tja, ich nehme ma an, dass deine Frau ihren Anwalt zu zahlen hat und du den deinen.

Inwiefern war die Sparkasse daran beteiligt?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
reuter01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

die sparkasse mußte eine saldenbestätigung durchführen.

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#3
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

quote:
die sparkasse mußte eine saldenbestätigung durchführen.


für 200 €?

Also keine Bank wollte von mir mehr als 10 €.

Deine Exfrau hat ein Recht auf eine genaue Aufschlüsselung der bestehenden Werte - so wie du umgekehrt auch von ihr.

Grüße Kleine Hexe

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#4
 Von 
reuter01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Eine Saldenbestätigung kostet bei der Sparkasse Mittelthüringen seit dem 1.1.2011 pro Tag 100€. lt. PLV Teil a gilt das zwar nur für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, aber da machen die hier keinen Unterschied. Habe mich gestern deshalb auch den den Bundesverband der Sparkassen und Giroverbandes gewandt.
Natürlich müssen beide ihre Werte angeben. Nur ihr wie auch mir ist bekannt das beide nichts haben bzw. der Zugewinn auf 0 hinaus läuft. Meine Frage war, wer bezahlt den Aufwand?

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