Zugewinnausgleich verhindern

13. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
go624307-90
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinnausgleich verhindern


Hallo liebe Forenmitglieder,

Es geht um folgenden fiktiven Fall:

- 2014 wurde eine Ehe geschlossen

- Die Ehefrau ist zusammen mit ihrem leiblichen Sohn in das Haus des Ehemannes eingezogen
(der Mann hat dieses Haus vorher in die Ehe gebracht und war alleiniger Eigentümer - aktueller Wert ca. 645.000 Euro, Wert beim Kauf 330.000 Euro)

- nach Eheschließung hatten Mann und Frau ein gemeinsames Konto auf Namen des Mannes, auf dieses Konto ist auch das Monatsgehalt der Frau gegangen

- die Frau verlässt das Haus 2021 nach einem heftigen Streit, die Ehe wird 2023 offiziell geschieden

- Der Zugewinn des Gesamtvermögens Ehemannes (inklusive Wertsteigerung des Haus) beträgt während der Ehe insgesamt ca. 440.000 Euro, der Frau bei ca. 20.000 Euro

- das aktuelle Gesamtvermögen des Ehemanns beläuft sich aktuell auf ca. 750.000 Euro und das der Frau auf ca. 15.000 Euro

- Die Frau klagt auf erster Instanz auf eine Zuggewinnauszahlung von 200.000 Euro, sie musste bereits Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen, wodurch ihr Ersparnisse geschrumpft sind

- Die Frau hat bereits angekündigt, dass sie sich notfalls auch im Laufe des Verfahrens (in 1. Instanz) auf einen Vergleich einlassen würde, und weniger als die Hälfte des Zugewinns (bspw. im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung) akzeptieren würde, wenn damit der Prozess nur endlich beendet werden würde

- Dem Ehemann wäre es wichtiger, wenn die Ehefrau komplett leer ausgeht und dafür auch bereit einen langen und kostenintensiven Rechtsstreit aufzunehmen

Nun zur Frage: Wenn vor dem Familiengericht in erster Instanz schließlich ein Urteil gefällt wird und der Ehemann die ca. 200.000 Euro an Zugewinnausgleich tatsächlich bezahlen muss, kann er doch einfach in Beschwerde gehen, sodass das ganze Verfahren in die zweite Instanz kommt. Aufgrund der hohen Gerichts- und Anwaltskosten für die Ehefrau, würde diese dann wahrscheinlich auf einen weiteren Prozess verzichten, um nicht finanziell ruiniert zu werden. Sie würde dann komplett verzichten müssen. Wie sinnvoll und umsetzbar wäre diese Taktik? Besten Dank im Voraus.


Gebt gerne Bescheid, falls ihr noch weitere Informationen benötigt!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Einfach nur widerlich :schock:

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116263 Beiträge, 39235x hilfreich)

Zitat (von go624307-90):
kann er doch einfach in Beschwerde gehen

Nö, kann er nicht.



Zitat (von go624307-90):
Aufgrund der hohen Gerichts- und Anwaltskosten für die Ehefrau, würde diese dann wahrscheinlich auf einen weiteren Prozess verzichten, um nicht finanziell ruiniert zu werden

Der Anwalt der Ehefrau würde diese vermutlich darüber aufklären, das es dafür entsprechende Hilfen gibt, die verhindern sollen, dass sich Ex-Ehefrauen von rücksichtlosen Ex-Ehemännern unterbuttern lassen müssen ...



Zitat (von go624307-90):
- Die Frau hat bereits angekündigt, dass sie sich notfalls auch im Laufe des Verfahrens (in 1. Instanz) auf einen Vergleich einlassen würde, und weniger als die Hälfte des Zugewinns (bspw. im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung) akzeptieren würde, wenn damit der Prozess nur endlich beendet werden würde

Der Frau wäre zu wünschen, das sie die nötige Stärke findet, das ganze durchzuziehen bis zur letzten Instanz ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go624307-90
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, kann er nicht.


Warum? Beschwerde und die Fortsetzung in die höhere Instanz ist bei Familiengericht doch grundsätzlich möglich..

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116263 Beiträge, 39235x hilfreich)

Zitat (von go624307-90):
Warum?

Wegen dem Anwaltszwang.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go624307-90
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wegen dem Anwaltszwang.


der Ehemann hat bereits einen Anwalt, der ihn auch in der ersten Instanz vertritt und dies auch gerne in der zweiten machen würde..

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(798 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von go624307-90):
Dem Ehemann wäre es wichtiger, wenn die Ehefrau komplett leer ausgeht und dafür auch bereit einen langen und kostenintensiven Rechtsstreit aufzunehmen


Du wirfst also lieber dem Rechtsanwalt Kohle in den Rachen, als deiner Ex-Frau, mit der du neun Jahre verheiratet warst das zu geben, was ihr von Gesetzes wegen zusteht?

Dazu fällt einem wirklich gar nix mehr ein.

Zitat (von go624307-90):
Wie sinnvoll und umsetzbar wäre diese Taktik?


Selbst, wenn ich es wüsste, würde ich zu so einem miesen Verhalten keine Tipps geben.

Deshalb nur so viel: Ich hoffe, dein Vorhaben geht gründlich in die Hose.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 38x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Du wirfst also lieber dem Rechtsanwalt Kohle in den Rachen, als deiner Ex-Frau, mit der du neun Jahre verheiratet warst das zu geben, was ihr von Gesetzes wegen zusteht?

Nur weil jemandem etwas "von Gesetzes wegen zusteht", muss man das nicht als gerecht empfinden.
Wenn man alleine ein Haus hat, welches seinen Wert durch bloßes Vorhandensein verdoppelt, dann muss man es nicht zwingend als "gerecht" empfinden, wenn die Frau davon die Hälfte abbekommt.

Hinzu kommt, dass ein Anwalt zwar teuer ist, aber immer noch günstiger, als einfach so 200.000 € zu zahlen.
In diesem Fall ist es zocken: Man spekuliert, dass die Frau nicht klagt. Tut sie es doch, wird man verlieren.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 57x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Tut sie es doch, wird man verlieren.
Dann sind die 200.000 fällig. Und zusätzlich die gesamten Verfahrenskosten durch vermutlich 2 Instanzen. Macht wieviel?

0x Hilfreiche Antwort

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