Hallo,
ich besitze eine Wohnung, die vom geschenkten Geld meiner Eltern gekauft worden ist. Soweit ich weiß, gehört sie meinem Anfangsvermögen und im Falle der Scheidung wird nur die Wertsteigerung der Wohnung im Zugewinn berücksichtigt. Meine Frage dazu - wie wird denn der Wert der Wohnung ermittelt? Muss die Wohnung dazu verkauft werden oder muss ein Gutachten gemacht werden?
Ich danke Euch.
Zugewinnausgleich/Scheidung
2. Juni 2011
Thema abonnieren
Frage vom 2. Juni 2011 | 16:14
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 2x hilfreich)
Zugewinnausgleich/Scheidung
#1
Antwort vom 2. Juni 2011 | 16:21
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo,
quote:
wie wird denn der Wert der Wohnung ermittelt?
Mit Gutachten. Verkaufen musst du deshalb nicht, denn dann würde der Verkaufswert zählen.
Ihr könnt euch aber auch einvernehmlich einigen.
quote:
Soweit ich weiß, gehört sie meinem Anfangsvermögen
Nicht die Wohnung, das Geld.
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
#2
Antwort vom 2. Juni 2011 | 16:49
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke für Deine Antwort.
Würde gerne was nachfragen.
Wo ist denn der entscheidende Unterschied, ob das Geld oder die Wohnung dem Anfangsvermögen zugerechnet wird? Das Geld wurde allerdings mit Auflage geschenkt - steht schwarz auf weiß, dass es zum Kauf der Wng ist...
Und was, wenn ich die Wohnung früher verkaufe? Vielleicht kaufen wir uns was anderes für diese Summe. Wird im Falle der Scheidung (ich hoffe es wird nie passieren!!!) dieser Betrag dann irgendwie abgezogen?... Wie kompliziert ist alles...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 2. Juni 2011 | 16:59
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
quote:
Wo ist denn der entscheidende Unterschied, ob das Geld oder die Wohnung dem Anfangsvermögen zugerechnet wird?
Zählen tut das, was zu Beginn des Güterstandes vorhanden war.
Ich hatte gedacht, die Wohnung wäre erst in Ehezeiten gekauft worden...
Diese Auflagen interessieren beim Zugewinn-Ausgleich nicht.
quote:
Vielleicht kaufen wir uns was anderes für diese Summe.
*Wir*?? Für dieselbe Summe solltest du aber dann wieder alleine im Grundbuch stehen.
Entscheidend sind Anfangs- und Endvermögen. Was ihr zwischenzeitlich macht, irrelevant.
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
#4
Antwort vom 2. Juni 2011 | 17:34
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 2x hilfreich)
Ich danke Dir nochmals!
Schönen Tag noch!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
307.439
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten