Zugewinnberechnung, Haus als Schenkung

18. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Martin H.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinnberechnung, Haus als Schenkung

Hallo,

wäre sehr nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet, da ich im Forum keinen vergleichbaren Fall gefunden habe.


Meine Frau hat während unserer Ehe ein Zweifamilienhaus im Wert von 250.000 Euro von ihr Mutter als Schenkung erhalten.
Meine Frau steht alleine im Grundbuch.

Im Rahmen der Schenkung mußte sie ihre Schwester die Hälfte, also 125.000 Euro ausbezahlen wofür wir gemeinsam über den Betrag einen Kredit aufgenommen haben.

Während der Ehe wurde das Haus für ca. 12.000 Euro renoviert und es wurde ein Teilungsplan gemacht und die zwei Wohnungen in zwei Eigentumswohnungen aufgeteilt.

Ich bin jetzt vom Haus ausgezogen, unsere Scheidung läuft gerade, und zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags wurden bereits ca. 9.000 Euro getilgt (verbleibende Restschuld: 116.000 Euro).


Außerdem behauptet Sie, das Haus hätte in der Zeit einen Wertverfall zu verbuchen.

Nun meine Fragen dazu:


1. Um den eventuellen Wertverfall zu ermitteln, muß das Haus doch geschätzt werden, oder?

2. Sollte sinnvollerweise von jeder Partei aus ein Gutachten erstellt werden?

3. Wer zahlt die Gutachen? Wer zahlt das Gutachten, wenn nur eins erstellt wird?

4. Ich bin mir nicht sicher ob das Haus zum Zeitpunkt der Schenkung von ihrer Mutter genau schätzen gelassen wurde oder der Wert nur grob über den Daumen festgelegt wurde.
Deshalb kann bei einer neuen Schätzung doch ein "verfälschter" Zugewinn rauskommen, oder ist der damals festgelegte Wert jetzt so oder so fakt?

5. Die Renovierung, die Aufteilung in zwei Eigentumswohnungen und die bereits getilgten Schulden werden doch wieder als "Wertsteigerung" dagegengerechnet, oder?

6. Wird der wohnwerte Vorteil den wir hatten, da wir ja direkt keine Miete bezahlt haben, dafür aber den Kredit getilgt haben beim Zugewinnausgleich auch irgendwie berücksichtigt?

7. Wenn der Zugewinnausgleich vom Anwalt genau berechnet wird, auf wen werden dann so grob über den Daumen welche Kosten zukommen?

8. Wie rechnet sich denn jetzt genau der Zugewinn aus?
Wer muß nun wem was erstatten?

:???:

Über eure Bemühungen bin ich euch im Voraus schon recht dankbar!!!


Gruß Martin

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Martin,

ich geb dir jetzt nur einen praktischen Rat:

Nehmt die 9000 Piepen, die ihr erwirtschaftet habt und teilt sie auf. Schau, dass du aus den Darlehens-Verträgen rauskommst.
Einigt euch ohne Rechtsanwälte und Gericht.

Denn... wenn ihr das übers Gericht laufen lasst, kommen so richtig Kosten auf euch zu. Kosten, die die paar Kröten um einiges übersteigen...

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Was dem Zahnarzt die Karies ist dem Anwalt das Scheidungshaus........

Gruss
leinad

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Jepp leinad,

du bist also mit mir einer Meinung, freut mich.:)

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Martin H.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Stellungnahmen!
Gibt es noch weitere Meinungen dazu?

0x Hilfreiche Antwort

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