Hallo,
bei mir steht eine Scheidung an und ich hätte nun eine Frage bzgl. dem Zugewinn einer Eigentumswohnung.
Ich habe nach unserer Hochzeit für 160.000 Euro eine Wohnung gekauft.
Ich war also zu dem Zeitpunkt des Kaufes schon verheiratet, habe aber die Wohnung notariell als Alleineigentum gekauft, die Wohnung gehört also mir allein.
Und ich habe vom Kaufpreis von 160.000 Euro damals 80.000 Euro sofort bezahlt, da ich das Geld bereits hatte (bevor wir verheiratet waren)
Für die anderen 80.000 habe ich einen Kredit aufgenommen, den ich immer noch alleine abbezahle, da meine Frau nicht berufstätig ist.
Die Wohnung ist nun 180.000 wert wenn ich sie verkaufen würde.
Nehmen wir also mal an, dass ich die Wohnung verkaufen würde - was würde mir vom Verkauf zustehen und was meiner Frau?
Ich hatte ja 80.000 Euro bar als Eigenkapital eingebracht, und dieses Geld hatte ich ja auch schon vor unserer Hochzeit.
Zum Zeitpunkt der Hochzeit hatte meine Frau keinerlei Vermögen.
Welche Rechnung gilt nun bzw. was gilt als Zugewinn ?
aktueller Wert 180.000
abzüglich meinem EK 80.000 (hatte ich bereits vor der Hochzeit)
----------------------------
Zugewinn? 100.000
davon die Hälfte, also :
50.000 für meine Frau ?
oder
Anschaffungspreis 160.000
aktueller Wert 180.000
---------------------------
Zugewinn? 20.000
davon die Hälfte, also :
10.000 für meine Frau ?
Danke
Zugewinnermittlung Wohnung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Aufgrund der Angaben - wenn also kein weiteres Vermögen vorhanden sein sollte - ergibt sich folgende Rechnung:
Anfangsvermögen Ehemann : 80.000
Endvermögen Ehemann : 180.000 (ETW) - 80.000 (Kredit) = 100.000
Zugewinn Ehemann : 100.000 (Endvermögen) - 80.000 (Anfangsvermögen) = 20.000
Anfangsvermögen Ehefrau :0
Endvermögen Ehefrau: 0
Zugewinn Ehefrau : 0
Differenz Zugewinn: 20:000 (Ehemann) - 0 (Ehefrau) = 20.000
Auszugleichen : 20.000 / 2 = 10.000 (Zahlung Ehemann an Ehefrau)
Danke für die Antwort.
Der Kredit über 80.000 läuft zwar noch, ist aber grössenteils bereits abgezahlt.
Spielt das keine Rolle ?
Also der Kredit, ob noch laufend oder falls schon abbezahlt, zählt in keinem Fall zu meinem Endvermögen und ist damit vom Zugewinn ausgenommen ?
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ZitatDer Kredit über 80.000 läuft zwar noch, ist aber grössenteils bereits abgezahlt. :
Wenn mich meine Augen nicht trügen, dann hast du das in deinem Eingangsposting nicht gesagt. Und Hellseher bin ich nun mal keiner!
Natürlich wird nur das verbleibende RESTDARLEHEN von deinem Endvermögen abgezogen. Wenn der Kredit also (fast) auf 0 geschrumpft ist, dann beträgt dein Endvermögen 180.000 - 0 = 180.000 Euro !
Damit beträgt dein Zugewinn 180.000 - 80.000 = 100.000 und somit wären 50.000 Euronen als Ausgleichsbetrag von dir an deine Ehefrau zu zahlen.
Hallo,
hinzu kommt noch die Indexierung des Anfangsvermögens, die sich bei langer Ehe besonders
auswirkt..
Wie lange war die Ehe?
lg
edy
Der Hinweis von @edy ist natürlich vollkommen richtig. Und um den Fragesteller zu motivieren: da nur der Ehemann ein Anfangsvermögen hat, wird der zu zahlende Ausgleich dadurch vermutlich verringert. Grob gesagt, je "älter" das Anfangsvermögen ist, desto besser für den Fragesteller.
Guckst du hier: http://www.anwalt.de/rechtstipps/zugewinnausgleich-indexierung-des-anfangsvermoegens_067137.html
-- Editiert von Marcus2009 am 18.10.2015 13:32
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