Zugewinnermittlung Wohnung

18. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Rapid
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinnermittlung Wohnung

Hallo,

bei mir steht eine Scheidung an und ich hätte nun eine Frage bzgl. dem Zugewinn einer Eigentumswohnung.

Ich habe nach unserer Hochzeit für 160.000 Euro eine Wohnung gekauft.
Ich war also zu dem Zeitpunkt des Kaufes schon verheiratet, habe aber die Wohnung notariell als Alleineigentum gekauft, die Wohnung gehört also mir allein.

Und ich habe vom Kaufpreis von 160.000 Euro damals 80.000 Euro sofort bezahlt, da ich das Geld bereits hatte (bevor wir verheiratet waren)

Für die anderen 80.000 habe ich einen Kredit aufgenommen, den ich immer noch alleine abbezahle, da meine Frau nicht berufstätig ist.

Die Wohnung ist nun 180.000 wert wenn ich sie verkaufen würde.

Nehmen wir also mal an, dass ich die Wohnung verkaufen würde - was würde mir vom Verkauf zustehen und was meiner Frau?

Ich hatte ja 80.000 Euro bar als Eigenkapital eingebracht, und dieses Geld hatte ich ja auch schon vor unserer Hochzeit.
Zum Zeitpunkt der Hochzeit hatte meine Frau keinerlei Vermögen.


Welche Rechnung gilt nun bzw. was gilt als Zugewinn ?


aktueller Wert 180.000
abzüglich meinem EK 80.000 (hatte ich bereits vor der Hochzeit)
----------------------------
Zugewinn? 100.000

davon die Hälfte, also :
50.000 für meine Frau ?


oder

Anschaffungspreis 160.000
aktueller Wert 180.000
---------------------------
Zugewinn? 20.000

davon die Hälfte, also :
10.000 für meine Frau ?


Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Aufgrund der Angaben - wenn also kein weiteres Vermögen vorhanden sein sollte - ergibt sich folgende Rechnung:

Anfangsvermögen Ehemann : 80.000
Endvermögen Ehemann : 180.000 (ETW) - 80.000 (Kredit) = 100.000
Zugewinn Ehemann : 100.000 (Endvermögen) - 80.000 (Anfangsvermögen) = 20.000

Anfangsvermögen Ehefrau :0
Endvermögen Ehefrau: 0
Zugewinn Ehefrau : 0

Differenz Zugewinn: 20:000 (Ehemann) - 0 (Ehefrau) = 20.000

Auszugleichen : 20.000 / 2 = 10.000 (Zahlung Ehemann an Ehefrau)

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rapid
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Der Kredit über 80.000 läuft zwar noch, ist aber grössenteils bereits abgezahlt.
Spielt das keine Rolle ?
Also der Kredit, ob noch laufend oder falls schon abbezahlt, zählt in keinem Fall zu meinem Endvermögen und ist damit vom Zugewinn ausgenommen ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Rapid):
Der Kredit über 80.000 läuft zwar noch, ist aber grössenteils bereits abgezahlt.


Wenn mich meine Augen nicht trügen, dann hast du das in deinem Eingangsposting nicht gesagt. Und Hellseher bin ich nun mal keiner!

Natürlich wird nur das verbleibende RESTDARLEHEN von deinem Endvermögen abgezogen. Wenn der Kredit also (fast) auf 0 geschrumpft ist, dann beträgt dein Endvermögen 180.000 - 0 = 180.000 Euro !

Damit beträgt dein Zugewinn 180.000 - 80.000 = 100.000 und somit wären 50.000 Euronen als Ausgleichsbetrag von dir an deine Ehefrau zu zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

hinzu kommt noch die Indexierung des Anfangsvermögens, die sich bei langer Ehe besonders

auswirkt..

Wie lange war die Ehe?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

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