Zugewinngemeinschaft Frage

22. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Mussichloswerden77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinngemeinschaft Frage

Hallo zusammen, vielleicht kann mir der ein oder andere helfen.

Bitte entschuldigt den langen Text, denn es gibt einiges zu schreiben.
Folgendes: Wie es sooft ist, gibt es natürlich kein Ehevertrag. Person B hat während der Ehe eine nicht unbeträchtliche Summer geerbt. Davon hat Person B 20K Person A an Schulden gezahlt. Person B kaufte ein Haus und stand auch allein im Grundbuch. Nun wurde das Haus gemeinsam zusammen ausgebaut, Person A hat sehr viel geholfen und auch knapp 6 K an Baumaterialien investiert und natürlich auch eigene Manpower. Person B fing an sich neu zu verschulden, weil sie auf ein dubioses Bauunternehmen reingefallen ist. Sagen wir mal einfach 90K Verlust durch Betrug/Unterschlagung. Stammt aus Erbmasse. Person B kaufte aus der Erbmasse ein neues Familienauto, welches dann wieder verkauft werden musste, weil es sonst nicht im erworbenen Haus weiterging. Nun bestellte Person B Unmengen Material in diversen Onlineshops, ohne diese zu bezahlen sagen wir mal 40 K ohne das Person A davon wusste. Person B ist nun gezwungen das Haus zu veräußern, weil sie zu viele Schulden angesammelt hat. Das Haus wurde jetzt mit einem Gewinn von sagen wir mal 100K verkauft. Wie ist das jetzt? ?Steht Person A davon die Hälfte zu im Falle einer Trennung? Wird diese Masse in den Ausgleich angerechnet? Person A hat ja schließlich auch eine Menge beigetragen.
Noch zu erwähnen ist. Person B hat sich während der Ehe mehrfach nicht monogam verhalten und ist gerade wieder auf diesem Trip sich außerehelich zu vergnügen und Person A ist am überlegen wie es weitergehen soll.
Ach und noch was: Person B erwägt jetzt von den genannten 100K diverse Neuanschaffungen für die gemeinsame Mietwohnung, wo Person B nicht im Mietvertrag ist, zu kaufen. Person A überlegt jedoch jetzt, ob es Sinn macht. Kann Person B diese Anschaffungen geltend machen?

Ich hoffe ihr seht durch.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Du siehst alles viel zu kompliziert. Und das Verschuldensprinzip bei einer Beendigung einer Ehe ist seit ca 45 Jahren abgeschafft.

Das Erbe wird dem Anfangsvermögen von B zugeordnet. Wenn A Vermögen hatte, geht das in sein Anfangsvermögen. So, der Tag der Rechtshängigkeit der Scheidung ist der Endpunkt der Ehe, da wird wird dann der Kassensturz gemacht, was dann da ist, wird aufgeteilt. Aus dem Erbe dann der Rest der Wertsteigerung, bei dem Expartner dann dasselbe, oder aber Gelder, die er noch innerhalb er Ehe angespart hat. Weder seine Arbeitsleistung, noch ihre unangemessenen Ausgaben spielen insoweit eine Rolle. Letztere vermindern nur eventuell die verteilbare Masse. Und nicht vergessen, der Mann hat doch in der Zeit des Zusammenlebens die Zahlung von Mietzins erspart.

Was jetzt neu angeschafft wird, an Möbeln, das ist eher eine Frage der Hausratsaufteilung. Hat mit Zugewinnaufteilung nichts zu tun.

wirdwerden

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#2
 Von 
Mussichloswerden77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das Erbe wird dem Anfangsvermögen von B zugeordnet.
Anfangsbestand war bei Person B auch Schulden. Während der Ehe erfolgte das Erbe. Anfangsbestand also Person A -20K Person B auch so in etwa. Dann erfolgte das Erbe von sagen wir mal 450K. Mietzinseinsparung gab es keine. Denn die Mietwohnung musste weiterhin gemietet bleiben, denn im Haus konnte man aufgrund des Umbaus noch nicht wohnen. Wir reden hier von einer Zeitspanne von 2019-bis dato. Das Haus befindet sich immernoch im Umbau und worde auch so veräußert und das sogar Gewinnbringend. genau sind es 125K. Person B hat keinerlei Bezug zum Geld, ist wirtschaftsabhängig. Wie sagte Person B einmal, es entstehen bei ihr Glücksgefühle, wenn der Postbote klingelt.
Person A erwägt sich jetzt wirklich zu trennen, da sie davon ausging, dass Person B sich ändert doch das tut sie augenscheinlich nicht. Und Person A kann nicht ständig die Augen verschließen. Ach und nochwas, Person A hat die 2 Jahre allein den Lebensunterhalt also alles was für die Mietwohnung anfiel inkl. Essen usw. von dem Kindesunterhalt (3 nicht eheliche Kinder), Kindergeld und Einkommen bestritten. Trotz Erbe, floss 2 Jahre nichts in die sagen wir es mal so Wohngemeinschaft.

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#3
 Von 
Mussichloswerden77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
der Tag der Rechtshängigkeit der Scheidung


Heißt das also, wenn Person B bis Tag der Scheidung die sagen wir mal knapp 300K wieder vershoppt, steht Person A ohne was da? ist ja schließlich Person B`s Geld. Sehe ich das richtig?

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Mussichloswerden77):
Person A erwägt sich jetzt wirklich zu trennen
Dann kann A die Trennung erklären und schriftlich festhalten. Die Zeit der Trennung /Trennungsjahr beginnt zu laufen.
Wer steht denn im Grundbuch, nachdem man begann, das Haus gemeinsam um-und hinzubasteln? Noch nur B?
Zitat (von Mussichloswerden77):
Und Person A kann nicht ständig die Augen verschließen.
Käse. Gehört hier nicht her. Auch monogam ist keine Pflicht, nur mehrere Ehen gibts hier nicht.

A hat Geld in den Lebensunterhalt der Familie gesteckt. Ist nicht verwerflich und nicht verboten.
B hat Geld in den Hausumbau gesteckt. Ist nicht verwerflich und nicht verboten.
Es sollte für alle 5 was werden. Mindestens A und B hatten sich das anders vorgestellt.

Nun kann es mit neuem Zeitabschnitt =Trennungsjahr weitergehen.

Zitat (von Mussichloswerden77):
Sehe ich das richtig?
NÖ. Da A nun die Trennung erwägt, wäre mE das erste: A trennt die Konten. Und die Accounts.

Ob B 300k€ vershopt, weiß jetzt niemand.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Mussichloswerden77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da A nun die Trennung erwägt, wäre mE das erste: A trennt die Konten. Und die Accounts.


Konten und der gleichen sind schon immer getrennt. Mit unter auch weil Person B so shoppingsüchtig ist.

Was zählt jetzt als Stichtag? In dem Augenblick wo Person A die Scheidung einreicht?



-- Editiert von Mellidasbiest77 am 22.03.2022 13:47

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Dann kann A schriftlich die Trennung erklären.

Zitat (von Mussichloswerden77):
Was zählt jetzt als Stichtag?
Für den Zugewinn gilt:
- Anfangsvermögen am Tag der Eheschliessung.
- Endvermögen am Tag der Anhängigkeit der Scheidung (Scheidungsantrag bei Gericht eingegangen und mit AZ versehen. Das wäre im Normalfall frühestens 1 Jahr nach Trennung.)

Es gibt eine Krankheit mit deutschem Namen: Kaufsucht.
Was du schilderst, ist aber mehr/anderes.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Mussichloswerden77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Scheidungsantrag bei Gericht eingegangen und mit AZ versehen. Das wäre im Normalfall frühestens 1 Jahr nach Trennung.


Heißt auf gut Deutsch, Person B kann gegebenenfalls ohne was rauslaufen, weil Person B in einem Jahr alles verprasst hat.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Es wären doch ohnehin nur die Zinsen auf das Erbe, nicht das Erbe selbst. Und eventuell noch der Gewinn aus der Veräußerung. Mehr nicht. Für den Zugewinn interessiert überhaupt nicht, wie innerhalb der Ehe die Aufgabenverteilung/Finanzierung des Lebens war. Das hat gar nichts miteinander zu tun.

Und wenn man sich trennen will, man muss es nicht schriftlich tun. Woher diese Vorstellung kommt, keine Ahnung. Man trennt sich, indem man es tut. Getrennt wirtschaftet, sich getrennt versorgt u.s.w. Und bei dem Kuddelmuddel vielleicht recht zeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt.

wirdwerden

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#9
 Von 
Mussichloswerden77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Mit den Aussagen kann Person A leben. Werd ich ausrichten.

-- Editiert von Mussichloswerden77 am 22.03.2022 16:04

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
man muss es nicht schriftlich tun.
Kuddelmuddel gibt es dann evtl. uU vlt., wenn es darum geht, den Scheidungsantrag einzureichen? Wer? Wann? Wer zahlt dafür?
Man trennt sich und gut is ---Aha. :wink:

Und streitet sich dann zum Wohle zweier Anwälte noch jahrelang um den letzten ***.

Nimm mal bitte an, dass die allerwenigsten Personen Experten im Familienrecht/Scheidungsrecht sind und eben nicht das BGB, 4.Buch mit schlappen 290 §§ unterm Kopfkissen liegen haben.

Also erst mal an Trennung und das nackte Ende denken.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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