Zugewinngemeinschaft - Lottogewinn

13. November 2001 Thema abonnieren
 Von 
dv-office
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinngemeinschaft - Lottogewinn

wenn während der Ehe (keine Vertrag, Zugewinngemeinschaft)
der eine Partner mit Kollegen einen Lottogewinn erhalten hat,
wird dies zum Gesamtvermögen hinzugerechnet, oder gehört
das Geld dem Gewinner alleine.
Wie sieht das bei einem Erbfall aus?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sling
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 25x hilfreich)

mitgehangen, mitgefangen..
Zugewinngemeinschaft gilt auch (oder erst recht) bei Lottogewinn und Erbschaft.

Aber, geteiltes Glück ist doppeltes Glück..

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#2
 Von 
Herdi
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Lottogewinn innerhalb der Ehe wird, wenn es keinen Ehevertrag gibt, als Zugewinn betrachtet und bei der Scheidung geteilt. Bei einer Erbschaft oder Schenkung sieht es hier schon anders aus. Dies wird zum Anfangsvermögen zugerechnet.

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