wenn während der Ehe (keine Vertrag, Zugewinngemeinschaft)
der eine Partner mit Kollegen einen Lottogewinn erhalten hat,
wird dies zum Gesamtvermögen hinzugerechnet, oder gehört
das Geld dem Gewinner alleine.
Wie sieht das bei einem Erbfall aus?
Zugewinngemeinschaft - Lottogewinn
13. November 2001
Thema abonnieren
Frage vom 13. November 2001 | 14:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinngemeinschaft - Lottogewinn
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. Dezember 2001 | 20:37
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 25x hilfreich)
mitgehangen, mitgefangen..
Zugewinngemeinschaft gilt auch (oder erst recht) bei Lottogewinn und Erbschaft.
Aber, geteiltes Glück ist doppeltes Glück..
#2
Antwort vom 6. Januar 2002 | 20:35
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 4x hilfreich)
Der Lottogewinn innerhalb der Ehe wird, wenn es keinen Ehevertrag gibt, als Zugewinn betrachtet und bei der Scheidung geteilt. Bei einer Erbschaft oder Schenkung sieht es hier schon anders aus. Dies wird zum Anfangsvermögen zugerechnet.
Und jetzt?
Schon
266.740
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
16 Antworten