wenn während der Ehe (keine Vertrag, Zugewinngemeinschaft)
der eine Partner mit Kollegen einen Lottogewinn erhalten hat,
wird dies zum Gesamtvermögen hinzugerechnet, oder gehört
das Geld dem Gewinner alleine.
Wie sieht das bei einem Erbfall aus?
Zugewinngemeinschaft - Lottogewinn
Frage vom 13.11.2001 | 14:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinngemeinschaft - Lottogewinn
Nicht genau ihre Frage?
Wir haben weitere Antworten zum Thema
Geld Partner Recht
#1
Antwort vom 12.12.2001 | 20:37
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 19x hilfreich)
mitgehangen, mitgefangen..
Zugewinngemeinschaft gilt auch (oder erst recht) bei Lottogewinn und Erbschaft.
Aber, geteiltes Glück ist doppeltes Glück..
#2
Antwort vom 6.1.2002 | 20:35
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 4x hilfreich)
Der Lottogewinn innerhalb der Ehe wird, wenn es keinen Ehevertrag gibt, als Zugewinn betrachtet und bei der Scheidung geteilt. Bei einer Erbschaft oder Schenkung sieht es hier schon anders aus. Dies wird zum Anfangsvermögen zugerechnet.
Und jetzt?
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