Hallo,
ich bin neu hier und hoffe jemand von euch kann mir meine Frage beantworten:
2002 hat mein Mann (damals 1.EHE)seine Firma Insolvenz angemeldet.Da ihm Gehälter nicht gezahlt wurden, hat es diese beim Insolvenzverfahren irgendwie angegeben (kenne mich damit nicht so aus).
2005 war Scheidung, Zugewinn, kein Unterhalt, da keine Kinder und beide gleich viel verdient haben.
Vor 2 Tagen kam der Anruf seiner EX, es sind Briefe vom Anwalt der Insolvenzverwaltung eingegangen und Geld. (Hat mein Mann wohl nie die Adresse oder Konto geändert, vergessen und heute dachte keiner mehr an Zahlungen nach fast 9 Jahren)
Sie meinte, die Hälfte überweist sie ihm, die andere ist Zugewinn, da es noch aus der Ehe stammt.
Sie Gehälter Zugewinn???? Hat da die Ehefrau nicht Anspruch auf Taschengeld nicht auf die Hälfte??
Jedenfalls rückt sie die Hälfte nicht raus und wir wissen nicht ob sie im Recht ist.
Danke Euch.
Lg
Kikra
-----------------
""
Zugewinngemeinschaft ?
25. Februar 2011
Thema abonnieren
Frage vom 25. Februar 2011 | 10:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinngemeinschaft ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. Februar 2011 | 14:03
Von
Status: Lehrling (1723 Beiträge, 1092x hilfreich)
Inwieweit nachträgliche Zahlungen dem Zugewinnausgleich unterliegen, darüber kann man sich vielleicht noch streiten. Aber da die Scheidung im Jahr 2005 ausgesprochen wurde, sind etwaige Ansprüche auf Zugewinnausgleich längst verjährt. Die Frist beträgt nämlich drei Jahre.
Der Ex steht also m.E. überhaupt nix zu. Dein Mann sollte seine Ex unter Fristsetzung zur Zahlung in voller Höhe auffordern.
-- Editiert am 25.02.2011 14:04
Und jetzt?
Schon
267.861
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
16 Antworten