Ehefrau: Anfangsvermögen -20.000 Euro und Endvermögen 15.000 Euro (Zugewinn 35.000 Euro)
keine Immobilien, Schenkungen etc. Schuldungstilgung und Erspartes von 15.000 Euro rein durch Gehalt
Ehemann: Anfangsvermögen 0 und Endvermögen 0 (Zugewinn 0)
Zugewinn der Ehefrau übersteigt Zugewinn des Ehemannes um 35.000 Euro.
Forderung von Ehemann an Ehefrau: Hälfte der 35.000 Euro also 17.500 Euro. Ehefrau muss sich aber nicht verschulden um die Forderung zu bezahlen, d.h mehr als 15.000 Euro muss sie nicht bezahlen.
Heißt es in diesem Fall tatsächlich, dass die Ehefrau Ihr gesamtes Erspartes von 15.000 Euro dem Ehemann auszahlen muss und damit ein Vermögen von 0 hat?
Dankeschön!
Zugewinngemeinschaft neues Recht - negatives Anfangsvermögen - Forderung gesamtes Geld
24. April 2019
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Frage vom 24. April 2019 | 13:11
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinngemeinschaft neues Recht - negatives Anfangsvermögen - Forderung gesamtes Geld
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#1
Antwort vom 24. April 2019 | 15:16
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
Beim Zugewinn wird nur geteilt was noch vorhanden ist.
Frau hat Zugewinn von 15000€ davon geht die Hälfte an den Mann.
edy
#2
Antwort vom 25. April 2019 | 16:01
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Heißt es in diesem Fall tatsächlich, dass die Ehefrau Ihr gesamtes Erspartes von 15.000 Euro dem Ehemann auszahlen muss und damit ein Vermögen von 0 hat?
Ja (§ 1378 Abs. 2 Satz 1 BGB )
ZitatBeim Zugewinn wird nur geteilt was noch vorhanden ist. :
Frau hat Zugewinn von 15000€ davon geht die Hälfte an den Mann.
Die Aussage ist falsch (§ 1372 BGB ). Die Frau hat einen Zugewinn in Höhe von 35.000€ (§ 1373 BGB , § 1374 Abs. 3 BGB ). Da der Mann einen Zugewinn von 0€ hat, werden die 35.000€ geteilt.
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#3
Antwort vom 25. April 2019 | 19:57
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
ZitatDie Aussage ist falsch ( :§ 1372 BGB ). Die Frau hat einen Zugewinn in Höhe von 35.000€ (§ 1373 BGB , § 1374 Abs. 3 BGB ). Da der Mann einen Zugewinn von 0€ hat, werden die 35.000€ geteilt.
das ist die Frage denn:
Ausgleichsanspruch: Der Anspruch auf den Zugewinnausgleich beschränkt sich nur auf das tatsächlich vorhandene Vermögen des Partners. Keiner muss sich also verschulden um dem anderen den Zugewinnausgleich bezahlen zu können.
edy
#4
Antwort vom 25. April 2019 | 20:59
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
ZitatAusgleichsanspruch: Der Anspruch auf den Zugewinnausgleich beschränkt sich nur auf das tatsächlich vorhandene Vermögen des Partners. Keiner muss sich also verschulden um dem anderen den Zugewinnausgleich bezahlen zu können. :
Richtig, deswegen muss die Frau auch nicht 17.500€ als Zugewinnausgleich zahlen, sondern "nur" 15.000€.
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