Zugewinngemeinschaft und "erkauftes" Erbe

27. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
FUNtasticjoy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinngemeinschaft und "erkauftes" Erbe

Guten Abend,

wir machen uns Gedanken, welche Rechtsfolgen bei uns im Falle einer Scheidung eintreten, mit den Regelungen, die wir bisher getroffen haben. Scheidung ist derzeit nicht angedacht, wir verstehen uns gut, wollen aber auch für diesen Fall vorsorgen und ggf. unsere Regelungen anpassen.

Lange Rede, kurzer Sinn, was wir gemacht haben:

Es besteht der Normalzustand der Zugewinngemeinschaft.

Ehemann und Ehefrau gehen mit 0 € Anfangsvermögen in die Ehe.

Während der Ehe erhält der Ehemann von seiner Mutter im Wege der gemischten Schenkung (teilweise mit von ihm an die Mutter vor der Ehe gegebenen Darlehen verrechnet) ein Grundstück, einen Acker und Wald.

Die Ehefrau erhält von ihren Eltern die obere Wohneinheit ihres Elternhauses. Das Elternhaus wurde in zwei Wohneinheiten geteilt, die Eheleute und die Eltern der Ehefrau wohnen dort.
Die untere Wohneinheit, in der die Eheleute leben, wird an die Ehefrau und den Ehemann zu je 1/2 von den Eltern der Ehefrau verkauft. Allerdings fließt tatsächlich kein Kaufpreis.

So, im Falle einer Scheidung ermitteln wir, da Zugewinngemeinschaft, Anfangs- und Endvermögen.
Im Anfangsvermögen befinden sich bei dem jeweiligen Ehegatten die Schenkungen, im Endvermögen befinden sich ebenfalls die Schenkungen ggf. mit Wertsteigerung.
Der "Kauf" der zweiten Wohneinheit wird, nach unserem Verständnis als in der Ehe erwirtschaftetes Vermögen angesehen und fließt voll in den Zugewinn und mehrt überall das Endvermögen zu je 1/2, erscheint aber nicht im Anfangsvermögen.

Dem Ehemann gehört somit 1/4 des Elternhauses der Ehefrau.
Im Falle einer Scheidung soll er für dieses Viertel ausbezahlt werden und das Haus alleine der Ehefrau gehören.

Findet Ihr diese Regelungen gerecht?
Kann man diese Auszahlung als Ausgleich für die getätigten Investitionen ansehen?
Kommt da noch irgendwas, was wir nicht bedacht haben?

Was wir im Endeffekt wollen:

Das jeweilige Erbe soll unangetastet bei dem jeweiligen Erben bleiben, die Eheleute sollen allerdings jeweils am Zugewinn, wie es die Zugewinngemeinschaft vorsieht beteiligt sein und
der Ehemann soll für seine Investitionen in das Elternhaus der Ehefrau (da Lebensmittelpunkt der Familie, der mit gemeinsamem Geld im Wert erhalten wird) bei einer Scheidung entschädigt werden.
Haben wir das durch unsere Regelungen erreicht?

Ich hoffe, es war einigermaßen verständlich.

Wir würden uns über Antworten freuen.


-- Editiert am 27.02.2010 22:29

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Fun,

das ist hier ein Laienforum. Deine Frage ist ziemlich komplex. Ich denke, ihr solltet euch an einen Notar wenden, dort das schildern, was ihr "im Endeffekt wollt" und den Notar das in die geltenden rechtlichen "Formeln" bringen lassen.

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"Viele Grüße mikkian"

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