Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts

17. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)
Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts

Moin!

Das passende Urteil steht noch nicht im Volltext zur Verfügung, aber eine Pressemitteilung ist auf der Seite des BGH zu finden.

<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008-7&nr=44542&linked=pm&Blank=1">Klick mich, bitte! </a>

Diskussion erwünscht.

Bis später?

Liebe Grüße

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20 Antworten
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#1
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Mit anderen Worten: Das Gesetz wurde zwar geändert, die Rechtsprechung bleibt, wie im Mittelalter.

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"Was Du nicht willst das Dir getan, das tu auch keinem anderen an!"

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#2
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Und was passiert, wenn eine alleinerziehende Mutter tatsächlich sich 'erdreistet' und Vollzeit arbeitet, ist dann das Einkommen, wie bisher auch, weiterhin überobligatorisch?

Was, wenn sie bisher schon Vollzeit gearbeitet und alles funktioniert hat, kann sie dann einfach wieder zu Hause bleiben?

Da wird Tür und Tor geöffnet.





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"Was Du nicht willst das Dir getan, das tu auch keinem anderen an!"

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#4
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Moin, moin!

Im Prinzip hat der XII. Zivilsenat nichts konkret entschieden und das ist es, was zu bedauern ist. Er hat lediglich Verfahrensfehler festgestellt und mit dieser *Ausrede* den Verweis an das OLG begründet.

In Zeit und Umfang der Unterhalstverpflichtung, gegenüber der KM wird sich aber vermutlich nicht viel am Urteil des OLG Düsseldorf ändern, denn auch eine *überobligationsmäßige Doppelbelastung* ist gerade hier nicht erkenbar, denn der LG der KM kann hier abfedern und die Belastung entscheidend mindern.

ich vermute, dass in Anlehnung an die Leitlinien verfahren wird und im Regelfall - ähm, dem der Regel nahekommende Einzelfall :grins: - so entschieden wird, dass die Aufnahme einer Tätigkeit in Teilzeit, nach dem 3.Lebensjahr erwartet werden kann und die Aufnahme der vollschichtigen Tätigkeit mit dem Abschluss der Grundschule zu erfolgen hat.

Fragt sich jetzt nur noch, ob die Grundschulzeit generell bis zur 6. Klasse ausgedehnt wird oder nicht!?
Ein Schelm, wer sich Übles hierbei denkt! :devil:

Alles in Allem ist das Urteil aber recht arm und eigentlich als Klatsche an die Gesetzgebung zu verstehen, da diese bewusst schlampig (politisch) formuliert hat und ausbaden dürfen nun die AGs und OLGs, mit ihren recht aufwendig zu prüfenden Einzelfallentscheidungen. Da wird voraussichtlich - dem Schuldprinzip gleich - wieder vermehrt schmutzige Wäsche gewaschen, weil jedes Detail von Bedeutung sein kann - für die eine, wie die andere Partei.

Armes Land, Dieses!:(

Liebe Grüße!

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#5
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

ja,das würde mich auch interessieren...
wenn Mama (nichtehelich,nur 3 Monate eheähnlich zusammengelebt)bisher 100% bis zum 6.Lebensjahr Vollzeit gearbeitet hat...
ob se jetzt ihre Arbeit runterschrauben kann...bzw.überobligatorische Kohle kassieren darf?

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#6
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Tja Jimmi34,

mal sehen, was noch für Spässken auf uns zukommen!?

Ich habe übrigens soeben mal eine E-Mail an die gute Frau Bundesministerin abeschickt und warte nun voll Ungeduld und Zuversicht auf eine angemessen formulierte Antwort, von ihrer Seite.

Wer es mir gleich tun möchte, kann sich <a href="http://www.bundestag.de/mdb/bio/z/zypribr0.html">hier! </a> mal einfinden und fleißig tippen.

Meine Anfrage:

-------------------------------------
An: Brigitte Zypries, SPD
Betreff: Unterhaltsrecht, Anspruch?

Guten Tag, sehr geehrte Frau Bundesministerin Zypries.

Ich wende mich an Sie, weil ich Sie als politisch verantwortlich, für meine folgende Frage betrachte.

Nach dem heutigen Urteil des BGH bin ich zwar nicht überrascht, aber doch erstaunt, wie innerhalb kürzester Zeit den zu Unterhalt Verpflichteten unverblümt in die Tasche gegriffen wird. Fortan darf also eine ganztägige Fremdbetreuung des Kindes nicht nur anteilig übernommen werden, sondern die damit verbundene Tätigkeit des betreuuenden Elternteils ist als überobligatorisch zu bewerten, wenn nicht anderweitig Entlastung zu erwarten ist. Toll!
Auch wenn der betreuende Elternteil nicht vollschichtig erwerbstätig ist, kann das Kind durchaus in Vollzeit fremdbetreut werden und auch in diesem Fall wäre der damit verbundenen Mehrbedarf durch den zu Unterhalt Verpflichteten mit zu tragen, da die vollzeitige Betreuung dem Kindeswohl zugesprochen wird.

Bitte erklären Sie mir unbedarften Laien in allgemein verständlicher Form, wie ich Ihren politischen Anspruch zur Förderung der Eigenverantwortung fortan verstehen kann, ich komme in meinem Umfeld nämlich langsam in Erklärungsnot.
Warum wurde ein Clean-Cut, wie im Versorgungsausgleich vorgesehen, nicht auch im Unterhaltsrecht, *für einen Regelfall* umgesetzt?

Die weitreichenden gesellschaftlichen Folgen kann ich mir ausmalen, aber wenn Sie wirklich mehr Inder als Kinder in Deutschland sehen möchten, kann ich Ihnen versichern, dass Ihr Plan aufgehen wird. Aus meiner bescheidenen Sicht - leider.

Mit herzlichem Dank, für Ihre Zeit, in Hoffnung auf plausible Antworten, zu allen Teilfragen und mit freundlichem Gruß verbleibe ich,

ARTiger (natürlich nicht!;)), ein Mann und auch Wähler
-----------------------------------

War jetzt keine ausformulierte Meisterleistung, aber ich denke, dass meine Anfrage doch einigermaßen verständlich war, oder?

Liebe Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html

ARTiger hallo,
habe im Augenblick noch einen dicken Hals :kotz:
hatte heute mehrfach das Vergnügen auf eine auf Unterhalt pochende Frau reagieren zu müssen.
Bin bedient.

Setze mal aus und melde mich später ernsthaft zum Thema.

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"<a href="http://www.smilies.cc" target="_blank"><img src="http://space01.smilies.cc/smilie_3393.gif" border="0"></a>Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt. "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Guten Morgen, Fragende2008!

Beschimpfen werde ich dich nicht, aber mal ein bischen auf deinem Fall herumhacken, okay? :devil:

Zunächst einmal habe ich ein Problem, mit der Äußerung, dass jemand wegen jemand anderen irgendwo hin zieht.
Das hat den negativen Touch der unfreiwillig herbeigeführten Entscheidung.
Bist du nicht dorthin gezogen, weil du es so wolltest?

Was sich daraus nach einer Trennung ergibt, ist die berechtigte Frage nach den Begründungen eines Rückzuges an den Heimatort.
Ich habe Verständnis für einen beabsichtigten Rückzug, aber nicht mit der vorgenannten Begründung.

Wenn es also soweit kommt und du wieder in NRW bist, wie soll dann der Umgang zwische KV und Kind gestaltet werden?
Ich bitte dich inständig diese Frage vorab konstruktiv anzugehen und nach Möglichkeit, im Interesse der Umgangsberechtigten zu klären.

Wenn das Kfz auf ihn angemeldet ist, kann er es, mit deiner Unterschrift auf dich ummelden. Dann wäre es deins und du musst es fortan unterhalten. Ob und wie lange du dir das erlauben kannst ist dann deine Sache.

Deine angestrebte Unabhängigkeit empfinde ich als ausgesprochen unterstützungswürdig.

Wo liegt das Problem mit dem katholischen Kiga? Kann man das Kind nicht auch ohne entsprechende Konfession dort unterbringen?
Ansonsten - auf dem platten Land - kann durch diesen Umstand die Betreuungszeit ausgedehnt werden und länger BU - Anspruch bestehen (müsste aber argumentativ zum Umzug, wg. Arbeit passen!).

Was den Bedarf des Kindes und den damit verbundenen Bedarf der Mutter betrifft, siehe meine Mail an die BMJ, Frau Zypries.
Wenn das Kind ganztägig in der Kita betreut wird und du in Vollzeit tätig bist, wird der höhere Betreuungsbedarf auf euch Beide und anteilig umgelegt.

Was die elterliche Sorge durch Betreuung betrifft, sehe ich es wieder etwas anders als du.
Nachts aufstehen wird mit zunehmendem Alter des Kindes deutlich weniger.
Krankheiten werden seltener, wenn das Kind erst eine Zeit im Kiga oder in der Kita verbracht hat.

Inwieweit die Mutter sich als Glucke gibt, hängt auch im besonderen Maße von ihr ab.

Bedrängt sie das Kind, doch bitte den Papi zu ignorieren ist dem so, aber selbst gewählt.
Bedrängt sie den KV doch bitte noch mehr und mehr mit dem Kind zu unternehmen, stellen die Papis oft auf *Durchzug* und machen her das Gegenteil - also auch verkehrt.
Richtig wäre eine Lösung, durch Gespräche auf Augenhöhe und ohne, dass Er das Gefühl hat, durch Sie fremdbestimmt zu sein.
Das Gleiche gilt auch anders herum.

Grundsätzlich gehe ich mit den Leitlinien der OLGs, im Durchschnitt konform.
Diese sehen eine stufenweise Ausweitung der beruflichen Tätigkeiten, der KM vor. Ich persönlich empfinde das als akzeptabel.
Ob das unbedingt bis zum Ende der Grundschulzeit oder darüber hinaus sein muss, zweifel ich aber, für den Normalfall an.

Ich hoffe ich habe euch ein paar Anregungen geben können und wünsche euch noch einen schönen Freitag.

Liebe Grüße!






-- Editiert von ARTiger am 18.07.2008 08:07:31

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#10
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Hallo, ARTiger,

gibst Du Laut, falls Du wider Erwarten tatsächlich eine Antwort kriegen solltest?

Gaaaaaaanz neugirig wart....


Gruß sumse

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"Was Du nicht willst das Dir getan, das tu auch keinem anderen an!"

-- Editiert von sumse66 am 18.07.2008 09:27:02

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#12
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Fragende,

ich will dich keinesfalls angreifen, pick mir aber zwei deiner Äußerungen heraus...

*Wegen ihrem Vater bin ich seinerzeit von NRW nach Bayern gezogen.*

Hier schließe ich mich ARTiger an. Ein Umzug ist immer eigene Verantwortung, die man keinem anderen *anlasten* kann. Du hast zwischenzeitlich zwar zugegeben, dass du *auch* deinetwegen nach Bayern gezogen - deine Wortwahl läßt aber insgesamt tief blicken... ein gewisser Frust scheint da zu sein.

*Aber letztlich versorgen die Mütter die Kinder;*

Viele Mütter tun das, damit sie sich selbst der Welt als arme Alleinerziehende präsentieren können. Viele halten den Vater aus dem Alltag heraus, aus ihrem persönlichen Frust heraus, um dem ungeliebten Ex, den sie anders nicht mehr erreichen können, als über die Liebe zu den Kindern, ordentlich eine reinzuwürgen.

Ich habe das jahrelang live miterlebt. Wie schön man da die Tatsachen verdrehen und auf Mitleid machen kann. Und die Kinder lieber allein zu Hause lässt oder über 300 km zu den Großeltern bringt, als den Vater einzubeziehen.

Grüße

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#13
 Von 
MistressJääck
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ARTiger,

eine Bekannte hat die Zypries auch angeschrieben wg. EU. Sie bekam eine soooo platte Antwort von einer der Sekretariatsangesellten, dass meiner Bekannten fast die Halsschlagader geplatzt wäre.

Ich wünsche dir mehr Glück mit deinem Schreiben!

LG

Missi

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""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Fragende,

ich denke mal, dein letzter Beitrag ist an mich gerichtet...

Ich habe gelesen,das kannst du schon daran sehen, dass ich zwei deiner Äußerungen zitiert habe. Und ich habe auch gesagt, dass ich dich nicht angreifen will. Jede/r muss wissen, was sie/er tut...

Ich kriege trotzdem einen Hals, wenn Frauen vom Kv weg ziehen und dann jammern, dass sie die Kids versorgen müssen und auf alleinerziehend machen.

Ich weiß, dass es Väter gibt, denen das egal ist. Ich weiß aber auch, dass es Väter gibt, die sich sehr wohl auch über feste Umgangszeiten hinaus um ihr Kinder kümmern und an deren Leben teilhaben möchten, denen es aber durch die *alleinerziehenden* Mütter unmöglich gemacht wird. Diese Exemplare schaffen das auch, wenn nur 5 km zu überwinden sind...

Mit der Einzelfallbetrachtung hast du natürlich recht und deshalb sollten wir es gut sein lassen...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

Hallo Fragende,
warum schreibst nicht kurz eine Begrüßung oder ein schlappes ** mikkian**?
Ist ja furchtbar, dass man hier ständig hin und her schieben muss, bis man erkennt, wer auf wen hier reagiert.

Wäre auch eine Art *Höflichkeitsform* auf die ich wert lege. Und so viel Respekt sollte doch wohl drin sitzen.
Andere interessiert das nicht, weiß ich, mich schon.
Ich antworte gar nicht mehr, wenn ich nicht erkenne, dass ich gemeint bin und das kann nur erkannt werden, wenn da irgendwo mein Name zu finden ist.


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#18
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mikkian

würde @fragende nicht wegziehen, würde sie (zunächst) dem kv und ex voll *auf der tasche liegen* und wer weiß, wie lange...
was ist nun besser? eine distanz zwischen einem elternteil und kind oder eine km, die keinen job findet und *ausgehalten* werden muß?

im übrigen stimme ich @annys letztem beitrag voll zu. is ja doof, sich jeweils nochmal durch die beiträge zu wühlen, um zu verstehen, wer gemeint ist

@anny
*wink*

sunbee

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#19
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Sunbee,

ich habe nicht kritisiert, dass Fragende wegziehen will!

Ich habe kritisiert, dass sie einen Teil der Verantwortung für ihren Umzug nach Bayern auf ihren Partner geschoben und sie generell behauptet hat, Mütter würden die Kinder letzlich versorgen.

Wenn jemand bewusst mit den Kids vom Kv wegzieht, bleibt nun einmal die Kinderbetreuung an demjenigen hängen. Darüber zu jammern, finde ich nicht in Ordnung.

Die mit dem Kv offenbar einvernehmlich getroffene Entscheidung wieder zurück in ihre Heimat zu gehen, scheint in diesem Fall absolut in Ordnung. Auch aus den Gesichtspunkten, die du genannt hast.

@ Fragende: Auch ich würde es nett finden, direkt angesprochen zu werden. Meinen dezenten Hinweis *ich denke mal, dein letzter Beitrag ist an mich gerichtet...* hast du leider nicht verstanden.

@ Anny: Siehst mal, nicht nur du legst Wert auch eine gewisse Höflichkeit :) . Danke, dass du mit deutlicheren Worten eingesprungen bist...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

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