Zuschüsse

14. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Salatum
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuschüsse

Ich habe eine Wohnung 4 Zimmer meine Freundin mit ihren 2 Kindern zieht jetzt zu mir ,sie bezieht Sozialhilfe und bekommt Mietzuschuss in Ihrer alten Wohnung.Meine Frage:Welche Leistungen kann man noch erwarten wenn sie zu mir zieht??

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
ihr werdet künftig gemeinsam veranlagt.... d.h. euch stehen 4 Zimmer und ca. 90 qm zu. ( Je nach Bundesland )
Ihr Mehrbedarf für Alleinerziehende ( ca. 118 EU ) entfällt.
Verfügst du über genügend Einkommen, um deine Freundin mit zu unterhalten, ist sie auch nicht mehr berechtigt, SH zu bekommen.
Anna

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#2
 Von 
Salatum
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich verdiene genug Geld um meine Freundin zu unterhalten aber wie siehts mit dem Mietzuschuss aus ? Würden wir den denn bekommen? Und die Sozialleistungen für die Kinder wie siehts damit aus?

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#3
 Von 
julchen29
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Bei uns war eine änhliche Situation;ich habe 4 Kinder aus vorheriger Ehe.
Mein jetziger Mann ist nicht unterhaltspflichtig für die Kinder;sie bekommen weiterhin Sozialhilfe.Ihr müßt nur die Mitarbeiter beim Sozialamt darauf hinweisen,daß ihr eine getrennte Berechnung wollt.
Gruß und viel Glück
julchen

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@Salatum,
dir kann doch niemand antworten, wenn man die Einkommensverhältnisse und die Wohnsituation nicht kennt. Ich könnte natürlich mal wieder meine Kristallkugel putzen..........

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