Zustimmung Unterbringung Kind

25. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go526547-73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zustimmung Unterbringung Kind

Guten Tag,

ich möchte mich gerne darüber informieren, ob es rechtens ist, dass die Kindesmutter, ohne meine Zustimmung, unseren gemeinsamen Sohn (geteiltes Sorgerecht) während des Urlaubes ohne Kind in eine Kindertagespflege gibt?

Im August ist die KM ohne das Kind mitzunehmen in den Internationalen Auslands-Urlaub geflogen und hat unseren Sohn für 2 1/2 Wochen in eine fremde Kindertagespflege (Tagesmutter) gegeben ohne mich darüber zu informieren, was ich nicht an erster Stelle für mich nachteilig sehe, als vielmehr die Umstände für Finn, die damit einhergehen.
Fur mich persönlich ist dieses Handeln nicht nachvollziehbar!

-Wie sollte man sich jetzt verhalten?

-Was kann ich tun, damit soetwas nicht noch einmal für unseren Sohn vorkommt?

MfG

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Es istimmer schlecht, wenn die Eltern sich nicht verständigen können. Ob der Aufenthalt bei der Tagesmutter für das Kind nachteilig ist, hängt von einigen Faktoren ab (wie alt ist das Kind? Kennt es die T-Mutter schon länger? Ist es gerne dort?....). Du schreibst jetzt "fremde" Tagesmutter, also wurde das Kind bei einer völlig fremden Frau für 2,5 Wochen abgegeben? Das ist allerdings hart. Doch grundsätzlich ist es Sache der Mutter, in welcher Obhut sie das Kind lässt, wenn es ihr "Umgangszeit" betrifft.

-- Editiert von HeHe am 25.09.2019 08:32

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#2
 Von 
go526547-73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war eine völlig fremde T-Mutter in einer dazu für Finn noch ebenso fremden Stadt.
Ich finde es wahnsinnig....

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Ja - aber so lange es keine konkreten(!) Anhaltpunkte dafür gibt, dass der Aufenthalt bei der Tagesmutter schädlich ist, wird man eine Zustimmungspflicht des Kindsvaters nur schwer begründen können. Bloße Befürchtungen (fremde Person, fremde Stadt) reichen nicht aus.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Warum ist nach eurer Auffasung die Anmeldung bei einer Tagesmutter eine Entscheidung des täglichen Lebens? Die Rechtsprechung sieht das übereinstimmend anders.

Oder ist das Argument hier, dass es sich "nur" um 2,5 Wochen handelt?

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

hättest du euren Sohn in dieser Zeit genommen? Wurdest du vorab schonmal gefargt ob du ihn in dieser Zeit hättest betreuen können?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Warum ist nach eurer Auffasung die Anmeldung bei einer Tagesmutter eine Entscheidung des täglichen Lebens? Die Rechtsprechung sieht das übereinstimmend anders.

Hätte man das Kind beim Kinderferienprogramm, Stadtranderholung oder sonst einer Ferienmaßnahme angemeldet, wäre auch keine Zustimmung des KV erforderlich.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Da würde ich zustimmen. Das reicht mir als Argumentation. Danke für die Rückmeldung!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DetersRobin
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von go526547-73):
Guten Tag,

ich möchte mich gerne darüber informieren, ob es rechtens ist, dass die Kindesmutter, ohne meine Zustimmung, unseren gemeinsamen Sohn (geteiltes Sorgerecht) während des Urlaubes ohne Kind in eine Kindertagespflege gibt?

Im August ist die KM ohne das Kind mitzunehmen in den Internationalen Auslands-Urlaub geflogen und hat unseren Sohn für 2 1/2 Wochen in eine fremde Kindertagespflege (Tagesmutter) gegeben ohne mich darüber zu informieren, was ich nicht an erster Stelle für mich nachteilig sehe, als vielmehr die Umstände für Finn, die damit einhergehen.
Fur mich persönlich ist dieses Handeln nicht nachvollziehbar!

-Wie sollte man sich jetzt verhalten?

-Was kann ich tun, damit soetwas nicht noch einmal für unseren Sohn vorkommt?

MfG


Hi @go526547-73,

ich kann dich sehr gut verstehen, nicht grad die feine englische Art von ihr, wenn beide zu gewissen Grad ein Sorgerechtsanspruch haben. Rein rechtlich ist dies aber kaum argumentierbar, glaube ich ist ja auch der Tenor hier im Forum. Das einzige was mir hierzu einfällt ist - Stichwort Wechselmodell - dass beide auch eine Pflicht dahingehend haben, sich um das Kind zu sorgen/kümmern. Wenn dem nicht so ist, weil die Mutter lieber Urlaub ohne Kind verbringt, kann das durchaus angezweifelt werden. Oder bin ich da so weit weg von der Rechtsgrundlage? LG Robin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Wenn Sie das Kind stattdessen genommen hätten, kann ich Ihren Ärger verstehen. Grundsätzlich hat aber derjenige, bei dem das Kind gerade ist, daß Recht zur Entscheidung, was er macht, wie er's macht und so weiter.

Ich entnehme dem

Zitat (von go526547-73):
hat unseren Sohn für 2 1/2 Wochen in eine fremde Kindertagespflege (Tagesmutter) gegeben ohne mich darüber zu informieren, was ich nicht an erster Stelle für mich nachteilig sehe[/quote] dass Sie den Kleinen eben nicht für die 2.5 Wochen genommen hätten (reine Spekulation von mir)

Eher geht es um
Zitat (von go526547-73):
als vielmehr die Umstände für Finn, die damit einhergehen.
Und da muß man sagen: Ja, die Mutter hat das Recht, so zu handeln wie sie es tat und ja, auch eine Mutter hat das Recht, alleine in Urlaub zu fliegen, wenn sie dafür gesorgt hat, daß es dem Kind gut geht.

Und wer weiß, ob Mutter und Kind die Tagesmutter nicht schon kennen? Sind Sie über jegliche Bekanntschaften informiert?

Viele Grüße!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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