Zustimmung zur Konfirmation

23. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Meyerbier
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Zustimmung zur Konfirmation

Guten Tag,

mein Kind lebt in einem Wechselmodell mit gemeinsamen Sorgerecht. Laut Mutter des Kindes hat das Kind den Wunsch geäußert am Konfirmandenunterricht teilzunehmen und evtl. konfirmiert zu werden. Leider kann ich im Gespräch mit dem Kind diesen Wunsch in der geschilderten Form nicht wiederfinden.

Kann ich meine Zustimmung verweigern? Ich möchte im Moment nur die rechtliche Situation kennen.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38293 Beiträge, 13971x hilfreich)

Wie alt ist das Kind?

wirdwerden

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#2
 Von 
Meyerbier
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Bei der Anmeldung wird ist es 12 Jahre alt. Ist das wichtig?

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6252 Beiträge, 1496x hilfreich)

Zitat (von Meyerbier):
Bei der Anmeldung wird ist es 12 Jahre alt. Ist das wichtig?

Ja. Ist es.
Ab einem Alter von 10 Jahren ist das Kind zu hören, wenn es in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden soll.
Ab einem Alter von 12 Jahren darf das Kind nicht mehr gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis erzogen werden als bisher.
Ab einem Alter von 14 Jahren ist das Kind religionsmündig und entscheidet allein, ob es Mitglied in einer Religionsgemeinschaft sein will, bleiben will oder werden will, und in welcher, und es entscheidet allein, ob es am Religionsunterricht teilnehmen oder sich konfirmieren lassen will, etc.pp.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6252 Beiträge, 1496x hilfreich)

Zitat (von Meyerbier):
Ich möchte im Moment nur die rechtliche Situation kennen.

Nachtrag: die ist im Gesetz über die religiöse Kindererziehung geregelt.

https://www.gesetze-im-internet.de/kerzg/BJNR009390921.html

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
Meyerbier
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Liege ich richtig wenn ich zum Schluss gekommen bin:

So lange das Kind noch nicht 14 Jahre alt ist obliegt den Eltern letztlich die Entscheidung ob das Kind am Konfirmanden Unterricht teilnehmen darf. Ab 14 Jahren darf es das selbst entscheiden, die Eltern haben ab dann kein Mitspracherecht.

Es ist die Zustimmung beider Eltern erforderlich. Versagt ein Elternteil die Zustimmung darf das Kind nicht zum Konfirmanden Unterricht gehen.

Richtig?

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3767x hilfreich)

Genau: Dann landet das Ganze u. u. zur Vermittlung vor dem Familiengericht und die Tochter wird dazu gehört.

Ist das eine Option? Ich denke nicht.

Zitat:
Laut Mutter des Kindes hat das Kind den Wunsch geäußert am Konfirmandenunterricht teilzunehmen und evtl. konfirmiert zu werden. Leider kann ich im Gespräch mit dem Kind diesen Wunsch in der geschilderten Form nicht wiederfinden.


Was bedeutet "in der geschilderten Form nicht wiederfinden" in der Praxis? Will das Kind am Unterricht teilnehmen oder nicht? War die Fragestellung vielleicht suggestiv?

Wenn es will, soll es doch den Unterricht besuchen und sich anschließend für eine Konfirmation entscheiden oder auch nicht. Kinder in dem Alter wollen vor allem eins: Nicht anders sein, alle die anderen und dazugehören. Da kann sogar die Religion zweitrangig sein, es geht nur um die Gemeinsamkeit. Unterstützt die Tochter dabei, zwischen den Möglichkeiten frei wählen zu können.

-- Editiert von User am 24. Januar 2023 07:59

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Meyerbier
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Genau: Dann landet das Ganze u. u. zur Vermittlung vor dem Familiengericht und die Tochter wird dazu gehört.


Dann wäre das so. Der Weg zum Gericht ist eine Hürde die erstmal überwunden werden möchte.

Das Kind äußert sich mir gegenüber nicht eindeutig ob es das wirklich will, bisher habe ich nur die Aussage seiner Mutter und die zählt nicht da ich nicht sicher sein kann ob es Wunsch des Kindes oder der Mutter ist.

Grundsätzlich ist es für mich eine schwere Entscheidung mein Kind einer Relegionsgemeinschaft und der daraus folgenden Indoktrination zu überlassen. Ob es da zu einer freien Meinungsbildung kommt ist fraglich.

...und weil es andere machen ist definitiv kein Grund.

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#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Meyerbier):
Das Kind äußert sich mir gegenüber nicht eindeutig ob es das wirklich will,
Dann fragt man wohl erst nochmal das Kind ...

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7062 Beiträge, 1475x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Dann fragt man wohl erst nochmal das Kind ...


Sehe ich auch so. Nicht eindeutig kann vieles bedeuten und es kommt natürlich auch darauf an WIE man fragt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3767x hilfreich)

Zitat (von Meyerbier):
Grundsätzlich ist es für mich eine schwere Entscheidung mein Kind einer Relegionsgemeinschaft und der daraus folgenden Indoktrination zu überlassen.


Da würde ich mir keine Kopf machen und bin der Meinung, der vorrangige Grund für die Teilnahme an Kommunion oder Konfirmation in dem Alter ist nicht der Glaube, sondern die schönen Kleider und die Geschenke :wink:


Zitat (von Meyerbier):
..und weil es andere machen ist definitiv kein Grund.


Das hat keiner hier geschrieben. "Alle" ist in Bezug auf Kirche mittlerweile nicht mehr der treffende Begriff: Knapp 42 % der Deutschen sind konfessionslos. 49 % sind Mitglieder der kath. od. ev. Kirche. Dabei dürfte sich ein hoher Prozentsatz auf das Zahlen der Beiträge und den diffusen Gedanken "Man weiß ja nie, wofür es gut ist" berufen.

Wenn das Kind in seiner Glaubensweise Freiheit lernen soll, dann nicht dadurch, dass die Eltern sich vor Gericht darüber streiten, was es zu glauben bzw. nicht zu glauben hat.

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#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6252 Beiträge, 1496x hilfreich)

Zitat (von Meyerbier):
Liege ich richtig wenn ich zum Schluss gekommen bin:

So lange das Kind noch nicht 14 Jahre alt ist obliegt den Eltern letztlich die Entscheidung ob das Kind am Konfirmanden Unterricht teilnehmen darf.

Jein.
Wenn das Kind bisher nicht protestantisch-christlich erzogen wurde, dürfte es nicht gegen seinen Willen zur Teilnahme am Konfirmanden-Unterricht gezwungen werden.

Wenn das Kind allerdings den Wunsch geäußert hat, am Konfirmanden-Unterricht teiltzunehmen, und die Mutter bereit ist, diesem Wunsch des Kindes zu folgen, der Vater aber nicht, dann entscheidet, falls Mutter und Vater sich nicht einigen können, das Familiengericht.

Und das wird zuallererst nach den Wünschen des 12jährigen Kindes gehen. Wenn das Kind nun mal gerne am Konfirmanden-Unterricht teilnehmen möchte: wieso will man es partout daran hindern? Das Familiengericht wird das nicht mitmachen, und die Eltern wären anschließend böse zerstritten. Was wiederum nicht gut für das Kind ist.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6252 Beiträge, 1496x hilfreich)

Zitat (von Meyerbier):
Dann wäre das so. Der Weg zum Gericht ist eine Hürde die erstmal überwunden werden möchte.

Das geht ganz schnell.

Zitat:
Das Kind äußert sich mir gegenüber nicht eindeutig ob es das wirklich will, bisher habe ich nur die Aussage seiner Mutter und die zählt nicht da ich nicht sicher sein kann ob es Wunsch des Kindes oder der Mutter ist.

Wenn das Kind sich nicht eindeutig äußert, sollte man vielleicht als erstes mal klären, wieso das Kind sich nicht eindeutig äußert. Eine Mediation durch das Jugendamt wäre vielleicht eine brauchbare Lösung. Man könnte einen neutralen Vermittler mit dem Kind sprechen lassen, um herauszuholen, was denn nun wirklich der Wunsch des Kindes ist.

Davon aber ganz abgesehen: es ist ja absolut vorstellbar, daß das Kind dann sagt "Hm... ich weiß auch nicht so genau. Mama beschreibt mir das als ganz toll, und Papa ist ganz doll dagegen."

Da hätte ich dann einen Lösungsvorschlag: einfach mal ausprobieren.

Man kann einem 12jährigen ja durchaus vermitteln: Du kannst Dir das anschauen, es verpflichtet Dich zu nichts. Wenn es Dir nicht gefällt, gehst Du eben nicht mehr hin.

Man kann mit einem 12jährigen auch Seitens der Eltern über Religion und Glauben sprechen. Das ist in dem Alter sowieso langsam mal angebracht. Und da können beide Elternteile doch ihrem Kind erklären, wieso sie ihre jeweiligen Ansichten dazu haben.

Dem Kind kann man immer auch erklären: da ist nichts für die Ewigkeit gemeißelt. Du kannst Deinen Glauben zweimal am Tag ändern, wenn Du das möchtest. Und Du musst Dich auch gar nicht festlegen. Reinschnuppern ist immer eine gute Idee, und erst mit der Konfirmation ist ein Bekenntnis verbunden. Das sollte man dann, das gebietet der Respekt, ernst nehmen.

Also nicht nur konfirmieren lassen, weil man dann so viele Geschenke bekommt. Das ist letztlich Korruption.

Zitat:
Grundsätzlich ist es für mich eine schwere Entscheidung mein Kind einer Relegionsgemeinschaft und der daraus folgenden Indoktrination zu überlassen. Ob es da zu einer freien Meinungsbildung kommt ist fraglich.

Auf Ihre Weise kommt es aber auch nicht dazu...

Und "Indoktrination"? Wie haben Sie denn Ihr Kind bisher erzogen? Nicht zum selbständigen, kritischen Denken?

"Ich verbiete Dir, Dich mit dieser Religion auseinanderzusetzen!" ist jedenfalls die schlechteste aller "Lösungen". Und führt, rein taktisch betrachtet, auch nur dazu, daß die Religion dann umso interessanter wird.

12jährige können lesen. Kaufen Sie ein, zwei Bücher über Mißbrauchsskandale in den christlichen Kirchen, und schenken Sie diese Ihrem Kind.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6252 Beiträge, 1496x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Wenn das Kind in seiner Glaubensweise Freiheit lernen soll, dann nicht dadurch, dass die Eltern sich vor Gericht darüber streiten, was es zu glauben bzw. nicht zu glauben hat.


Ich habe das mal gefettet... ;-)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31841 Beiträge, 5613x hilfreich)

Zitat (von Meyerbier):
Grundsätzlich ist es für mich eine schwere Entscheidung mein Kind einer Relegionsgemeinschaft und der daraus folgenden Indoktrination zu überlassen. Ob es da zu einer freien Meinungsbildung kommt ist fraglich.
Ehrlich? Es geht um Vorbereitung einer späteren kirchlichen Zeremonie, die das Kind annehmen oder ablehnen kann. Indoktrination schon zu sehen, wenn es bisher nur nebulöse Andeutungen der KM gibt, ist vermutlich ziemlich übertrieben.
In den letzten 30 Jahren sind zwischen ca 120.000 und 360.000 Personen jährlich aus der ev. Kirche ausgetreten. Eigentlich also immer und je nach Jahr auch leicht erklärbar. Getauft und konfirmiert wurden unabhängig davon auch jede Menge. Und weiterhin Kirchenmitglieder gibts auch millionenfach.

Ob mit oder ohne Konfirmation und aus welchem Grund auch immer--- möglich ist das recht einfach und ganz ohne Indoktrination. Getauft wurde dein Kind wann aufgrund welcher (indoktrinären) *Erziehungsmaßnahme*?

Zitat (von eh1960):
12jährige können lesen. Kaufen Sie ein, zwei Bücher über Mißbrauchsskandale in den christlichen Kirchen, und schenken Sie diese Ihrem Kind.
Und was soll der Unsinn bringen?
Grade noch den anderen Vorschlag gefettet, und nun sollten 1-2 Bücher dem Kind zu was helfen?
Hier fragt nicht das Kind, sondern der Vater.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Meyerbier
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen ausführlichen Antworten. Ich habe jetzt genug Informationen um weitere Schritte zu überlegen.

Da anscheinend es meiner Zustimmung bedarf das Kind am Konfirmanden Unterricht teilnehmen zu lassen werde ich diese, zumindest vorerst, verweigern. Wenn ich alles richtig interpretiert habe kann das Kind sowieso erst selbst entscheiden ob es einer Relegion betritt und das es zum Konfirmanden Unterricht möchte wenn es 14 ist. Betonung auf selbst. Vorher entscheiden das die Eltern. Da die Eltern, also in den Fall ich, verweigern läuft es darauf hinaus oder halt zum Familiengericht.

Von mir aus kann das Thema geschlossen werden. Vielen Dank nochmal.

0x Hilfreiche Antwort

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