Zustimmungserklärung

26. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kati-Ann
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 38x hilfreich)
Zustimmungserklärung

hallo,
so wie es aussieht hat sich die ex meines freundes nach langem hin und her doch dazu entschlossen den scheidungsantrag nicht zurückzuziehen. jetzt bekam er von ihr zwei schreiben, damit er sie unterschreiben kann. eins davon ist die zustimmungserklärung (wg. gewollter scheidung unserer ehe ..........stimme ich der scheidung zu etc.......) und das zweite ist eine erklärung, dass der hausrat etc. aufgeteilt wurde und dass alle ansprüche zw. den beiden erledigt sind.
nun meine frage-kann mein ex diese schreiben unterschreiben, ohne dass er damit rechnen muss, dass später was unangenehmes daraus entsteht? und kann man davon ausgehen-wenn man solche erklärungen bekommt-dass die ganze sache bald vor gericht geht und die scheidung in 3 bis 6 monaten vollzogen ist??
gruß
kati-ann

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
HeRo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

also, zu Frage 1:

Mit der Zustimmung einer Scheidung (soweit gewünscht) stimmt man nur einer Auflösung des Ehevertrages zu.

Zu Frage 2:
Hier ist zu klären ob es sich tatsächlich nur um den Hausrat geht, oder ob es sich um eine so genannte
Scheidungsfolgenvereinbarung
handelt.

Dies hängt natürlich von den konkreten Verhältnissen der Parteien ab, vor allem von der Ehedauer, der Frage, ob aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind und der Vermögenslage. Auch ist zu prüfen, ob nur eine Regelung für entweder die Trennungs- oder die nacheheliche Zeit oder (was meist sinnvoll ist) für beide Zeiträume getroffen werden soll.
Vielleicht kann die folgende Aufstellung weiter helfen.

Achtung, ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit !
1. Feststellung der Trennung mit Zeitpunkt.
2. Beschränkung des Vorbringens im Scheidungsantrag
3. Elterliche Sorge für gemeinsame Kinder
4. Umgangsrecht
5. Auskunftsrecht in Bezug auf die Kinder
6. Kindesunterhalt
7. Ehegattenunterhalt
8. Güterstand insbes. Zugewinnausgleich
9. Vermögensaufteilung einschl. etwaiger Schulden
10. Versorgungsausgleich
11. Ehewohnung
12. Hausrat
13. Regelung zu den Kosten des Scheidungsverfahrens und der Vereinbarung
Da dieser Teil eine große Bedeutung für die Zukunft hat, sollte ein Rechtbeistand aufgesucht werden. Die anfallenden Kosten rechtfertigen sich fast immer.

Mit freundlichen Grüßen

HeRo

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