Zwang zum Umgang mit Kind

7. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Malinka1987
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)
Zwang zum Umgang mit Kind

Es geht um meinen Mann. Er hat einen Sohn, dieser ist wird bald 9 Jahre alt. Mein Mann hatte nie Kontakt zum Kind. nun Anfang des Jahres hat sich die kindmutter gemeldet und verlangt Umgang mit dem Kind. Dem Kind zu Liebe habe ich ihn nun ein paar mal abgeholt aber mein Mann hat leider kein Interesse an diesen Treffen und ich seh es nicht ein... mal abgesehen davon, dass ich mein Kind niemals fremden ins auto detzten lassen würde (100km von zu Hause weg) und von Fr. Bis So. Sich nicht mal erkundigen wie es dem Kind geht. Sie droht nun mit dem Jugendamt und will Umgang erzwingen lassen. Kann das durchgehen?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114396 Beiträge, 38986x hilfreich)

Zitat (von Malinka1987):
Kann das durchgehen?

Klar.



Zitat (von Malinka1987):
mein Mann hat leider kein Interesse an diesen Treffen

Und wie sieht es bei dem Kind aus ...



Zitat (von Malinka1987):
ich seh es nicht ein





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1135x hilfreich)

Zitat:
abgesehen davon, dass ich mein Kind niemals
Es gibt weitere Dinge, die manch einer niemals mit seinem Kind machen würde. Zum Beispiel diesem Kind gegenüber den Umgang zu verweigern.

Zitat:
fremden ins auto setzten
Das Kind soll auch nicht bei Fremden im Auto sitzen. Das Kind soll bei dem Vater im Auto sitzen Sie als Ehefrau müssen in der ganzen Angelegenheit nichts tun.

Zitat:
Mein Mann hatte nie Kontakt zum Kind. nun Anfang des Jahres hat sich die kindmutter gemeldet und verlangt Umgang mit dem Kind.
Ein grundsätzlich berechtigtes Verlangen, oder? Aber warum kommt die Mutter auf diese Idee plötzlich jetzt?

Zitat:
Kann das durchgehen?
Zwei Möglichkeiten: Entweder beauftragt Ihr Ehemann einen Fachanwalt für Familienrecht und bezahlt diesem viel Geld dafür, vor dem Familiengericht alles dafür zu tun, dass es bloß nicht zum Umgang kommt. Oder Ihr Ehemann gibt sich einen Ruck und nimmt den Umgang wahr, obwohl er "kein Interesse" hat. Im Grundgesetz heißt es: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."

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#3
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von Malinka1987):
Sie droht nun mit dem Jugendamt und will Umgang erzwingen lassen.

Ja, Umgang kann gerichtlich durchgesetzt werden.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37226 Beiträge, 13738x hilfreich)

Ich frag mich allerdings, warum sich da nicht früher drum gekümmert wurde, von beiden Seiten aus. Warum will der Vater sich nicht selbst (ganz egoistisch) die Chance geben, eine Beziehung zu seinem Kind aufzubauen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(852 Beiträge, 245x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Zwei Möglichkeiten: Entweder beauftragt Ihr Ehemann einen Fachanwalt für Familienrecht und bezahlt diesem viel Geld dafür, vor dem Familiengericht alles dafür zu tun, dass es bloß nicht zum Umgang kommt. Oder Ihr Ehemann gibt sich einen Ruck und nimmt den Umgang wahr, obwohl er "kein Interesse" hat. Im Grundgesetz heißt es: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."


Alternativ lässt man den ganzen moralischen Salmon hier erstmal Weg und betrachtet die juristische Seite. Aktuell "droht" die Kindesmutter nur mit dem Jugendamt. Die können ersteinmal gar nichts erzwingen wenn der Vater unwillig ist. Die werden versuchen zu vermitteln - mehr aber auch nicht.

Sollte die Kindesmutter im nachgang dann vor Gericht ziehen um den Umgang zu erzwingen - dann ist es zwar grundsätzlich möglich, dass da ein entsprechendes Urteil rauskommt ABER das Gericht hat das Kindeswohl als höchste Priorität zu betrachten und erzwungener Umgang entspricht nur extrem selten dem Kindeswohl. Deswegen verzichten Familiengerichte üblicherweise darauf.

Und nur weil dann der Umgang erzwungen ist, heisst das nicht dass der Vater mit seinem Kind interagieren muss.



3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5803 Beiträge, 1427x hilfreich)

Zitat (von Malinka1987):
Mann. Er hat einen Sohn, dieser ist wird bald 9 Jahre alt. Mein Mann hatte nie Kontakt zum Kind.

Wieso nicht?
Kinder haben einen Rechtsanspruch auf Umgang mit ihren Eltern, die Eltern haben eine gesetzliche Umgangspflicht.

Zitat:

nun Anfang des Jahres hat sich die kindmutter gemeldet und verlangt Umgang mit dem Kind.

Soll heißen: sie verlangt, daß der Kindsvater nach 9 Jahren nun endlich mal seinen Umgangspflichten nachkommt?

Zitat:
Dem Kind zu Liebe habe ich ihn nun ein paar mal abgeholt aber mein Mann hat leider kein Interesse an diesen Treffen und ich seh es nicht ein...

Das spielt keine Rolle.
Zitat:
mal abgesehen davon, dass ich mein Kind niemals fremden ins auto detzten lassen würde (100km von zu Hause weg)

???
Wo kommt jetzt Ihr Kind her? Sie sind doch gar nicht die Mutter...

Zitat:
und von Fr. Bis So. Sich nicht mal erkundigen wie es dem Kind geht.

Die Mutter muss sich nicht erkundigen, wie es dem Kind geht, wenn das Kind gerade für das Wochenende beim Vater ist. Das wäre sogar ziemlich übergriffig - Stichwort "Helikoptereltern".
Sie darf darauf vertrauen, daß der Vater vernünftig mit seinem Kind umgeht und für es sorgt, während es sich bei ihm aufhält.

Zitat:
Sie droht nun mit dem Jugendamt und will Umgang erzwingen lassen. Kann das durchgehen?

Kann nicht nur, sondern wird.
Es ist im übrigen ein Anspruch des Kindes auf Umgang mit seinem Vater, kein Anspruch der Mutter. (Die Mutter vertritt das Kind nur rechtlich, wenn sie das - vermutlich hier alleinige - Sorgerecht hat.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5803 Beiträge, 1427x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Sollte die Kindesmutter im nachgang dann vor Gericht ziehen um den Umgang zu erzwingen - dann ist es zwar grundsätzlich möglich, dass da ein entsprechendes Urteil rauskommt ABER das Gericht hat das Kindeswohl als höchste Priorität zu betrachten und erzwungener Umgang entspricht nur extrem selten dem Kindeswohl.

Im Gegenteil - es passiert nur sehr selten, daß die Familiengerichte sich gegen das Umgangsrecht des Kindes mit seinem Vater (oder Mutter) aussprechen und den Vater (oder Mutter) quasi von seiner gesetzlichen Umgangspflicht "befreien".

§ 1684 BGB Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.

Man beachte übrigens, daß §1684 BGB nicht "Umgang der Eltern mit dem Kind", sondern "Umgang des Kindes mit den Eltern" betitelt ist.
Das ist nicht Zufall, sondern macht deutlich, daß die Rechte und das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen. Die Eltern haben sich dem ggf. unterzuordnen.

-- Editiert von User am 8. September 2023 10:10

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(852 Beiträge, 245x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das ist nicht Zufall, sondern macht deutlich, daß die Rechte und das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen. Die Eltern haben sich dem ggf. unterzuordnen.


Das Problem ist man kann ein unwilliges Elternteil nicht zwingen "echten" Umgang mit dem Kind zu haben. Mir ist hier ein Fall bekannt bei dem ein Vater zum begleiteten Umgang gezwungen wurde. Ende von Lied war dass der Betreuer vom Jugendamt interveniert hat und den Umgang für Kindeswohlgefährend erklärt hat. Und warum? Weil der Vater zwar körperlich anwesend war aber jegliche Interaktion mit dem Kind verweigert hat.

Kein Gericht der Welt kann eine emotionale und persönliche Bindung zwischen einem Kind und seinem Vater erzwingen. Und nichts ist schädlicher für ein Kind als Kontakt zu einem Vater haben zu müssen der kein Interesse an ihm hat oder es komplett ablehnt. Und das ist der primäre Grund warum die Familienrichter die ich kenne so gar nichts von Zwangsmaßnahmen halten und diese nur sehr sehr spärlich anwenden.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29739 Beiträge, 5350x hilfreich)

Zitat (von Malinka1987):
Sie droht nun mit dem Jugendamt und will Umgang erzwingen lassen. Kann das durchgehen?
Das mit dem Drohen ist evtl. nur so daher gesagt, weil ihr nix anderes einfällt.
Wenn sich aber das JA heftig reinhängt (warum auch immer) und auch das Familiengericht die Umgangspflicht für den Vater durchsetzen möchte--- könnte das *durchgehen*.
Aber:
Ein 9jähriges Kind kann durchaus dem JA und später evtl. dem Gericht erklären, ob und warum es nun Umgang mit einem ihm vollkommen fremden *Vater* haben möchte...oder eben nicht.

Wieso hast du dem Kind zuliebe die Abholung gemacht? Wollte/Will das Kind den Besuch beim Vater denn weiterhin?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8341 Beiträge, 3735x hilfreich)

Unterm Strich und in der Praxis:

Den Vater wird man nicht zum Umgang zwingen - sollte sich an dessen Einstellung zum Kind nichts ändern - weil es nicht dem Kindeswohl dient.

Die Intension der Mutter ist einfach: Wahrscheinlich würde sie sich über ein paar Freiräume freuen. Ab uns zu mal ein WE ohne Kind.

Es bleibt aber sehr wahrscheinlich beim Status Quo. Nur würde ich mir Gedanken über den Charakter meines Partners machen, wenn er das eigene Kind ignoriert

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#11
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(852 Beiträge, 245x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Nur würde ich mir Gedanken über den Charakter meines Partners machen, wenn er das eigene Kind ignoriert


Zumindest in Abhängigkeit von den Umständen wie das Kind entstanden ist. Aber das sind weniger juristische als zwischenmenschliche Probleme...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Malinka1987
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Es gibt weitere Dinge, die manch einer niemals mit seinem Kind machen würde. Zum Beispiel diesem Kind gegenüber den Umgang zu verweigern.


Der Umgang wird nicht verweigert. Wir holen ihn ab und beschäftigen uns mit dem Kind. Leider können Gefühle nicht auf Knopfdruck ausgelöst werden.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Malinka1987
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Das Kind soll auch nicht bei Fremden im Auto sitzen. Das Kind soll bei dem Vater im Auto sitzen Sie als Ehefrau müssen in der ganzen Angelegenheit nichts tun.


Ich bin hier auf der Seite des Kindes. Das Kind hat Interesse, mein Mann nicht, deswegen kümmere ich mich drum. Und fremd ist auch der Vater, der von Geburt aus keinen Kontakt hatte. Um das vielleicht verständlicher zu machen. Einmal besoffen im Bett gelandet, Kind entstanden. Wofür das Kind natürlich nichts kann. Die Mutter hat es fastv9 Jahre nicht interessiert, ob Kontakt da ist und nun besteht sie drauf

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37226 Beiträge, 13738x hilfreich)

Na ja, es geht doch nicht nur um die Freizeit der Mutter. Es geht darum, dass das Kind inzwischen in einem Alter ist, dass es nachfragt. Und es sieht bei seinen Freunden, dass die Väter haben, die sich liebevoll um sie kümmern, auch wenn die Eltern getrennt leben. Mal irgendwann an das Kindeswohl gedacht?

Aber zurück zum juristischen Aspekt dieses Falles: die Regel ergibt sich aus dem Gesetz. Die Eltern sind verpflichtet, sich gemeinsam um das Wohl ihrer Kinder zu kümmern. Dazu gehört eben auch die Pflege von Umgang. So, und dann gibt es die Ausnahme: Umgang muss nicht sein, wenn es dem Kindeswohl schadet. "Vater hat keine Lust" ist in unserem Gesetzessystem nicht vorgesehen. Das hätte man sich vor der Zeugung überlegen müssen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Malinka1987
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich frag mich allerdings, warum sich da nicht früher drum gekümmert wurde, von beiden Seiten aus. Warum will der Vater sich nicht selbst (ganz egoistisch) die Chance geben, eine Beziehung zu seinem Kind aufzubauen


Ich hatte es immer wieder versucht, aber mein Mann stellt komplett quer. Das bedeutet, ich kümmere mich, dass das Kind pünktlich seine Geschenke zum Geburtstag, Weihnachten und Ostern per Post erhält. Mein Mann hält sich auch nach jahrelangen Gesprächen komplett raus. Er blockt leider komplett ab

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Malinka1987
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Die Mutter muss sich nicht erkundigen, wie es dem Kind geht, wenn das Kind gerade für das Wochenende beim Vater ist. Das wäre sogar ziemlich übergriffig - Stichwort "Helikoptereltern".
Sie darf darauf vertrauen, daß der Vater vernünftig mit seinem Kind umgeht und für es sorgt, während es sich bei ihm aufhält.


Richtig, das tu ich auch nicht, aber mein Kind ist mit seinem Vater aufgewachsen und ich weiß wo ich es hinschicke. In dieser Situation allerdings ist es so, dass die Mutter uns nicht kennt, weil nie Kontakt da war. Wir wohnen 100 km vom Kind entfernt. Ich als Mutter wäre zumindest interessiert zu erfahren , ob es meinem Kind gut geht, ob es sich einigermaßen wohlfühlt. Könnte ja sein, dass wir absolut asozial sind. Alkoholiker, drogenabhängig etc. Das kann die Mutter nicht wissen. Ich finde es erschreckend, dass man sich sich innerhalb von 2 Tagen nicht einmal erkundigt. Aber nun ja, Menschen sind unterschiedliche

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Malinka1987
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Weil der Vater zwar körperlich anwesend war aber jegliche Interaktion mit dem Kind verweigert hat.


Momentan erzwingen die kindsmitter und ich den Umgang und es genauso, der Vater ist nur körperlich anwesend, er ignoriert das Kind mittlerweile. Bei den ersten malen hat er es noch versucht, hat geredet und fragen gestellt. Mittlerweile interagiert das Kind nur mit mir, er ist leider komplett abwesend. Da ist für mich Sinn und Zweck verfehlt. Nicht ich habe das Kind gezeugt. Aber ich kann nun mal auch keine Gefühle heraufbeschwören

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37226 Beiträge, 13738x hilfreich)

Na ja, aber man kann Gefühlen die Chance geben, sich zu entwickeln. Das dauert. Gerade nach so langer Zeit.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29739 Beiträge, 5350x hilfreich)

Zitat (von Malinka1987):
Das Kind hat Interesse, mein Mann nicht, deswegen kümmere ich mich drum.
Das ist mE keine gute Konstellation. Was du da organisierst und was ihr zu dritt unternehmt---gefällt dem Kind logischerweise, sonst wäre kein Interesse mehr. Du setzt dich also für das Kindeswohl ein...obwohl dich nichts dazu verpflichtet.
Evtl. ist der Kindsmutter das gar nicht klar?

Oben hattest du geschrieben...
Zitat (von Malinka1987):
... und ich seh es nicht ein...
Du selbst solltest für Dich entscheiden, was du weiterhin in dieser 5er-Runde tust.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114396 Beiträge, 38986x hilfreich)

Zitat (von Malinka1987):
Momentan erzwingen die kindsmitter und ich den Umgang

Nö, das einzige was ihr erzwingt, ist die Anwesenheit des armen Kindes und des Erzeugers.
Man sollte man darüber nachdenken was es für Folgen bei dem Kind haben kann, wenn man ihm regelmäßig die Ablehnung seines Erzeigers demonstriert.



Zitat (von wirdwerden):
Na ja, aber man kann Gefühlen die Chance geben, sich zu entwickeln. Das dauert. Gerade nach so langer Zeit.

Auf der Spitze des Mount Everest, da sind die Wachstumsaussichten recht schlecht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10476 Beiträge, 4160x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Auf der Spitze des Mount Everest, da sind die Wachstumsaussichten recht schlecht ...

Im Gegenteil, es kommt jährlich rund 1 cm hinzu. ;)

Aber die Kernaussage bleibt, es ist dem Kind nicht dienlich, wenn seitens des Vaters keinerlei Interesse besteht und das Kind außer Ablehnung und Ignoranz nichts vom Vater hat.

Zitat (von wirdwerden):
Na ja, aber man kann Gefühlen die Chance geben, sich zu entwickeln. Das dauert. Gerade nach so langer Zeit.

Das ist nett daher gesagt, funktioniert bei manchen auch nach 40 Jahren, wenn sie eine "Verbindung" spüren, nur ist jeder Mensch eben anders, wenn man dann an ein Exemplar gerät, welches eine regelrechte Aversion gegenüber Kindern hat, ist jede Zeit der Welt vergebene Liebesmühe.

0x Hilfreiche Antwort

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