Zwangsurlaub bei gemeinsamen Sorgerecht

23. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Tokamak
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)
Zwangsurlaub bei gemeinsamen Sorgerecht

Hallo zusammen,

ich bin geschieden. Unsere gemeinsame Tochter lebt seither bei ihrer Mutter. Meine Ex und ich haben gemeinsames Sorgerecht vereinbart. Darüber hinaus gehende Vereinbarungen gibt es nicht.

Nun gilt es, wie in vielen anderen Familien auch unsere Tochter über 6 Wochen Sommerferien zu betreuen. Meine Ex verlangt dieses Jahr von mir, dass ich davon 3 Wochen übernehme.

Muss ich mich dem fügen, oder darf ich "nein" sagen?

Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Tokamak,

eine gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht.

Wie ist denn sonst der Umgang geregelt. Oft wird hier schon die hälftige Betreuung in den Ferien vereinbart.

Es muss aber auch mit dem Arbeitgeber passen, ob der den Urlaub so bewilligt.

Aber wo ist das Problem? Ich würde mir den A**** wegfreuen, wenn ich mein Kind über einen solchen Zeitraum bei mir hätte. Dafür würde ich die 3 Wochen freischaufeln.

LG nero



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#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi,

der "übliche" Umgang umfasst jedes zweite Wochenende und die hälftigen Ferien.

Den Anspruch der Mutter halte ich somit für legitim. Tut Vater und Kind doch gut, mal so eine lange Zeit am Stück. Und bedeutet doch nicht zwingend, dass du Urlaub nehmen musst. Die Betreuung kann ja auch von Großeltern oder anderen übernommen werden, wenn du in der Ferienzeit keine drei Wochen Urlaub nehmen kannst. Das ist in nicht getrennten Familien ebenfalls Alltag.

Wo ist also dein Problem??

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"Viele Grüße mikkian"

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#3
 Von 
Tokamak
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

Wir haben ein sehr gutes Verhältnis. Ich kann meine Tochter so oft sehen, wie ich will, und sie ist häufig bei uns (ich habe erneut geheiratet).
Es gibt daher auch keine Umgangsregelung, da sie weder notwendig war noch ist.

Aktuell geht es darum, dass der Zeitraum, den ich abdecken soll, zeitlich nicht passt (ich stecke als Selbständiger mitten in einem Auftrag, so dass hohe Opportunitätskosten entstehen, würde ich die Stunden nicht leisten können).

Die Frage ist daher, inwieweit ich mich einem Termindiktat unterwerfen muss.

Zum Wohle unserer Tochter werde ich mich dem nicht verschließen, ich möchte nur für die Zukunft die Fronten klären und eigentlich gefragt werden, wann es denn zeitlich bei uns passt.

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#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi,

niemand kann verlangen, dass du die kompletten drei Wochen selbst abdeckst. Auch der betreuende Elternteil lässt sich ja unterstützen.

Letztlich müssen sich die Eltern einigen, gelingt es euch nicht, kann das Jugendamt als Mediator einbezogen werden oder auch ein Antrag auf Regelung des Umgangs bei Gericht gestellt werden. Dann werden aber alle 14 Tage die Wochenenden und die hälftigen Ferien (erste oder zweite Hälfte, die einwöchigen Ferien meist abwechselnd) festgelegt.

Insofern kann man nur zu einer einvernehmlichen Regelung raten.

Wir haben recht gute Erfahrungen mit einem im Herbst erstellten Umgangsplan für das Folgejahr gemacht. Dann können Eltern und auch das Kind zumindest im Groben gerade die Ferienzeiten verlässlich planen.

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"Viele Grüße mikkian"

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#5
 Von 
Tokamak
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für eure Hinweise.

Ich will und wir werden uns sicher einigen, alleine schon deswegen, weil ich die Kröte schon geschluckt und zugesagt habe. Mir ging es hier auch darum, das schale Gefühl, unberechtigt überrumpelt worden zu sein, zu beseitigen.

Die Idee, frühzeitig einen Plan für das kommende Jahr zu erstellen, ist gut und werde ich einbringen.

Vielen Dank

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#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Mir ging es hier auch darum, das schale Gefühl, unberechtigt überrumpelt worden zu sein, zu beseitigen.

Die Kröte muss die Mutter allerdings auch schlucken, wenn du nein sagst und sie 6 (!) Wochen Sommerferien abdecken muss.

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tokamak
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

Klar. In Jahren mit schlechterer Auftragslage ist das auch kein Problem.
Aber wenn das Geschäft mal brummt, muss ich das nutzen. Und meine Ex profitiert auch davon, dass dann der Kindsunterhalt entsprechend höher ausfällt bzw. dauerhaft hoch bleiben kann.

Mir war bis heute nicht klar, dass das gemeinsame Sorgerecht in der Regel eine hälftige Ferienbetreuung mit sich bringt. Es hätte auch sein können, dass durch den ständigen Wohnsitz des Kindes die Verantwortung für die Ferienbetreuung ganz in den Händen des betreffenden Elternteils liegt.

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#8
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi,

das hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun! Hier geht es um Umgangsrecht.

Wie alt ist die Tochter?? Spätestens ab der Pubertät empfehlen sich klare und eindeutige Regelungen, da die lieben Kleinen dazu neigen, den Aufenthalt bei dem "bequemeren" Elternteil zu favorisieren. Mangelnde Klarheit öffnet dem Ausspielen der Eltern Tür und Tor.

Und die Mutter mag mit zunehmendem Alter des Kindes vielleicht auch mal feste Zeiten für sich haben und wird sich auch nicht ewig damit abfinden, dass du die "Kleine sehen kannst, wann du willst".

Vielleicht hat die Mutter ja auch das Gefühl, dass es nur nach deinem Gusto geht und daher die Ferien jetzt mal nach ihren Geschmack geregelt.

Redet drüber und findet eine einvernehmliche Lösung, mit der es euch beiden und dem Kind gut geht. Alles andere macht euch allen dreien nur unnötig Ärger und kostet Nerven.

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"Viele Grüße mikkian"

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