Zweites Kind, weniger Unterhalt?

17. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Shabby
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 43x hilfreich)
Zweites Kind, weniger Unterhalt?

Hallo Forumsgemeinde,

ich habe mal eine Frage zum Unterhalt für Kinder.

Ich habe aus einer Beziehung eine Tochter die im Februar 12 Jahre wird. So mit Rutsche ich in eine neue Altersklasse und muss mehr Unterhalt zahlen. Nun bekomme ich im Juni nächstes Jahres mit meiner Verlobten Nachwuchs. Wie verhält es sich mit dem Unterhalt dann für mein erstes Kind? Ich bin in der Gehaltstufe zwischen 1500 € und 1900€ Einkommen im Monat. Wenn ich in einen der vielen Unterhaltsrechner die Daten Eingebe muss ich ab Februar für mein erstes Kind 356 Euro Unterhalt zahlen(Abzüglich hälfte des Kindergeldes) Und wenn mein zweites Kind geboren wird dann 340 € für das erste.

Oder zählt diese Unterhaltsrechnung nur für Kinder die nicht in meinen Haushalt leben? Das zweite Kind wird ja bei mir Leben im Haushalt.

Hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.

Gruß Max

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17 Antworten
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#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

ja ja, diese Unterhaltsrechner. :augenroll:

Zunächst mal die Frage, ist der bisherige Unterhaltsanspruch Deines ersten Kindes tituliert?

Grundsätzlich haben beide Kinder Anspruch auf den Mindestunterhalt.Im Falle des 12jährigen Kindes wären das 364€ abzügl. hälftigen Kindergeldes = Zahlbetrag 272€

Wenn sich Dein Einkommen zwischen 1.501 und 1.900€ bewegt, wärst Du in der EK-Stufe 2. Bei zwei unterhaltsberechtigen Personen wäre das auch so ok.

Nun kann es aber sein, dass auch Deine Verlobte unterhalteberechtigt ist. Dann wären es drei Personen und Du rutscht eine Stufe tiefer. Das wäre aber abhängig davon, ob Deine Verlobte Einkommen bzw. Elterngeld bezieht, und wenn ja, in welcher Höhe.

Ob Du leistungsfähig bist, im Rahmen des Mindestunterhalts, kann aber nicht beurteilt werden, weil Dein genaues Einkommen nicht bekannt ist.

Also, Du schuldest Deinem ersten Kind 272€, auf das neue Kind würden 225€ entfallen. Dein SB 1.000€. Wenn Du also mindestens 1.497€ bereinigtes Netto-EK hast, kannst Du den Mindestunterhalt leisten.

LG nero

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8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Mit Vollendung des 12 Lebensjahres rutscht deine Tochter tatsächlich in eine höhere Altersklasse. Damit erhöht sich der zu zahlende Unterhalt.

Nach der Geburt des zweiten Kindes ist der Unterhalt für das erste Kind aber möglicherweise neu zu berechnen.

Die Düsseldorfer Tabelle ist seit 2010 für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt. Du bist nun aber mindestens für das ältere Kind, das neue Kind sowie ggf. für deine Verlobte unterhaltspflichtig. Ob es weitere Unterhaltsempfänger gibt wissen wir nicht. Möglicherweise kannst du also beanspruchen, herabgestuft zu werden.

Es ist weiterhin zu prüfen, ob durch die neuen Unterhaltszahlungen dein Selbstbehalt unterschritten sein sollte. Dann wäre möglicherweise eine Mangelberechnung durchzuführen bzw. der Betreuungsunterhalt wäre zu kürzen.

Also ohne Kenntniss der Details ist es nicht möglich etwas über die neuen Zahlungsmodalitäten zu sagen.

Im Internet findest du viele Seiten, die genau beschreiben wie man den Unterhalt berechnet. Entweder du machst dich selbst schlau oder du lässt dich halt von einem Anwalt (etwa hier im Forum) beraten.


-- Editiert Marcus2009 am 17.12.2012 16:07

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Shabby
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 43x hilfreich)

Danke für die Antworten, nur noch eine Frage. Ich habe mich mit einen Bekannten unterhalten wegen des Selbstbehalt. Er sagte darunter fallen Miete, Essen, Kleidung etc. Aber zum Beispiel Möbelkredite für eine Küche die man benötigt zum Leben und ein Kredit für ein Auto damit man täglich zur Arbeit kommt, können anteilig vom Überschuß, also das was über bleibt nach Abzug des SB abgerechnet werden. Ist das so richtig?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38351 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nö, das ist falsch. Im Selbstbehalt sind diese Kosten mit drinnen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ wirdwerden

ach - und wo steht das - so in Stein gemeißelt?


capitano


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
grundsätzlich enthält der Selbstbehalt die nötigen Dinge. Wenn erhöhter Bedarf geltend gemacht wird, dann muss das gut begründet sein. Nicht jeder Kredit für Möbel oder ein neues Auto kann eben geltend gemacht werden, aber es gibt Ausnahmen. Natürlich glaubt jeder Betroffene von sich ausgerechnet er wäre so eine Ausnahme.
Gruß
Andreas

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#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Shabby ,

Kredit fürs Auto wird nicht gehen.

Aber;

Du kannst für jeden gefahrenen km zur Arbeit und zurück

0,30€ als Einkommensbereinigung abziehen.

lg
edy

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durch."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Shabby
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo,

ich bins mal wieder. Habe jetzt mal mit einen Anwalt gesprochen. Er sagte mir das ich meine gefahren Kilometer
mit geltend machen kann. Und somit den Unterhalt verringern kann. Nun habe ich mal im Netz geschaut und diesen Satz auf merheren Seiten gefunden "Fahrtkosten zur Arbeitsstelle: (+), als berufsbedingte Aufwendungen abziehbar (vgl. oben). Kraftfahrzeugkosten nur dann (+), wenn Arbeitsstätte nicht in zumutbarer Weise mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. Kfz-Kosten vgl. unten. € 0,27 pro gefahrenem Kilometer."
Was bedeutet nicht zumutbarer Weise?

Außerdem sagte mir der Anwalt das wenn mein zweites Kind gebohren wird, dieses nicht als Unterhaltspflichtiges Kind gilt und ich somit dieses nicht zur Unterhaltsberechnung für mein erstes Kinde mit dazu genommen werden darf. Das ist für mich aber unverstädlich. Da ich ja für das zweite Kind, auch wenn es bei mir lebt, sorgen muss. Genauso für meine Verlobte(und dann Frau) die in Elternzeit geht. Die ich aber zur Unterhaltsberechnung nicht mit dazu nehmen darf.

Oder hat der Anwalt recht? Ich will mich nicht vor meinen Zahlungen drücken. Möchte nur gerne Gewissheit haben was ich zahlen muss.

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Shabby,

Jeder gefahrene Kilometer (also hin + zurück) 0,30€.

Wenn du aber mit Öffis gut hinkommst, kann sich der Betrag

auf Monatskarte verringern.

Wenn dein anderes Kind geboren ( nicht gebohren, Kinder

werden nicht gebohrt, das macht man anders)ist, dann hast

du 3 Unterhaltsberechtigte. Neue Partnerin und Kind

werden berücksichtigt.

lg
edy



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-- Editiert edy am 25.02.2013 09:28

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#10
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wenn dein zweites Kind geboren ist, hat es selbstverständlich Unterhaltsansprüche gegen dich. Das bedeutet aber nicht automatisch eine Herabstufung in der DDT. Diese geht nämlich von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Sollte deine Partnerin ebenfalls unterhaltsberechtigt sein, so kommt eine niedrigere Stufe in Betracht.
Gruß
Andreas

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#11
 Von 
Shabby
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 43x hilfreich)

@amako

Sorry wenn ich so doof Frage aber was bedeutet genau unterhaltsberechtigt?

@edy

wie defieniert sich gut mit dem Öffis hinkommen? Gibt es da eine Zeit wie lange ich maximal unterwegs sein dürfte?
Mit den Öffentlichen brauche ich circa 1 1/2 Stunden und mit Auto 25 Minuten oder weniger.


Bei mir wären das täglich circa 32 KM für hin und zurück mit Auto.
Das wären wenn man 20 Tage im Monat arbeitet 192 Euro. Und diese könnte ich von meinen Nettolohn abrechnen als berufsbedingte Aufwendungen? Oder ist das falsch?

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Shabby ,

quote:
Sorry wenn ich so doof Frage aber was bedeutet genau unterhaltsberechtigt?


Wenn du ein Baby mit deiner Freundin hast, und diese nicht

arbeiten gehen kann (Betreuung des Kindes,kein Kindergartenplatz usw.), dann bist du auch ihr zu Unterhalt verpflichtet. D.h. sie ist unterhaltsberechtigt.

quote:
wie defieniert sich gut mit dem Öffis hinkommen? Gibt es da eine Zeit wie lange ich maximal unterwegs sein dürfte?


Liegt im Ermessen eines Richters- /rin.

1 Std. ist evtl. zumutbar.

lg
edy

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Shabby
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo Edy,

so wird es bei uns sein. Meine Verlobte, ab Mai Frau wird ab Ende Juli in Elternzeit gehen. Und ich muss ab dahin für mein zweites Kind und meine Frau sorgen. Sie bekommt dann circa 600 Euro. Mir sagte die Anwältin das immer nur 2 Personen Unterhaltsberechtig sein können. Und Kinder haben vorang. Oder hat Sie mir Mist erzählt?
Ich möchte gerne den entsprechenden Unterhalt für mein erstes Kind bezahlen. Ich habe keine Lust wenn ich zu wenig zahle und irgendwann das Amt kommt das ich einen haufen Euro nachzahlen darf. Aber genauso wenig will ich zu viel zahlen da ich dieses Geld mit Sicherheit nicht wieder bekomme. Es ist halt alles ziemlich undurchsichtig für mich. Was ich alles von meinem Gehalt abziehen kann. Ob Fahrtkosten oder nicht, Rentenversicherung oder nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Shabby,

quote:
Mir sagte die Anwältin das immer nur 2 Personen Unterhaltsberechtig sein können. Und Kinder haben vorang. Oder hat Sie mir Mist erzählt?


Unterhaltsberechtigt können jede Menge Personen sein.

Kinder haben Vorrang.

Alles Geld was über dem Selbstbehalt ist (bei wenig Verdienst),

wird dann auf die Kinder aufgeteilt.(Mangelfall).

Sollten die Kinder ihren Mindestunterhalt bekommen, kann evtl.

über Unterhalt für die neue Mutter nachgedacht werden

lg
edy

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-- Editiert edy am 05.03.2013 14:07

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Shabby
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 43x hilfreich)

Ich habe mir mal den Unterhalt fürs erste Kind und zweite ausgerechnet. Bei einen Netto Verdienst von 1620 Euro komme ich auf einen Unterhalt für meine 12 Jahrige Tochter von 321 und für mein zweites Kind von 218 Euro. Dies bei berufsbedingten Aufwendungen von 81 Euro. Würde ich die Aufwendungen erhöhen auf das Maximum von 150 Euro wären das 281 Euro fürs erste und 189 Euro fürs zweite.


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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
korrie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Guck dir doch mal die Unterhaltsrechner im Internet an. Z. B. auf http://www.unterhaltsrechner.biz kannst du auch den Unterhalt für mehrere Kinder ausrechnen.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Halla,
das dürfte sich nach 14 Monaten erledigt haben.

lg
edy

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