Zweitschuldnerhaftung nach Scheidung

9. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)
Zweitschuldnerhaftung nach Scheidung

Hallo,

meine Ehe ist geschieden worden und ich habe für das Scheidungsverfahren PKH auf Raten erhalten.
Ich habe jetzt vom Amtsgericht die Mitteilung erhalten, dass ich 345,- Euro zahlen soll, die mein Ex aufgrund von Zahlungsunfähigkeit (Privatinsolvenz) nicht zahlen kann.
Mein Ex bekommt eine Pension in Höhe von ca. 2000 Euro monatlich. Die genaue Höhe ist mir nicht bekannt. Kann auch weniger sein.
Müsste das Gericht dann nicht zuerst versuchen, die Pension zu pfänden?
Muss ich die 345,- Euro tatsächlich bezahlen?
Ich habe schon mit der Rechtspflegerin telefoniert und ihr mitgeteilt, dass mein Ex eine Pension bezieht. Sie hat mir gesagt, dass ich das dem Gericht schriftlich mitteilen soll. Mache ich natürlich :pc:
Wie stehen meine Chancen, dass ich diesen Betrag nicht bezahlen muss?

Grüße
Araval

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Unterforum Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten ist da wohl besser geeignet.

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#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Warst du Antragstellerin des Verfahrens?
Hatte dein Ex VKH?

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#3
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,

ich war Antragstellerin und hatte eine Anwältin. Mein Ex hat keinen Anwalt gehabt. Ob er PKH hatte kann ich nicht sagen.

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#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Dann sieht es nicht so gut aus.
Als Antragstellerin des Verfahrens schuldest du gegenüber dem Gericht die gesamten Gerichtsgebühren , ganz egal wie über die Kosten entschieden wurde.
Soweit jemand zur Kostenzahlung Kosten veurteilt wurde , hier zur Hälfte dein Ex, darf "seine" Hälfte zunächst einmal aber nicht von dir gefordert werden. Das Gericht muss versuchen, das Geld von ihm zu bekommen. Klappt das aber nicht oder ist eine Zwangsvollstreckung von vorneherein aussichtlos, darf seine Hälfte auch von dir gefordert werden.
Im Insolvenzverfahren wird sein gesamtes pfändbares Einkommen an den Verwalter abgeführt/ ist gepfändet. . D.h. die Zwangsvollstreckung in sein Vermögen ist aussichtlos , das Gericht darf "seine" Hälfte von dir fordern und du musst weiter/länger Raten zahlen, maximal aber 48 Raten.

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#5
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Vielen Dank @ salkavalka
Das hilft mir schon mal weiter!

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Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums

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