Hallo,
meine Ehe ist geschieden worden und ich habe für das Scheidungsverfahren PKH auf Raten erhalten.
Ich habe jetzt vom Amtsgericht die Mitteilung erhalten, dass ich 345,- Euro zahlen soll, die mein Ex aufgrund von Zahlungsunfähigkeit (Privatinsolvenz) nicht zahlen kann.
Mein Ex bekommt eine Pension in Höhe von ca. 2000 Euro monatlich. Die genaue Höhe ist mir nicht bekannt. Kann auch weniger sein.
Müsste das Gericht dann nicht zuerst versuchen, die Pension zu pfänden?
Muss ich die 345,- Euro tatsächlich bezahlen?
Ich habe schon mit der Rechtspflegerin telefoniert und ihr mitgeteilt, dass mein Ex eine Pension bezieht. Sie hat mir gesagt, dass ich das dem Gericht schriftlich mitteilen soll. Mache ich natürlich
Wie stehen meine Chancen, dass ich diesen Betrag nicht bezahlen muss?
Grüße
Araval
Zweitschuldnerhaftung nach Scheidung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Unterforum Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten ist da wohl besser geeignet.
Warst du Antragstellerin des Verfahrens?
Hatte dein Ex VKH?
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Hallo,
ich war Antragstellerin und hatte eine Anwältin. Mein Ex hat keinen Anwalt gehabt. Ob er PKH hatte kann ich nicht sagen.
Dann sieht es nicht so gut aus.
Als Antragstellerin des Verfahrens schuldest du gegenüber dem Gericht die gesamten Gerichtsgebühren , ganz egal wie über die Kosten entschieden wurde.
Soweit jemand zur Kostenzahlung Kosten veurteilt wurde , hier zur Hälfte dein Ex, darf "seine" Hälfte zunächst einmal aber nicht von dir gefordert werden. Das Gericht muss versuchen, das Geld von ihm zu bekommen. Klappt das aber nicht oder ist eine Zwangsvollstreckung von vorneherein aussichtlos, darf seine Hälfte auch von dir gefordert werden.
Im Insolvenzverfahren wird sein gesamtes pfändbares Einkommen an den Verwalter abgeführt/ ist gepfändet. . D.h. die Zwangsvollstreckung in sein Vermögen ist aussichtlos , das Gericht darf "seine" Hälfte von dir fordern und du musst weiter/länger Raten zahlen, maximal aber 48 Raten.
Vielen Dank @ salkavalka
Das hilft mir schon mal weiter!
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