Guten Tag,
ich habe mich gerade Angemeldet und erhoffe mir hier Hilfe!
Folgendes: Kind aus voriger Beziehung, schon in der Schwangerschaft getrennt. KV nie Kontakt zum kind, seit 3 jahren mit neuem Mann verheiratet, Die Adoption wurde beantragt.
Der KV Beurkundete seine Zustimmung zur Adoption Anfang Dezember 2008
Mein Mann und ich Beurkundeten unsere Zustimmung aber erst am 30. März 2009.
Der Unterhalt
vom KV muss seit Jahren immer gepfändet werden, nach unerer Information von meiner Anwältin und unserem Notar, ruht die Unterhaltspflicht ab dem Tag, wo der Antrag bei Gericht eingeht, das war Anfang April 2009.
Dummer weise, wurde jetzt noch die Monate Januar, Februar und März gepfändet und dummerweise machte meine Anwältin den Fehler, den April mit pfänden zu lassen. Nun wurde Klage gegen meinen sohn und mich eingereicht, bzw eine sogenannte Abwehrklage gegen die Pfändung der Monate März und April, der KV und sein Anwalt sind der Meinung, dass er schon seit Dezember Unterhaltbefeit wäre. Was stimmt denn nun?
und vorallem wenn seit dezember unterhaltsbefreit stimmen würde, warum wird die klage dann nur gegen märz und april erhoben und nicht auch für dezember, januar und Februar?
Geht so eine Klage durch? Mache mir echt Gedanken und weiß nicht so recht was ich damit anfangen soll. Wer ist denn nun im Recht? und warum kann man sowas nicht ohne gericht klären?
liebe grüße kathie
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ab wann ruht die Unterhaltspflicht bei Adoption?
5. September 2009
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Frage vom 5. September 2009 | 16:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
ab wann ruht die Unterhaltspflicht bei Adoption?
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#1
Antwort vom 7. September 2009 | 16:02
Von
Status: Junior-Partner (5527 Beiträge, 457x hilfreich)
kathie
hallo,
das kannst du doch am besten mit der Anwältin klären.
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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"
#2
Antwort vom 13. September 2009 | 13:58
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo
Die Unterhaltspflicht erlischt an dem Tag, an dem die Adoption vom Gericht ausgesprochen wird.
Ein "Ruhen" der Unterhaltspflicht ist mir nicht bekannt.
Liebe Grüße
Zwergnase92
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#3
Antwort vom 13. September 2009 | 15:57
Von
Status: Schüler (238 Beiträge, 140x hilfreich)
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